Energieausweis verbrauchsorientiert
Was ist der verbrauchsorientierte Energieausweis?
Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist ein Angebot für Immobilien-Eigentümer von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden.
Er wird auf Basis von gemessenen Verbrauchsdaten erstellt.
Für den Verbrauchsausweis wird der Energiekennwert und die Effizienzklasse ermittelt. Grundlage dafür sind die Verbrauchsdaten
- aus den Heizkostenabrechnungen oder
- den Abrechnungen des Energielieferanten
für mindestens 3 aufeinander folgende Abrechnungsperioden.
Parallel zur Ausstellung des Energieausweises übernehmen wir die nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebene Registrierung des Dokumentes beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
Wer benötigt einen Gebäude-Energieausweis?
Wer seine Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen will, muss in der Regel einen Energieausweis vorweisen können. Rechtliche Grundlage für den Energieausweis ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner aktuellen Fassung.
Für Eigentümer von Wohnungen gilt: Sie können keinen separaten Energieausweis für ihre Wohnung anfordern. Der Ausweis kann nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden.
Ausnahme: Eigentümer von Gebäuden unter Denkmalschutz und kleinen Häusern mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche benötigen keinen Energieausweis.
Jetzt Verbrauchsausweis einfach online bestellen
Preis: 89 Euro1
inklusive Umsatzsteuer
So funktioniert die Bestellung:
1. Laden Sie den Erfassungsbogen herunter.
2. Füllen Sie den Bogen aus und unterschreiben sie diesen.
3. Legen Sie die benötigte Fotoaufnahmen vom Objekt bei.
4. Senden Sie den Bogen mit den Aufnahmen an:
E-Mail: vertrieb@mitgas.de
oder
Post: MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Postfach 15 60 52, 03060 Cottbus
1Für Einfamilienhaus/ Zweifamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus. Die Kosten für die DIBt-Registrierung sind im Endpreis enthalten.
Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
---|---|---|
Grundlage für die Erstellung |
gemessene Verbrauchsdaten |
berechneter Energiebedarf |
Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand mit mindestens 5 Wohneinheiten* |
frei wählbar |
frei wählbar |
Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden* |
frei wählbar |
frei wählbar |
Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantragstellung vor dem 1. November 1977** |
optional, wenn das Gebäude durch spätere Sanierungen mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977 erfüllt |
Pflicht |
Neubauten |
Pflicht |
|
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Nutzen Sie gerne das Angebot unseres Kooperationspartners enviaM.
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