Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Grund- und Ersatzversorgung?
- Wohne ich im Grundversorgungsgebiet von MITGAS?
- Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung durch MITGAS
- Infos für Kunden im ehemaligen Gebiet der Stadtwerke Herzberg
- Wie kündige ich die Grundversorgung?
- Was passiert mit meinem Gasvertrag, wenn ich umziehe?
Sind Sie in einem Tarif der Grund- und Ersatzversorgung haben Sie keine Mindestvertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Unser Tipp:
Mit unseren individuellen Erdgasangeboten können Sie gegenüber der Grundversorgung sparen und profitieren auf Wunsch sogar von einer mehrjährigen Preisgarantie oder finanzieller Unterstützung bei Wartung und Reparatur Ihrer Erdgasheizung.
Mit wenigen Klicks aus der Grundversorgung wechseln
Was ist die Grund- und Ersatzversorgung?
Jeder Haushaltskunde hat in Deutschland das Recht auf eine Grundversorgung mit Erdgas. Damit wird sichergestellt, dass Sie ab dem ersten Tag Ihres Einzugs ins neue Zuhause heizen, warm duschen oder auch mit Erdgas kochen können. Schließen Sie aktiv keinen Vertrag über die Erdgaslieferung ab, so ist der für das jeweilige Gebiet zuständige Grundversorger verpflichtet, sie mit Erdgas zu versorgen.
Die Ersatzversorgung ist eine automatische Notversorgung, wenn zum Beispiel Ihr bisheriger Lieferant ausfällt oder Sie keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden können. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu keiner Zeit zu Lieferunterbrechungen kommt.
Wohne ich im Grundversorgungsgebiet von MITGAS?
Das Grundversorgungsgebiet von MITGAS erstreckt sich über das südliche Sachsen-Anhalt und westliche Sachsen sowie Teile von Süd-West-Brandenburg und Nord-Thüringen - in nachfolgender Grafik grau hinterlegt.
Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung durch MITGAS
Für das Gebiet der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH (exklusive Netzbereich Herzberg) ist MITGAS der zuständige Gasgrundversorger.
Die Gaslieferung erfolgt auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) inkl. der Ergänzenden Bedingungen der MITGAS zur GasGVV und zu den Konditionen der Grund- und Ersatzversorgung.
Hier finden Sie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)
Informationen für Kunden der ehemaligen Stadtwerke Herzberg
Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung durch enviaM
Für das Gebiet der ehemaligen Stadtwerke Herzberg (Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH / Netzbereich Herzberg) ist enviaM seit 1. Juli 2009 der zuständige Gasgrundversorger.
Die Gaslieferung erfolgt auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und zu den Konditionen der Grund- und Ersatzversorgung.
Wie kündige ich die Grundversorgung?
Die Grundversorgung können Sie ganz einfach kündigen. Schließen Sie einfach Ihren neuen Erdgasvertrag mit uns ab. Um den Rest kümmern wir uns! Anschließend beliefern wir Sie zuverlässig mit Erdgas - natürlich auf Basis Ihres neu vereinbarten Tarifs.
Selbstverständlich können Sie auch selbst bei Ihrem Grundversorger schriftlich kündigen. Dies ist jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen möglich. Für die Kündigung der Grundversorgung müssen Sie nicht bis zum Monatsende warten.
Was passiert mit meinem Gasvertrag, wenn ich umziehe?
Sofern Ihr bisheriges Produkt am neuen Wohnort verfügbar ist, können Sie es einfach mitnehmen oder ein vergleichbares Produkt bei uns abschließen. Loggen Sie sich dazu entweder mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" ein oder rufen Sie unsere kostenfreie Servicenummer 0800 2 660 660 an. Als Dankeschön erhalten Sie von uns einen Umzugsbonus von 35 Euro.
Übrigens: Bei unserem Umzugsservice finden Sie viele nützliche Informationen, Checklisten und vieles mehr. Damit wird der Einzug ins neue Zuhause gleich viel entspannter.