Informationen zur Preisanpassung
zuletzt aktualisiert am 5.11.2025
Gute Nachrichten für unsere Kundinnen und Kunden
MITGAS senkt die Verbrauchspreise für Erdgas in der Grundversorgung.
MITGAS senkt erneut die Verbrauchspreise für Kunden der Grundversorgung und vieler weiterer Verträge zum 1. Januar 2026. Im Grundversorgungstarif steigt der Grundpreis parallel dazu nach mehreren Jahren Preiskonstanz leicht an.
Informationen zur Preisanpassung Erdgas zum 1.1.2026
So senkt MITGAS die Verbrauchspreise für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge um 1,07 Cent je kWh. Dies betrifft auch die ehemaligen MITGAS-Produkte Familien-Paket, Treue-Paket, Bonus-Paket oder Classic-Paket.
Die Grundpreise müssen wir auf ein Mindestniveau von 9,42 € pro Monat anheben. Im Grundversorgungstarif steigt der Grundpreis daher um 2,73 € pro Monat. Die Grundpreise der meisten Sondertarife bleiben konstant.
Alle genannten Angaben sind Bruttopreise inklusive 19 % Umsatzsteuer.
Detaillierte Informationen zu den neuen Preisen der Grundversorgung finden Sie auf folgenden Seiten:
Grundversorgung Erdgas für Privatkunden
Grundversorgung Erdgas für Gewerbekunden
Die neuen Preise gelten für rund 50.000 Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS in Teilen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.
Für Privat- und Gewerbekunden außerhalb des Netzgebietes von MITNETZ GAS können sich die Verbrauchspreise je nach Region und vertraglicher Bindung individuell verändern.
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Einsparung für Erdgas
jährlichen Kosten für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 18.000 kWh im Netzgebiet von MITNETZ GAS betragen mit der Anpassung der Verbrauchs- und Grundpreise statt 2.625 Euro nun 2.465 Euro. Dies entspricht einer Senkung um rund 6 Prozent.
„Wir haben gute Nachrichten für unsere Kunden: Dank rückläufiger Kosten bei der Energiebeschaffung und den Netzentgelten können wir die Verbrauchspreise für Gas weiter senken. Das bedeutet Entlastung für viele Privathaushalte und Gewerbekunden, die sich für eines unserer Gasprodukte entschieden haben."
Dr. Wolfgang Wirtnik, MITGAS-Geschäftsführer beim Pressegespräch am 3.11.2025
Entwicklung des Gaspreises zum 1.1.2026
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Kosten für Beschaffung und Vertrieb sinken
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Staatliche Abgaben und Umlagen sinken in Summe
CO2-Preis steigt von 1,00 Cent auf 1,179 Cent/kWh
Gasspeicherumlage von 0,29 Cent/kWh entfällt ab 2026
Bilanzierungsumlage (0 Cent), Erdgassteuer (0,55 Cent/kWh) und Umsatzsteuer (19%) bleiben unverändert
Alle Angaben sind Nettopreise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
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Netzentgelte ändern sich je nach Region und jeweiligem Netzbetreiber in unterschiedlicher Höhe
Zusammensetzung Gaspreis für die Grundversorgung ab 1.1.2026
Für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS setzt sich der Erdgaspreis seit 1. Januar 2025 wie folgt zusammen:
- Steuern, Abgaben, Umlagen: 29 %
- Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 24 %
- Beschaffungs- und Vertriebskosten: 47 Prozent
Der für den Gasvertrieb beeinflussbare Teil des Erdgaspreises liegt damit bei rund 47 % des Endkundenpreises.
Was sich unter den einzelnen Preisbestandteilen verbirgt, haben wir Ihnen separat zusammengestellt.
Nützliche Links für unsere Privatkunden
Informationen und Links für unsere Gewerbekunden
Ein durchschnittlicher Gewerbekunde hat einen Erdgasverbrauch von circa 60.000 kWh pro Jahr. Der Anspruch auf Grundversorgung für sonstigen Bedarf endet bei einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh Erdgas. Für Gewerbekunden mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh greift die Ersatzversorgung, die von der Grundversorgung abgekoppelt ist.
Die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung können jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt werden. Sie werden nach ihrer Veröffentlichung auf der Seite zur Ersatzversorgung wirksam.
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Für Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh Erdgas gelten die Konditionen der Ersatzversorgung.
Hintergrundwissen - Deshalb ändern sich die Verbrauchs- und Grundpreise
Senkung der Verbrauchspreise
Die Verbrauchspreise für Erdgas sinken aufgrund
- der Abschaffung der Gasspeicherumlage,
- der Senkung der verbrauchsabhängigen Netznutzungsentgelte
- und weiter fallender Marktpreise.
Die Entspannung am Erdgasmarkt hat auch Einfluss auf unsere Beschaffungs- und Vertriebskosten.
Der nach aktueller Gesetzeslage festgelegte Preisanstieg für CO2-Emissionszertifikate auf bis zu 65 Euro pro Tonne kann durch diese Kostensenkungen ausgeglichen werden, sodass MITGAS-Kunden diesbezüglich keine weiter steigenden Heizkosten befürchten müssen.
Erhöhung des Grundpreises
Der Grund für die Erhöhung des Grundpreises in der Grundversorgung ist der bereits dieses Jahr erfolgte Anstieg der verbrauchsunabhängigen Netznutzungsentgelte.
Aufgrund
- erhöhter Instandhaltungs- und Infrastrukturkosten
- sowie geänderten Abschreibungsregelungen
können wir diesen Anstieg nicht weiter ausgleichen.
In den Sonderverträgen bleiben die Grundpreise zum 1. Januar 2026 weitestgehend stabil.
Fragen & Antworten zur Preisanpassung
Wir passen Ihren Abschlag nur an, wenn die Änderungen mehr als 3 € pro Monat beträgt und es bis zu Ihrer nächsten Jahresrechnung noch mehr als 2 Monate hin sind. Ansonsten berücksichtigen wir die neuen Preise bei der nächsten Jahresrechnung und gleichen den Differenzbetrag aus. Zudem erstellen wir in dem Zuge Ihren neuen Abschlagsplan.
Nein, Sie müssen uns Ihren Zählerstand zum Jahresende nicht melden. Wir errechnen ihn auf Grundlage der nächsten planmäßigen Ablesung. Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihren Zählerstand zum 1. Januar 2026 online unter mitgas.de/zählerstand mitteilen.
Die allgemeine Preissenkung bezieht sich auf die Grundversorgung und alle daran angelehnten Sonderprodukte im MITGAS Grundversorgungsgebiet.
Bei Kunden mit Preisgarantieprodukten (MEIN ERDGAS best) kann die Höhe der Preisanpassung variieren oder sogar eine Preiserhöhung bedeuten. Dies hängt von der jeweiligen Vertragslaufzeit und der letzten Preisanpassung ab. Bei Verträgen mit einer 2-jährige Preisgarantie (MEIN ERDGAS best 24) aus dem Jahr 2023 kann die aktuelle Senkung der Beschaffungskosten die tatsächliche Steigerung der Netzentgelte nicht ausgleichen.
Preisgarantieprodukte passen wir je nach Vertrag und Laufzeit an. Je nach individuellem Beginn der bisherigen Vertragslaufzeit sind die Preisänderungen auf Basis der aktuellen Marktsituation unterschiedlich.
Grund des Unterschieds sind die zwei komplett verschiedenen Ansätze für die Beschaffung unserer Tarife mit und ohne Preisgarantie.
Das für die Sicherstellung der Grundversorgung benötigte Erdgas kaufen wir mehrere Jahre im Voraus in Tranchen ein. Die Preise für die Grundversorgung und angelehnte Sonderprodukte kalkulieren wir somit langfristiger,
Die Preisgarantietarife MEIN ERDGAS best und MEIN ERDGAS relax kalkulieren wir kurzfristiger. Ein erheblich größerer Anteil der für diese Tarife benötigten Mengen können wir zu aktuell günstigeren Marktpreisen beschaffen.
Generell bietet ein Preisgarantietarif die Chance, sich einen aktuellen Marktpreis für eine bestimmte Zeit zu sichern. Nach Ablauf der Preisgarantiefrist kalkulieren wir die Preise entsprechend den dann vorliegenden Beschaffungspreisen neu. Die in der Zukunft gültigen Beschaffungspreise können wir als Energieversorger jedoch nicht vorhersehen.
Hinweise für Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten
Wir raten Kunden, sich bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich an uns zu wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. Auch eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden sind denkbar. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).
Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt.
Auch wenn sich die Lage auf dem Erdgasmarkt mittlerweile entspannt hat, ist der sparsame und bewusste Umgang mit Energie weiterhin wichtig. Schon kleine Kniffe können helfen, den Erdgasverbrauch und damit Ihre Kosten zu senken. Wir haben Ihnen dazu einige Energiespartipps zusammengestellt.
Auch auf der Website der Verbraucherzentrale finden Sie wertvolle Hinweise zum richtigen Heizen.
Gassperrungen können wir leider nicht aussetzen. Unser Ziel ist, es nach Möglichkeit erst gar nicht zu einer Sperrung kommen zu lassen. Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten sollten sich unverzüglich an uns zu wenden, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt.
Unter Umständen übernehmen einzelne Sozialbehörden die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).
Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).
Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.
Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt.
Weitere Informationen zum Thema Zahlung und Zahlungsschwierigkeiten finden Sie auch auf unserer Themenseite.