zuletzt aktualisiert am 20.2.2026
Am 1. Juli 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) die Gefährdungslage im Rahmen des Notfallplans Gas auf die Frühwarnstufe herabgesetzt. Zuvor galt seit Juni 2022 aufgrund der gestoppter Gaslieferungen aus Russland und einem hohen Preisniveau am Gasmarkt die Alarmstufe.
Wir stellen die Erdgasversorgung weiterhin unverändert sicher. Für unsere Kunden hat die Ausrufung der Frühwarnstufe keine Auswirkungen.
Private Haushalte zählen grundsätzlich zu den geschützten Kunden - genau wie gewerbliche Kunden mit Standardlastprofil und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, wie Krankenhäuser, Altenheime und Einrichtungen, die für das Funktionieren des öffentlichen Lebens notwendig sind. Dazu zählen zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk und Bundeswehr.
Auch unsere Geschäftskunden mit höherem Erdgasverbrauch, Industrie- und Stadtwerkskunden beliefern wir aktuell ohne Einschränkungen.
Die Gasnetzbetreiber haben Maßnahmen eingeleitet, um die Netzstabilität jederzeit zu gewährleisten. Als Vertriebsunternehmen haben wir darauf keinen Einfluss.
Informieren Sie sich auch auf der Seite Ihres örtlichen Netzbetreibers. Im MITGAS-Grundversorgungsgebiet ist das in der Regel MITNETZ GAS.
Wie lange die Frühwarnstufe gilt, ist aktuell nicht absehbar.
MITGAS-Kunden sollten auf jeden Fall weiterhin Ruhe bewahren. Es besteht aktuell kein Grund zur Sorge.
Nichtsdestotrotz ist es weiterhin wichtig, bewusst und verantwortungsvoll mit Erdgas umzugehen. Nicht nur beim Heizen, auch bei der Verwendung von warmem Wasser und dem Kochen mit Erdgas können Sie Ihren Energieverbrauch reduzieren. Jede gesparte Kilowattstunde hilft, die aktuelle Situation weiter zu entspannen. Wir haben Ihnen dazu einige Tipps zusammengestellt.
So sparen Sie Erdgas in Küche und Bad.
Die Bundesnetzagentur veröffentlich täglich einen Bericht zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland.
Und auch auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es Informationen und Antworten rund um das Thema Notfallplan.
Vorsorgen ist nicht gleichbedeutend mit Hamstern. Das Bundesamt für Katastrophenschutz und Bevölkerungshilfe hat auf seiner Internetseite viele Tipps zusammenstellt, wie Sie sich clever und platzsparend für einen eventuellen Notfall rüsten können.
Stufe 1
Frühwarnstufe „Frühwarnung“
Es liegen ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise vor, dass eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgungslage eintreten kann. Dies hat noch keinen Einfluss auf die Gasversorgung.
Stufe 2
Alarmstufe „Alarm“
Es tritt eine Störung oder außergewöhnlich hohe Nachfrage auf, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Diese ist noch mit marktbasierten Maßnahmen zu bewältigen.
Stufe 3
Notfallstufe „Notfall“
Trotz Anwendung der marktbasierten Instrumente reicht die Gasversorgung nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken. Zusätzlich müssen nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden zu gewährleisten.
*laut Erdgas-Versorgungs-Sicherheitsverordnung SoS-VO
Behördliche Eingriffe in die Lastflüsse erfolgen erst in der dritten Stufe (Notfallstufe) durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese wären durch die Gasnetzbetreiber umzusetzen. Hierauf hätte MITGAS als Vertriebsgesellschaft keinen Einfluss.
Weitere Informationen zum Erdgasmarkt, der Entwicklung der Erdgaspreise und was Sie als Kunde selbst tun können haben wir Ihnen auf einer Extra-Seite zusammengestellt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit Ihrem Feedback helfen Sie uns, Ihnen in dieser aktuell schwierigen Zeit alle notwendigen Informationen so gut und verständlich wie möglich aufzubereiten.