Abschlag, Nachzahlung & Co.

Was Kunden in Zeiten hoher Gaspreise tun können

zuletzt aktualisiert am 15.1.2024, 16:54 Uhr 

Wie wird der Abschlag berechnet? Muss ich jetzt mit einer Nachzahlung rechnen? Und liege ich mit meinem Erdgasverbrauch im Mittelmaß? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema und erklären, wie das mit Abschlag, Nachzahlung & Co. funktioniert. 

Abschlag und Nachzahlung

Kurz erklärt

Wie wird der Abschlag berechnet?

Ihr monatlicher Abschlag ist eine Vorauszahlung für Ihre Jahresverbrauchsrechnung. Er berechnet sich aus einem Grundpreis, Ihrem zu erwartenden Verbrauch sowie dem Energiepreis pro Kilowattstunde. In unserem Video erklären wir Ihnen, wie sich Ihr Abschlag berechnet.

  • Warum ist mein Abschlag auf einmal so extrem gestiegen?

    Normalerweise werden die Gesamtjahreskosten einheitlich auf 12 Monate verteilt. Kommt es unterjährig zu einer Preisänderung mit automatischer Abschlagsanpassung fließen in die Berechnung der monatlichen Abschläge weitere Faktoren ein: 

    • aktuelle Preise/veränderte Preise nach Preisanpassung 
    • Zeitpunkt einer Preisanpassung
    • persönliches Verbrauchsverhalten: Gasverbrauch in der Heizsaison von Oktober bis April deutlich höher als von Mai bis September, als Faustformel gilt 90 Prozent während der Heizsaison, 10 Prozent außerhalb
    • Zeitpunkt der Jahresrechnung

    Wird die Jahresrechnung am Ende der Heizperiode gestellt, die Preisanpassung kommt jedoch zu einem früheren Zeitpunkt, kann es in Einzelfällen vorübergehend zu deutlich höheren Abschlägen kommen. Dies liegt daran, dass in der Heizsaison deutlich mehr Kilowattstunden an Erdgas verbraucht werden als im Sommer, für die nun auch noch höhere Verbrauchspreise anfallen. Zudem haben Sie weniger Monate bis zur Jahresrechnung zur Verfügung, auf die die höheren Kosten aufgeteilt werden können.

    Mit der Jahresrechnung am Ende der nächsten Heizperiode werden die Abschlage dann neu berechnet und auf 12 Monate gleich hoch verteilt. Damit sinkt der Abschlag in der Regel auch wieder.  


    Übrigens: Zu viel bezahlte Beträge erhalten Sie auf jeden Fall zurück. Sie bezahlen garantiert nur das, was Sie auch wirklich verbrauchen. Mit der Jahresrechnung erhalten Sie den neuen Abschlagsplan, der einen 12-monatigen Abrechnungszeitraum berücksichtigt.

    Am folgenden Beispiel zeigen wir Ihnen, wie vorübergehend hohe Abschläge errechnet werden: 

    Rechnungsstellung:   im Mai
    Preisanpassung:        zum 1.10.2022
    Jahresverbrauch:       18.000 kWh 
    Produkt:                     MEIN ERDGAS best
    Etwa 90 Prozent des Jahresverbrauchs fällt in der Heizsaison von Oktober bis April an.  

    Berechnungsbeispiel Abschläge Erdgas_September2022
  • Warum wird der Abschlag auf Basis des Verbrauchs vom Vorjahr berechnet?

    Der Verbrauch der letzten Abrechnungsperiode dient als Richtwert zur Kalkulation des künftigen Verbrauchs. Denn: Klimatische Veränderungen wie ein extrem kalter oder warmer Winter, Änderungen in der familiären Situation, wenn beispielweise ein Familienmitglied auszieht, Energieeffizienz- und Dämmmaßnahmen oder eine Änderung des persönlichen Verbrauchsverhaltens sind Faktoren, die den Verbrauch beeinflussen und deren Auswirkungen wir nicht detailliert voraussagen können. 

    Uns ist bewusst, dass viele Kunden aufgrund der aktuellen (Preis-) Situation versuchen werden, weniger Erdgas im kommenden Winter zu verbrauchen als bisher, um damit ihre finanzielle Belastung abzumildern. Wie viele Kilowattstunden Erdgas Sie mit den einzelnen Maßnahmen einsparen werden, hängt jedoch unter anderem von Ihrer persönlichen Wohnsituation ab. Wir empfehlen daher: Sollten Sie den von uns vorgeschlagenen Abschlag anpassen wollen, tun Sie dies mit Augenmaß. Denn, wenn Sie den Abschlag zu niedrig ansetzen, könnte es bei der Jahresrechnung im kommenden Jahr zu höheren Nachzahlungen kommen. 

  • Kann ich meinen aktuellen Verbrauch anhand des Tagesverbrauchs auf das kommende Jahr hochrechnen?

    Nein, Sie können nicht anhand des Tagesverbrauchs den Jahresverbrauch von Erdgas ermitteln. 

    Den Erdgasverbrauch eines Tages auf ein ganzes Jahr hochzurechnen, ist ein weit verbreiteter Tipp: Einfach an zwei Tagen hintereinander den Zählerstand ablesen, die Differenz bilden und den Betrag mal 365 rechnen. Schon hat man den Jahresverbrauch. Diese Methode birgt jedoch Tücken und verfälscht den Jahresbetrag. Je nach dem, in welchem Monat Sie den Tagesverbrauch ermitteln, kann die Berechnung zu hohe oder zu geringe Jahresverbräuche ergeben. So berücksichtigt eine Testablesung im Sommer nicht den erhöhten Verbrauch beim Heizen im Winter. Eine Ablesung im Winter suggeriert ganzjährig einen hohen Verbrauch. Wir empfehlen daher, diese Berechnungsmethode nur mit Augenmaß zu verwenden und das Ergebnis höchstens als grobes Richtmaß anzusehen.

  • Was passiert, wenn ich zu viele Abschläge bezahlt habe?

    Zu viel bezahlte Beträge erhalten Sie auf jeden Fall zurück. Sie bezahlen garantiert nur das, was Sie auch wirklich verbrauchen. Mit der Jahresrechnung erhalten Sie einen neuen Abschlagsplan, der immer einen 12-monatigen Abrechnungszeitraum berücksichtigt.

  • Muss ich auf Grund der hohen Preise mit einer Nachzahlung rechnen?

    Mit dem Informationsschreiben zur Gaspreisbremse haben wir im März 2023 alle anspruchsberechtigten Kunden über ihren individuellen Entlastungsbetrag sowie den Abschlag informiert. Erhalten Kunden eine Preisanpassung, passen wir automatisch den monatlichen Abschlag an, um hohe Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden. Sie müssen daher nichts weiter tun. 


    Ihren aktuellen Abschlag finden Sie auf Ihrem Schreiben zur Gaspreisbremse, jeder Jahresrechnung sowie jederzeit in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS"


    Alternativ können Sie mit einer Sonderzahlung ihr finanzielles Polster für die nächste Jahresrechnung erhöhen. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Thema Zahlung. 


  • Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

  • Die Preisbremsen sind ausgelaufen. Was hat sich dadurch für mich geändert?

    Ihr zuletzt zugeschickter Abschlagsplan hat Bestand. Die Abschlagshöhe hat sich wie bereits mitgeteilt ab Januar 2024 verändert.

    Die Abschlagshöhen und alle Details finden Sie im zugesendeten Abschlagsplan und online in Ihrem persönlichen Kundenbereich „Meine MITGAS“ unter „Abschlag“.

    In Ihrer Jahresrechnung wird die Preisbremse selbstverständlich bis 31.12.2023 berücksichtigt.

Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?

  • Was rät MITGAS Kunden, die aufgrund des allgemein hohen Preisniveaus ihre Erdgaskosten nicht zahlen können?

    Wir raten Kunden, sich bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich an uns zu wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. Auch eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden sind denkbar. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

    Auch wenn sich die Lage auf dem Erdgasmarkt mittlerweile entspannt hat, ist der sparsame und bewusste Umgang mit Energie weiterhin wichtig. Schon kleine Kniffe können helfen, den Erdgasverbrauch und damit Ihre Kosten zu senken. Wir haben Ihnen dazu einige Energiespartipps zusammengestellt.

    Auch auf der Website der Verbraucherzentrale finden Sie wertvolle Hinweise zum richtigen Heizen.

  • Stehe ich ohne Erdgas da, wenn ich meine Erdgasrechnung oder Abschläge nicht mehr zahlen kann?

    Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten sollten sich unverzüglich an uns wenden, damit wir gemeinsam eine Lösung finden und es erst gar nicht zu Mahnungen oder Sperrungen kommt. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung können helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren. Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

    Zudem sind eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden denkbar. 

    Auch ein bewusster und vor allem sparsamer Umgang mit Energie kann den Verbrauch und damit die Kosten senken. Wir haben Ihnen dazu ein paar Energiespartipps zusammengestellt.

  • Setzen Sie Gassperrungen aufgrund der aktuell hohen Energiepreise aus?

    Gassperrungen können wir leider nicht aussetzen. Unser Ziel ist, es nach Möglichkeit erst gar nicht zu einer Sperrung kommen zu lassen. Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten sollten sich unverzüglich an uns zu wenden, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

    Unter Umständen übernehmen einzelne Sozialbehörden die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.

  • Was kann ich tun, um eine Gassperrung zu vermeiden?

    Wenn Zahlungen nicht rechtzeitig bei uns eingehen, versenden wir zu aller erst eine kostenfreie Zahlungserinnerung und später kostenpflichtige Mahnungen. Um Folgekosten zu vermeiden sollten Sie schon bei der ersten Mahnung entweder die ausstehende Zahlung nachholen oder sich bei uns melden. Gemeinsam können wir eine Lösung finden, sodass es nicht zu weiteren Mahnungen oder Sperrungen kommt.

    Eine erste frühzeitige Möglichkeit, um vor allem Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden, ist die Anpassung des monatlichen Abschlags. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung können ebenfalls helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

    Empfänger von Sozialleistungen können die monatliche Abschläge direkt vom Leistungsträger überweisen lassen. Sprechen Sie dazu bitte direkt mit Ihren zuständigen Berater bei der  jeweiligen Behörde. 
    Zudem sind eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden denkbar. Informieren Sie sich dazu am besten bei anerkannten Schuldner- und Verbraucherberatungen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel unter www.forum-schuldnerberatung.de.

    Auch ein bewusster und vor allem sparsamer Umgang mit Energie kann den Verbrauch und damit die Kosten senken. Wir haben Ihnen dazu ein paar Energiespartipps zusammengestellt. Auf der Website der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de finden Sie darüber hinaus eine Anbieterliste für Beratungen zu Energieeffizienz und Energieeinsparung. 

    Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten und Gassperrung haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 


  • An wen kann ich mich wegen Zuschüssen zur Begleichung meiner Erdgasrechnung wenden?

    Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.

    Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

Energie sparen

  • Wie hoch ist mein Erdgasverbrauch im Vergleich zum Durchschnitt?

    Der Erdgasverbrauch hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Anzahl der Personen in einem Haushalt
    • Wohnform: Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder Einfamilienhaus
    • Altbau oder neu gebautes Effizienzhaus
    • Alter der Gasheizung und verwendete Heiztechnik

     

    Grob kann man sich beim durchschnittlichen jährlichen Gasverbrauch für Heizung und Warmwasser an folgender Übersicht orientieren:

    Wohnung im Mehrfamilienhaus (Beispiele):

    Wohnfläche Personenanzahl 
      2 Personen  4 Personen  
     70 m2  9.800 kWh / 980 m3  
     80 m2  11.200 kWh / 1.120 m3  
     90 m2  12.600 kWh / 1.260 m3  
     100 m2    14.000 kWh / 1.400 m3
     110 m2    15.400 kWh / 1.540 m3
     120 m2    16.800 kWh / 1.680 m3
     130 m2    18.200 kWh / 1.820 m3

    Für die Warmwasserbereitung werden pro Jahr rund 600 bis 1.000 kWh Erdgas pro Person angesetzt. Wohnen also bspw. 3 Personen in einer 70 qm-Wohnung kann der Durchschnittsverbrauch zwischen 10.400 kWh – 10.800 kWh liegen.

    Einfamilienhaus:

    Wohnfläche  Verbrauch 
     120 m2  19.200 kW / 1.920 m3
     140 m2  22.400 kWh / 2.240 m3
     160 m2  25.600 kWh / 2.560 m3
     180 m2  28.800 kWh / 2.880 m3
     200 m2  32.000 kWh / 3.200 m3
     220 m2  35.200 kWh / 3.520 m3
     250 m2  40.000 kWh / 4.000 m3


  • Ist es sinnvoll, die Heizung in der Wohnung komplett runter zu drehen? Worauf sollte man achten?

    Die Heizung komplett herunter zu drehen ist vor allem im Winter nicht die ideale Lösung. Falsches Heiz- und Lüft-Verhalten sorgt für ungesundes Raumklima und fördert die Schimmelbildung vor allem an Wänden.

    Das können Sie tun, um Schimmelbildung zu vermeiden:

    • Regelmäßig Lüften: Idealerweise sollte man täglich zwei- bis viermal für ca. 5 – 10 Minuten Stoßlüften, also das Fenster komplett öffnen, wenn möglich auch die Türen, um einen komplett Luftaustausch zu ermöglichen.
    • Dauerlüften bei gekipptem Fenster vermeiden. Das lässt den Energieverbrauch unnötig ansteigen.
    • Heizung aus beim Lüften: Während des Lüftens sollte man unbedingt die Heizung abdrehen und die gewünschte Temperatur erst wieder bei geschlossenem Fenster einstellen.
    • Räume in denen besonders viel Feuchtigkeit entsteht – wie Küche und Bad – sollten regelmäßiger gelüftet werden, idealerweise nachdem dem Kochen, Duschen oder Baden.
    • keine Wäsche in der Wohnung trocknen: Gewaschene und noch feuchte Wäsche sollte ebenfalls nicht in den Wohnräumen trocknen, da die darin enthaltene Feuchtigkeit schneller zu Schimmel führt. Am besten ist es, die Wäsche im Freien (auf dem Balkon oder der Terrasse) oder in speziellen Trocknungsräumen aufzuhängen.
    • Außentemperatur beachten: Auch die Temperatur spielt beim Lüften eine Rolle:
    • Je kälter es draußen ist, desto kürzer müssen Sie lüften.
    • Faustregel: Von Dezember bis Januar sind 3 bis 6 Minuten völlig ausreichend.
    • Je größer die Temperaturunterschiede zwischen verschiedenen Zimmern sind, desto eher können Probleme auftreten. Deshalb sollte Türen zu kalten Räumen lieber geschlossen bleiben.
    • Warnsignal Wassertropfen an der Scheibe: Spätestens jetzt sollten Sie das Fenster öffnen. 

  • Welche Möglichkeiten gibt es Kosten und Erdgas zu sparen?

  • Sind Heizlüfter eine gute Alternative zur Erdgasheizung?

    Im Zuge der Energiekrise, zur Vorsorge bei einem eventuell eintretenden Erdgasmangel oder zur Reduzierung der Heizkosten haben sich viele Gaskunden alternative, strombetriebene Heizgeräte als Ersatz bzw. Ergänzung zur Erdgasheizung angeschafft. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Abhängig von Geräte- und Raumgröße sowie Dauer der Heizleistung kann der Stromverbrauch schnell ansteigen. Das belastet einerseits deutlich die Stromrechnung, verlagert die Kosten also nur von Erdgas hin zu Strom. Andererseits kann es zur Überlastung des Stromnetzes führen, wenn viele Haushalte gleichzeitig ihre elektrischen Heizgeräte betreiben. Unbeaufsichtigt und über einen längeren Zeitzeitraum betrieben, kann auch noch ein Sicherheitsaspekt hinzukommen. 

    Deshalb: Alternative Heizgeräte nur zur punktuellen Erwärmung kleinerer Räume und unter Aufsicht nutzen.

Energiesparen lohnt sich immer!

Schon mit kleinen Tipps und Tricks können Sie Ihren Erdgasverbrauch nachhaltig reduzieren und Ihre Jahresrechnung senken.

Hat MITGAS Alternativprodukte?

  • Gibt es bei MITGAS Großfamilienrabatte?

    Aktuell bieten wir keinen Familien-Tarif an.

  • Gibt es bei MITGAS günstigere Angebote / Produkte?

    Im Moment können wir Ihnen nur den MEIN ERDGAS best, MEIN ERDGAS classic und die Grundversorgung anbieten. Bitte prüfen Sie mit unserem Produktrechner, ob und zu welchen Preisen die drei Tarife an Ihrer Lieferstelle verfügbar sind. 


  • Gibt es bei MITGAS einen Bonus, wenn man Flüchtlinge aufnimmt?

    MITGAS begrüßt das humanitäre Engagement privater Haushalte. Leider vergeben wir grundsätzlich keine Spenden oder Sponsorings an Privatpersonen. Wenn Sie einen Verein in unserem Grundversorgungsgebiet unterstützen, der Geflüchteten aus der Ukraine hilft, können wir ein Sponsoring oder eine Spende an den Verein prüfen

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