Energieausweis
Angebote für Gebäudeeigentümer
Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind die meisten Hausbesitzer verpflichtet, einen Energieausweis anfertigen zu lassen. Spätestens bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf ihrer Immobilie müssen sie ihn vorweisen können.
Welcher Energieausweis ist für welches Gebäude der Richtige?
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
|---|---|---|
| Grundlage für die Erstellung | gemessener Energieverbrauch der letzten 3 Jahre |
berechneter Energiebedarf anhand einer technischen Analyse aller energetischen Gebäudedaten |
| Wohngebäude im Bestand mit mindestens 5 Wohneinheiten | frei wählbar | frei wählbar |
| Nicht-Wohngebäude | frei wählbar | frei wählbar |
| Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten und Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 | optional, wenn das Gebäude durch spätere Sanierungen mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977 erfüllt | Pflicht |
| Neubauten | - | Pflicht |
Haben Sie für Ihr Gebäude die freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, hilft ein Blick auf die Vor- und Nachteile:
Verbrauchsausweis
Vorteil:
- relativ einfach und kostengünstig erstellbar
Nachteil:
- Bewertung stark vom jeweiligen Nutzerverhalten abhängig
- eingeschränkte objektive Sicht auf den energetischen Zustand des Gebäudes
Bedarfsausweis
Vorteile:
- aussagefähiges und vom Nutzerverhalten unabhängiges Bewertungsverfahren
- genauere Darstellung des energetischen Gebäudezustandes
- genauere Ableitung möglicher Modernisierungsmaßnahmen
Nachteil:
- aufwendigeres Bewertungsverfahren und dadurch teurer
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