Montag - Freitag 9.00 - 16.00 Uhr
Den Zeitraum, in dem die jährliche Ablesung stattfindet, haben wir Ihnen in der Vertragsbestätigung mitgeteilt.
Als Eigentümer des Zählers ist der Messstellenbetreiber für die Ablesung zuständig. Natürlich können Sie Ihren Zählerstand auch zusätzlich selbst an uns übermitteln.
Ihr Erdgaszähler wurde vom Messstellenbetreiber gewechselt
In diesem Fall müssen Sie nichts machen. Wir erhalten automatisch alle notwendigen Informationen über den Messstellenbetreiber. Das kann allerdings bis zu sechs Wochen dauern.
Ihr Erdgaszähler wurde von einem Handwerker gewechselt
Ihr Handwerker muss den Wechsel beim Messstellenbetreiber melden. Wir bekommen dann automatisch alle notwendigen Informationen über den Messstellenbetreiber weitergeleitet. Das kann allerdings bis zu sechs bis acht Wochen dauern.
Rufen Sie uns an.
Wir beantworten Ihre Fragen gern an unserer kostenfreien Servicenummer.
Montag - Freitag 9.00 - 16.00 Uhr
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Senden Sie uns Ihre Frage gern per Kontaktformular.
Besuchen Sie uns.
In unseren Energieläden vor Ort beantworten wir Ihnen gern Ihre Fragen.