Im März haben haben unsere anspruchsberechtigten Kunden ein Informationsschreiben zur Gaspreisbremse von uns erhalten, in dem wir sie über ihren individuellen Entlastungsbetrag sowie den künftigen Abschlag informiert haben. Erhalten Kunden eine Preisanpassung, passen wir automatisch den monatlichen Abschlag an, um hohe Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden. Sie müssen daher nichts weiter tun.
Ihren aktuellen Abschlag finden Sie auf Ihrem Schreiben zur Gaspreisbremse, jeder Jahresrechnung sowie jederzeit in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS".
Alternativ können Sie mit einer Sonderzahlung ihr finanzielles Polster für die nächste Jahresrechnung erhöhen. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Thema Zahlung.