Energieausweis
Angebote für Gebäudeeigentümer
Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind die meisten Hausbesitzer verpflichtet, einen Energieausweis anfertigen zu lassen. Spätestens bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf ihrer Immobilie müssen sie ihn vorweisen können.
Verbrauchsausweis
- auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre
- für Eigentümer von Wohngebäuden ab 5 Wohneinheiten
- für Eigentümer von Wohngebäuden mit maximal 4 Wohneinheiten und Bauanträgen bis 1.11.1977, wenn das Gebäude die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt
- für Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden
- Vorteil: relativ einfach und kostengünstig erstellbar
- Nachteil: Bewertung stark vom jeweiligen Nutzerverhalten abhängig
Bedarfsausweis
- auf Basis des berechneten Energiebedarfs anhand einer technischen Analyse aller energetischen Gebäudedaten
- optional für Eigentümer von Wohngebäuden ab 5 Wohneinheiten
- verpflichtend für Eigentümer von Wohngebäuden mit maximal 4 Wohneinheiten und Bauanträgen bis 1.11.1977 ohne spätere Sanierungsmaßnahmen
- verpflichtend für Neubauten
- aussagefähiges und vom Nutzerverhalten unabhängiges Bewertungsverfahren
- genauere Darstellung des energetischen Gebäudezustandes
- genauere Ableitung möglicher Modernisierungsmaßnahmen
- aufwendigeres Bewertungsverfahren und dadurch teurer
- Angebot unseres Partners enviaM