Energieausweis verbrauchsorientiert
Angebot für Eigentümer von Immobilien
Was ist der verbrauchsorientierte Energieausweis?
Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist ein Angebot für Immobilien-Eigentümer von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden.
Er wird auf Basis von gemessenen Verbrauchsdaten erstellt.
Für den Verbrauchsausweis wird der Energiekennwert und die Effizienzklasse ermittelt.
Grundlage dafür sind die Verbrauchsdaten
- aus den Heizkostenabrechnungen oder
- den Abrechnungen des Energielieferanten
für mindestens 3 aufeinander folgende Abrechnungsperioden.
Wer benötigt einen Gebäude-Energieausweis?
Wer seine Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen will, muss in der Regel einen Energieausweis vorweisen können. Dazu muss der Energieausweis beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert sein. Rechtliche Grundlage für den Energieausweis ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner aktuellen Fassung.
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Eigentümer von Wohnungen können keinen separaten Energieausweis für ihre Wohnung anfordern. Der Ausweis kann nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden.
Gibt es Ausnahmen für einen Gebäude-Energieausweis?
Ja, Eigentümer von Gebäuden unter Denkmalschutz und kleinen Häusern mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche benötigen keinen Energieausweis.
Jetzt Verbrauchsausweis einfach online bestellen
So funktioniert die Bestellung:
1. Laden Sie den entsprechenden Erfassungsbogen herunter.
2. Füllen Sie den Bogen aus und unterschreiben sie diesen.
3. Legen Sie die benötigte Fotoaufnahmen vom Objekt bei.
4. Senden Sie den Bogen mit den Aufnahmen an:
E-Mail: vertrieb@mitgas.de
oder
Post: MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Postfach 15 60 52, 03060 Cottbus
Komplettangebot Verbrauchsausweis für 89 €1
- Ausstellung des Energieausweises
- Registrierung des Energieausweises beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
1Für Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus. Die Kosten für die DIBt-Registrierung sind im Endpreis enthalten.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis -
welcher Energieausweis für welches Gebäude?
Neben dem Verbrauchsausweis gibt es noch den Bedarfsausweis. Unterschieden werden die Ausweise nach dem Bewertungsverfahren. Erfolgt die Erstellung auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs, spricht man von einem Bedarfsausweis. Findet dagegen der gemessene Energieverbrauch Anwendung, spricht man von einem Verbrauchsausweis.
Welchen Ausweis Sie wählen sollten, zeigt Ihnen folgende Tabelle:
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
|---|---|---|
|
Grundlage für die Erstellung |
gemessene Verbrauchsdaten |
berechneter Energiebedarf |
|
Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand mit mindestens 5 Wohneinheiten* |
frei wählbar |
frei wählbar |
|
Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden* |
frei wählbar |
frei wählbar |
|
Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantragstellung vor dem 1. November 1977** |
optional, wenn das Gebäude durch spätere Sanierungen mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977 erfüllt |
Pflicht |
|
Neubauten |
Pflicht |
|
*freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis
**Ausnahme: Erfüllt das Gebäude durch spätere Sanierungen mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977, kann auch ein Verbrauchsausweis beantragt werden.
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Nutzen Sie gerne das Angebot unseres Kooperationspartners enviaM.
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