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Was tun bei drohender Gassperre?

Warum wird eine Gassperrung durchgeführt und weitere wichtige Fragen zum Thema Gassperrung

Wenn Zahlungen nicht rechtzeitig bei uns eingehen, versenden wir zu aller erst eine kostenfreie Zahlungserinnerung und später kostenpflichtige Mahnungen. Um Folgekosten zu vermeiden sollten Sie schon bei der ersten Mahnung entweder die ausstehende Zahlung nachholen oder sich bei uns melden. Gemeinsam können wir eine Lösung finden, sodass es nicht zu weiteren Mahnungen oder Sperrungen kommt.

Eine erste frühzeitige Möglichkeit, um vor allem Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden, ist die Anpassung des monatlichen Abschlags. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung können ebenfalls helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Empfänger von Sozialleistungen können die monatliche Abschläge direkt vom Leistungsträger überweisen lassen. Sprechen Sie dazu bitte direkt mit Ihren zuständigen Berater bei der  jeweiligen Behörde. 
Zudem sind eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden denkbar. Informieren Sie sich dazu am besten bei anerkannten Schuldner- und Verbraucherberatungen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel unter www.caritas.de.

Auch ein bewusster und vor allem sparsamer Umgang mit Energie kann den Verbrauch und damit die Kosten senken. Wir haben Ihnen dazu ein paar Energiespartipps zusammengestellt. Auf der Website der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de finden Sie darüber hinaus eine Anbieterliste für Beratungen zu Energieeffizienz und Energieeinsparung. 

Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten und Gassperrung haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 


Eine Gassperre ist die letzte Konsequenz und wird erst nach mindestens zwei Vorankündigungen durchgeführt. Sie ist die letzte Maßnahme eines Gasversorgers, wenn Kunden Ihre Gasrechnungen auch nach wiederholter Aufforderung nicht begleichen. 

Wann oder weshalb eine Gassperre erfolgen darf, ist genau gesetzlich geregelt. An diese Vorgaben halten wir uns selbstverständlich. Schließlich möchten wir nicht, dass Kunden in einer kalten Wohnung frieren müssen. 

Eine Gassperre wird nicht einfach grundlos angekündigt oder umgesetzt. Gaslieferanten sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden vorab mindesten zweimal auf die bevorstehende Unterbrechung der Gasversorgung hinzuweisen. Geregelt ist das unter § 19 der Gas GVV.

Schon bei der ersten Mahnung sollten Gaskunden aktiv werden, ihre verpasste Zahlung nachholen oder sich bei MITGAS melden. 

In dem Fall sollten Sie die ausstehende Zahlung entweder unverzüglich nachholen oder sich bei uns melden. Gemeinsam finden wir eine Lösung. 


Eine Mahnung zu ignorieren. Häufig ist nur bei der Überweisung etwas schief gelaufen oder man hat die Zahlung in einer hektischen Situation vergessen. Das ist kein Drama und sollte schnell behoben werden. Liegt der Grund jedoch in finanziellen Schwierigkeiten, sollten Sie aktiv werden und sich umgehend bei uns melden. 


Bis zur tatsächlichen Sperrung haben Sie die Möglichkeit, den offenen Betrag via Überweisung oder GIRO-Code zu begleichen. Sobald Sie die Zahlung getätigt hat, informieren Sie MITGAS umgehend.  Wir empfehlen, einen Nachweis per E-Mail zu schicken. 

Unter Härtefallregelungen versteht man Umstände, unter denen eine Unterbrechung der Gasversorgung unverhältnismäßig ist und insbesondere eine Gefahr für Leib und Leben entsteht. Liegt beim Kunden eine solche Situation vor, muss er dies MITGAS schriftlich nachweisen, zum Beispiel durch eine ärztliche Bescheinigung.