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Erdgasrechnung verstehen
So lesen Sie Ihre Abrechnung zu Erdgas richtig
Autor: Sindy Mokros | Aktualisiert am: 5.8.2026 | Lesezeit: 15 Minuten
Das Wichtigste in Kürze:
- Ihre Abrechnung erhalten Sie in der Regel einmal im Jahr nach der Zählerablesung.
- Ihre Rechnung können Sie jederzeit online im Kundenbereich „Meine MITGAS“ einsehen.
- Ihr Rechnungsbetrag ergibt sich aus Ihrem Verbrauch abzüglich bereits gezahlter Abschläge.
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Die MITGAS Rechnung einfach erklärt
Sie möchten Ihre Erdgasrechnung verstehen, Ihren Abschlag prüfen oder wissen, warum Ihre Abrechnung so hoch ist? Hier finden Sie alle Antworten – einfach erklärt.
Übersichtsseite – alles auf einen Blick
An diese Anschrift erhalten Sie Ihre Rechnung zugesandt. Diese kann von der Lieferanschrift abweichen.
Hier finden Sie Ihre Kontaktwege zu uns für Fragen zu Ihrer Rechnung oder rund um Erdgas.
Jeder Kunde erhält seine persönliche Kundennummer. Bitte geben Sie diese bei Schriftverkehr, Telefonaten oder Zahlungen stets mit an.
Die Marktlokations-ID (MaLo) identifiziert Ihre Verbrauchseinheit (Einfamilienhaus/Wohnung). Sie wird deutschlandweit und unabhängig vom Netzbetreiber nur einmalig vergeben. Ab 2026 benötigen Sie die MaLo für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Erdgasliefervertrages.
Die Lieferstelle bezeichnet die Wohnung oder das Haus, in der Sie das Erdgas verbrauchen und der Erdgasverbrauch abgerechnet wird.
Jeder Rechnung wird eine Rechnungsnummer zugeordnet. Diese sollten Sie bei Überweisungen immer angeben.
Im oberen Bereich sehen Sie Ihr Guthaben oder auch Ihre Nachzahlung. Darunter zeigen wir Ihnen die Berechnung dazu: Von den Gesamtkosten der Erdgaslieferung werden die von Ihnen geleisteten Abschläge oder sonstigen Zahlungen abgezogen. Die Differenz ist Ihr Guthaben oder Ihre Nachzahlung.
Im oberen Bereich finden Sie Ihren neuen Abschlag für den angegebenen Zeitraum. Darunter sehen Sie,
- für welchen Zeitraum der neue Abschlag gilt
- wann Sie die nächste Jahresrechnung erhalten und
- wie Sie die Abschläge bezahlen – in unserem Beispiel per Überweisung.
Hier sehen Sie im oberen Bereich Ihren Erdgasverbrauch für den Abrechnungszeitraum. Dieser liegt Ihrer aktuellen Jahresrechnung zugrunde.
Darunter finden Sie Ihren Verbrauch auf ein volles Jahr hochgerechnet. Sind seit der letzten Abrechnung keine 12 Monate vergangen, weicht die Hochrechnung von Ihrem abgerechneten Jahresverbrauch ab. Im Beispiel entspricht der Abrechnungszeitraum einem vollen Jahr und der Jahresverbrauch damit dem abgerechneten Verbrauch.
Außerdem sehen Sie zum Vergleich noch einmal den Verbrauch für die letzte Jahresrechnung.
Berechnung Guthaben oder Nachzahlung
Die vorliegende Jahresrechnung wurde für den Erdgasverbrauch in diesem Zeitraum erstellt. Der angegebene Zeitraum ist mit dem Zeitraum auf dem Deckblatt Ihrer Rechnung identisch.
Dieser Betrag zeigt Ihnen die Kosten für das im Abrechnungszeitraum verbrauchte Erdgas. Die Zusammensetzung des Betrages finden Sie auf Seite 3 der Rechnung unter „Details zu Ihrer Erdgasrechnung“.
Die Nettokosten enthalten noch keine Umsatzsteuer.
Für Erdgas beträgt die gesetzliche Umsatzsteuer aktuell 19 %. Sie wird anhand Ihrer Nettokosten berechnet.
Der Bruttobetrag ergibt sich aus Nettobetrag plus Umsatzsteuer. Dieser Betrag ist für Ihre Zahlung relevant.
Hier sehen Sie die Summe Ihrer seit der letzten Abrechnung geleisteten monatlichen Abschläge oder auch Sonderzahlungen.
Ihre Zahlungen werden von den Kosten Ihres Erdgasverbrauchs abgezogen und ergeben Ihr „verbleibendes Guthaben“, das wir Ihnen auf Ihr Bankkonto überweisen. Liegen uns keine Bankdaten von Ihnen vor, verrechnen wir Ihr Guthaben mit den Abschlägen.
Waren Ihre Abschläge zu niedrig für Ihren Verbrauch, ergibt sich in der Regel eine Nachforderung, die Sie uns auf unser Bankkonto überweisen müssen.
Ihr Abschlagsplan
An dieser Stelle informieren wir Sie über die Höhe und den Zeitpunkt Ihres künftig monatlich zu zahlenden Abschlages.
Basis für den neuen Abschlag ist der prognostizierte Jahresverbrauch für die nächste Abrechnungsperiode. Der Verbrauch wird anhand des bisherigen Verbrauchs hochgerechnet. Hatten Sie also in den letzten Monaten eine starke Verbrauchsänderung, würden wir das bei der Verbrauchsprognose berücksichtigen. Zusammen mit den aktuellen Preisen Ihres Erdgasproduktes wird dann der neue Abschlag ermittelt.
Auch hier weisen wir den jeweiligen Nettobetrag, die Höhe der Umsatzsteuer und den Bruttobetrag separat aus.
Hier finden Sie alle Angaben zur Überweisung Ihres Abschlags an uns. Bitte geben Sie dabei immer Ihre Kundennummer an, damit wir die Zahlung auch zuordnen können.
Haben Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt, finden Sie hier die Angaben zu dem bei uns hinterlegten Bankkonto, von dem wir Ihren Abschlag einziehen. Dabei geben wir immer die entsprechende Mandatsreferenz an, damit Sie die Zahlung auch zuordnen können.
Ihr Erdgasverbrauch
Die Zählernummer finden Sie auf Ihrem Gaszähler.
Ihr Abrechnungszeitraum wird meist in mehrere kleinere Zeiträume unterteilt, zum Beispiel auf Grund von unterjährigen Ablesungen, Tarifwechseln, Preisänderungen usw. Für jeden dieser Zeiträume wird Ihr Verbrauch separat mit Anfangs- und Endstand erfasst. Die Differenz ergibt Ihren Verbrauch. Die Summe der einzelnen Zählerstande ergibt dann den Gesamtverbrauch im gesamten Abrechnungsjahr.
Wer uns den Zählerstand übermittelt hat oder ob wir ihn rechnerisch ermittelt haben, erkennen Sie an dem kleinen Buchstaben hinter dem jeweiligen Zählerstand. In unserem Beispiel hat uns die Kundin ihren Zählerstand im März 2025 übermittelt (K). Im Dezember/Januar haben wir den Zählerstand rechnerisch ermittelt (E). Im März 2026 erfolgte eine Ablesung durch den Netzbetreiber (N).
Sie möchten wissen, ob Sie im letzten Abrechnungsjahr mehr oder weniger verbraucht haben als im Jahr davor? Damit Sie nicht lange nach der Vorjahresrechnung suchen müssen, haben wir Ihnen hier beide Verbräuche gegenübergestellt und zur besseren Vergleichbarkeit auf 365 Tage hochgerechnet. Denn: Die jeweiligen Abrechnungszeiträume müssen nicht immer gleich lang sein.
Die Grafik zeigt noch einmal deutlicher, wie sich Ihr Verbrauch zum Vorjahr entwickelt hat. In unserem Beispiel ist er leicht gesunken.
Außerdem sehen Sie, wie sich Ihr Verbrauch im Vergleich zu verschieden großen Durchschnittshaushalten verhält. Unsere Beispielskundin lebt wahrscheinlich in einem größeren Haushalt mit mehr als 120 m2 Wohnfläche.
Grundpreis + Verbrauchpreis = Gesamtkosten Ihrer Erdgaslieferung
Der Grundpreis ist der Betrag für verbrauchsunabhängige Kosten. Er enthält unter anderem die Kosten für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb und die jährliche Ablesung durch den Messstellenbetreiber. Er wird in Euro pro Jahr angegeben und auf den Tag genau anteilig berechnet. Wegen der Preisänderung zum 1. Januar 2026 wird der Abrechnungszeitraum in unserem Beispiel entsprechend aufgeschlüsselt.
Die Angaben erfolgen netto, also ohne Umsatzsteuer.
Außerdem sehen Sie hier Ihren gewählten Erdgastarif. Die Kundin in unserem Beispiel nutzt die Grundversorgung.
Der Verbrauchspreis ist der Preis je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Erdgas und wird in Cent/kWh angegeben. Ändern sich im Abrechnungszeitraum die gültigen Preise oder die darin enthaltenen Steuer- bzw. Umlagesätze, so wird Ihr Verbrauch zeitanteilig mit den jeweils neuen Sätzen berechnet. Wie Sie hier sehen können, gab es im Abrechnungszeitraum eine Änderung der Verbrauchspreise zum 1. Januar 2026.
Alle Preise und Kosten werden netto angegeben.
Zuletzt werden die Nettokosten für Grundpreis und Verbrauch addiert, der Umsatzsteuerbetrag ermittelt und auf die Nettokosten drauf gerechnet. Die Summe ergibt Ihre Brutto-Gesamtkosten für die Erdgaslieferung. Die Höhe der jeweils geltenden Umsatzsteuer weisen wir dabei detailliert aus.
Alle Vertragsinformationen auf einen Blick
In diesem Block finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Erdgasvertrag und Ihrer Lieferstelle auf einen Blick. So müssen Sie bei Bedarf nicht lange in Ihren Unterlagen suchen. Dazu zählen
- Ihre Kundennummer,
- Ihr aktueller Tarif und
- ob dieser als Grundversorgung oder gewählter Sondertarif gilt sowie
- der für Ihre Lieferstelle zuständige Netzbetreiber und Messstellenbetreiber
Die Marktlokations-ID (MaLo) identifiziert Ihre Verbrauchseinheit (Einfamilienhaus/Wohnung). Sie wird deutschlandweit und unabhängig vom Netzbetreiber nur einmalig vergeben. Ab 2026 benötigen Sie die MaLo für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Erdgasliefervertrages.
Die Messlokations-ID (MeLo) identifiziert Ihren Gaszähler. Im Gegensatz zur Zählernummer – aber genau wie die MaLo - wird sie deutschlandweit und unabhängig vom Netzbetreiber nur einmalig vergeben.
Sollten wir Ihnen bei Kritik oder Beschwerden nicht weiterhelfen können, haben Sie das Recht, sich an die Schlichtungsstelle Energie in Berlin oder den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zu wenden. Die Kontaktdaten dazu finden Sie in diesem Block. Außerdem sehen Sie hier Kontakthinweise zum Thema Energieeffizienz und -einsparung.
Ein Großteil Ihrer Erdgaskosten geben wir direkt an Dritte weiter. Hier sehen Sie, wie viel Steuern, Abgaben, Umlagen sowie Netzkosten in Ihrem Rechnungsbetrages enthalten sind.
Umweltauswirkungen Ihrer Erdgaslieferung
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über die Auswirkungen Ihrer Erdgasliefermengen auf die Umwelt zu informieren. In dieser Übersicht sehen Sie, wie hoch die Brennstoffemissionen für Ihren Verbrauch ausgefallen sind und wie diese berechnet werden.
Alle Details als PDF
Hier können Sie unsere Musterrechnung inklusive aller Begriffserklärungen einfach downloaden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Erdgasrechnung
Der Erdgaszähler wird einmal im Jahr abgelesen. Spätestens vier Wochen danach erhalten Sie Ihre Jahresrechnung. Um eine Schlussrechnung erstellen zu können, benötigen wir den Zählerstand zum Vertragsende. Auch hier gilt: spätestens vier Wochen nachdem uns dieser gemeldet wurde, erhalten Sie Ihre Schlussrechnung.
Haben Sie sich für unsere Online-Rechnung entschieden? Dann finden Sie diese in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" unter dem Menüpunkt „Rechnungen“. Wir senden Ihnen eine E-Mail, wenn Ihre Rechnung bereitsteht.
Warten Sie noch immer auf Ihre Rechnung, obwohl diese schon bei Ihnen sein sollte? Dann melden Sie sich bitte bei uns, zum Beispiel über unser Kontaktformular.
Guthaben aus Jahresrechnung
Dieses Guthaben verrechnen wir gewöhnlich mit dem ersten Abschlag des nächsten Abrechnungszeitraums. Den übrigen Betrag erstatten wir in der Regel wenige Tage danach.
Guthaben aus Schlussrechnung
Wenige Tage nachdem die Rechnung erstellt wurde, überweisen wir Ihnen das Guthaben. Sollten wir noch keine Bankverbindung von Ihnen haben, teilen Sie uns diese bitte in Ihrem persönlichen Kundenbereich „Meine MITGAS“ unter dem Menüpunkt „Bankverbindung“ mit.
Durch ein SEPA-Lastschriftmandat können wir Ihre Zahlungen automatisch und immer genau verbuchen. Es ist somit ein sicherer und zuverlässiger Weg, mit dem sie zusätzliche Kosten vermeiden.
Sollten wir noch keine Bankverbindung von Ihnen haben, teilen Sie uns diese bitte in Ihrem persönlichen Kundenbereich „Meine MITGAS“ unter dem Menüpunkt „Bankverbindung“ mit. Oder Sie überweisen unter Angabe Ihrer Kundennummer im Verwendungszweck auf unser Bankkonto:
| Empfänger: | MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH |
| IBAN: | DE20 8004 0000 0110 8828 00 |
| BIC: | COBADEFFXXX |
| Kreditinstitut: | Commerzbank AG |
Der Rechnungsbetrag berechnet sich aus dem Energieverbrauch abzüglich Ihrer gezahlten Abschläge. Steigt der Energieverbrauch, so steigt auch der Rechnungsbetrag. Wenn die Höhe Ihres Abschlags nicht diesem erhöhten Verbrauch entspricht, entsteht eine Forderung. In Ihrer Jahresrechnung können Sie unter dem Punkt „Ihr Erdgasverbrauch im Vergleich“ Ihren aktuellen Verbrauch mit dem des Vorjahres vergleichen.
Das kann man pauschal nicht beantworten. Am besten rufen Sie uns an, damit wir prüfen können, ob wir Ihnen eine Ratenzahlung oder andere Lösung anbieten können.
Das kann unterschiedliche Ursachen haben. Gewöhnlich liegt es daran, dass sich der jährliche Erdgasverbrauch erhöht hat. Wir berechnen die zu erwartenden Kosten für den nächsten Abrechnungszeitraum basierend auf dem Vorjahresverbrauch und den aktuellen Preisen. Auf diese Weise möchten wir Ihnen eine hohe Nachzahlung in der nächsten Jahresrechnung ersparen.
Ihr Abschlagsplan wurde zeitversetzt zum Beginn des neuen Abrechnungszeitraums erstellt. Wir haben die Beträge für den ersten Monat bzw. die ersten Monate zusammengefasst, damit die Zahlungen in Ihrer nächsten Jahresrechnung nicht fehlen.
Unser System rechnet dabei Cent genau und rundet auf volle Beträge. Es kann daher vorkommen, dass beim Zusammenfassen mehrerer Abschläge der Gesamtbetrag ein wenig von der Summe der mitgeteilten Abschläge abweicht.
In diesem Fall hat weder dem Messstellenbetreiber noch uns zum Abrechnungsdatum ein abgelesener Zählerstand vorgelegen. Die Schätzung erfolgt immer anhand des bisherigen Verbrauchs.
Nutzen Sie hierfür am besten gleich unser Kontaktformular und teilen Sie uns den richtigen Zählerstand mit dem Grund der Änderung mit. Ihren Zählerstand senden wir anschließend an Ihren Messstellenbetreiber, um ihn berichtigen zu lassen.
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