So entwickeln sich die Erdgaspreise

Hintergrundwissen zur Preisentwicklung und zum Erdgasmarkt

zuletzt aktualisiert am 16.4.2024, 15:00 Uhr 

Trotz entspannter Lage auf dem Erdgasmarkt sind die Börsenpreise für Erdgas zum Jahresanfang 2024 noch immer deutlich höher als vor Corona und der Energiekrise. Wir geben Ihnen einen Überblick, wie sich die Preise weiter entwickeln, wie es mit der Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas weitergeht und wie der Erdgasmarkt überhaupt funktioniert. 

Senkung der Mehrwertsteuer

  • Über welchen Zeitraum galt der verminderte Steuersatz?

    Für Ihre Abschlussrechnungen zwischen dem 1. Oktober 2022 und 31. März 2024 wird für den gesamten Verbrauch im Abrechnungszeitraum (auch vor dem 1. Oktober 2022) der geminderte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent berücksichtigt. 


  • Wie hat MITGAS die Mehrwertsteuersenkung umgesetzt? Welchen Vorteil habe ich als Kunde?

    MITGAS hat das sogenannte Stichtagsmodell umgesetzt. Lag der Stichtag für die Jahresabrechnung zwischen dem 1. Oktober 2022 und 31. März 2024, galten die günstigen 7 Prozent für den gesamten Abrechnungszeitraum der vergangenen zwölf Monate. Dies hat dazu geführt, dass für die komplette Jahresrechnung 7 Prozent Mehrwertsteuer galten. Es war also möglich, dass schon der Gasverbrauch ab Oktober 2021 mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent abgerechnet wurde.

    Um Sie als Kunden möglichst lange zu entlasten, hat MITGAS ab April 2024 auf das Zeitscheibenmodell gewechselt. Dabei wird der Gasverbrauch in den Jahresrechnungen, die ab April 2024 gestellt werden, bis zum 31. März 2024 mit 7 Prozent und ab April 2024 wieder mit 19 Prozent besteuert. In der Praxis wird diese Kombination der beiden Modelle als Hybridmodell bezeichnet. 


  • Haben sich die Abschläge nach der Mehrwertsteuersenkung geändert oder kommt die Senkung erst mit der Jahresrechnung an?

    Die Abschlagsbeträge haben sich nicht automatisch mit der Mehrwertsteuersenkung verringert. Bei der Abrechnung wurde bzw. wird jedoch der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz berücksichtigt. 


  • Musste ich aktiv werden, um von der Mehrwertsteuersenkung für Erdgas zu profitieren?

    Nein, Kunden mussten sich um nichts kümmern. Sie profitierten automatisch von der Ersparnis und mussten sich nicht aktiv bei uns melden. Es war auch keine zusätzliche Ablesung des Zählers erforderlich. Die Umsatzsteuersenkung haben bzw. werden wir entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben bei der Jahresrechnung berücksichtigen.

     

Entwicklung der Erdgaspreise

  • Wie werden sich die Erdgaspreise für Privat- und Gewerbekunden von MITGAS im Jahr 2024 entwickeln?

    MITGAS hat die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Januar 2024 um 0,94 Cent je Kilowattstunde* für einen Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS gesenkt. Der Grundpreis blieb konstant.

    Der Verbrauchspreis für Erdgas für einen Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS sank damit von 15,09 Cent je Kilowattstunde* auf 14,13 Cent je Kilowattstunde*. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite zur Grundversorgung

    Wie sich die Erdgaspreise im weiteren Jahresverlauf entwickeln werden, können wir aktuell nicht abschätzen.

    *brutto


  • Wie haben sich die Erdgaspreise für Privat- und Gewerbekunden von MITGAS im Jahr 2023 entwickelt?

    MITGAS hat die Verbrauchspreise für Erdgas zuletzt zum 1. Juli 2023 um 3,88 Cent je Kilowattstunde* für Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS gesenkt. Der Verbrauchspreis für Erdgas für einen Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS sank damit von 18,96 Cent je Kilowattstunde brutto auf 15,09 Cent je Kilowattstunde*.

    Davor hatte MITGAS die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Januar 2023 um 6,31 Cent je Kilowattstunde* für Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS erhöht. Der Verbrauchspreis für Erdgas für Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS stieg damit von 12,65 Cent je Kilowattstunde* auf 18,96 Cent je Kilowattstunde*.

    Der Grundpreis blieb bei beiden Preisänderungen konstant.



  • Wie hoch sind die Erdgaspreise nach der Preissenkung zum 1. Januar 2024?

    Seit 1. Januar 2024 beträgt der Verbrauchspreis für Erdgas für einen MITGAS-Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS 14,13 Cent* je Kilowattstunde.

    Der Grundpreis für Erdgas für einen Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS liegt durch den verminderten Mehrwertsteuersatz unverändert bei 72,23 Euro* pro Jahr.

    *brutto

  • Wie hoch ist die Erdgasrechnung nach der Preisänderung für einen Haushaltskunden?

    Die Höhe der Erdgasrechnung hängt vom Erdgasverbrauch und dem gewählten Tarif ab.

    Für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden (= Durchschnittsverbrauch eines MITGAS-Privatkunden) beläuft sich die Erdgasrechnung nach der Preissenkung zum 1. Januar 2024 statt auf 2.786 Euro* künftig auf 2.616 Euro*. Dies entspricht einer Senkung um 6 Prozent. 

    Die Gaspreisbremse ist in dem Beispiel nicht berücksichtigt.

    *Angaben jeweils brutto

  • Wie hoch ist die Erdgasrechnung nach der Preisänderung für einen Gewerbekunden?

    Dazu lässt sich keine pauschale Aussage treffen.

    Der durchschnittliche MITGAS-Gewerbekunde hat einen Jahresverbrauch von ca. 60.000 kWh Erdgas. Der Anspruch auf Grundversorgung für sonstigen Bedarf endet bei einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh. Für Gewerbekunden mit einem Erdgasverbrauch von mehr als 10.000 kWh greift die Ersatzversorgung, die von der Grundversorgung abgekoppelt ist. 

    Die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung können jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt werden. Informationen dazu finden Sie unter www.mitgas.de/ersatzversorgung-b2b

     

Hintergrundwissen - Erdgasmarkt verstehen

  • Warum sind die Preise für Erdgas immer noch so hoch, obwohl die Preise im Großhandel gesunken sind?

    Auch wenn die Preise im Großhandel in den letzten Monaten erfreulicherweise gesunken sind, wirkt sich diese Entwicklung nicht eins zu eins auf die Endkundenpreise aus – genauso wie die Endkundenpreise 2022 nicht unmittelbar und entsprechend der Preisanstiege im Großhandel gestiegen sind. Auch in diesem Fall entwickeln sich die Preise für Endkunden erst zeitversetzt zu den Großhandelspreisen.

    Der Grund dafür sind langfristige Beschaffungsverträge mit Preisbindung für die Vertriebskosten. Diese haben dafür gesorgt, dass sich der extreme Preisanstieg an der Börse in den vergangenen zwei Jahren nicht voll auf die Verbrauchspreise der Kunden ausgewirkt hat. Und genauso wirken sich die nun temporär gesunkenen Einkaufspreise erst später auf die Endkundenpreise aus.

     

  • Die Gaspreise im Großhandel liegen wieder auf dem Niveau von Januar 2022 und damit der Zeit vor Beginn des Krieges in der Ukraine. Werden nun langfristig auch die Endkundenpreise wieder auf das Niveau sinken, dass wir von „früher“ kennen?

    Leider sind die Preise zwar aktuell gesunken, jedoch nicht auf das Niveau, dass wir aus früheren „Normal-Zeiten“ kannten. Der Krieg in der Ukraine hat die Preise an den Energiebörsen in bis dahin nie dagewesene Höhen steigen lassen. Die Preise waren jedoch bereits vor dem Krieg in der Ukraine außergewöhnlich hoch. Aufgrund der konjunkturellen Erholung nach der Hochphase der Corona-Pandemie war im Laufe des Jahres 2021 weltweit die Nachfrage nach Vorprodukten und Rohstoffen gestiegen. In den Jahren 2015 bis 2019 lag beispielsweise der durchschnittliche Gaspreis im Großhandel (Terminmarkt) bei rund 18 Euro pro Megawattstunde (MWh). Im Jahr 2021 stieg der Gaspreis auf durchschnittlich 34 Euro/MWh. Vorletztes Jahr waren es sogar um die 119 Euro/MWh. Aktuell sehen wir wieder Preise um 32 Euro/MWh. Das ist immer noch fast doppelt zu so viel wie in den Jahren vor der Krise. Eine Entspannung auf Vorkrisenniveau ist somit zunächst nicht absehbar.

    Stand: 16.4.2024


  • Welche Strategie hat MITGAS angesichts der hohen Beschaffungskosten für Erdgas verfolgt?

    Wir verfolgen eine langfristige Beschaffungsstrategie. Wir kaufen Erdgas in Tranchen mehrere Jahre im Voraus ein. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.

    Auch in der Hochpreisphase profitierten unsere Kunden in der Grundversorgung und angelehnten Sonderprodukten von dieser Einkaufspolitik. Unsere Erdgaspreise lagen dort deutlich unter dem aktuellen Preisniveau am Markt. Dies zeigt, wie richtig und wichtig eine langfristige Beschaffungsstrategie in Krisenzeiten ist.

  • Warum gibt es unterschiedliche Erhöhungen bei der Grundversorgung und dem ehemaligen Einheizpreis?

    Grund des Unterschieds sind die zwei komplett verschiedenen Beschaffungsansätze für die Produkte mit und ohne Preisgarantie.

    Die Preise für die Grundversorgung und angelehnte Sonderprodukte wurden langfristiger kalkuliert. Der Anstieg der Beschaffungspreise ist dort zwar mit eingeflossen, ein hoher Teil der benötigten Gasmengen wurde jedoch bereits vorher zu niedrigeren Konditionen eingedeckt.

    Das ehemalige Preisgarantieprodukt Einheizpreis wurde dagegen kurzfristiger kalkuliert. Ein erheblich größerer Anteil der benötigten Mengen musste hier zu damals aktuellen, extrem hohen Marktpreisen beschafft werden.

     

     

  • Lohnt sich derzeit überhaupt noch ein Preisgarantieprodukt?

    Generell bietet ein Preisgarantieprodukt die Chance, sich einen aktuellen Marktpreis für eine bestimmte Zeit zu sichern. Nach Ablauf der Produktlaufzeit werden die Preise entsprechend den dann vorliegenden Beschaffungspreisen neu kalkuliert.

    Die in der Zukunft gültigen Beschaffungspreise können wir als Energieversorger jedoch nicht vorhersehen. Die Lage am Markt hat sich in den letzten Monaten signifikant gewandelt – die Preise liegen nun um ein Vielfaches höher als damals. Dies wirkt sich auf die Kalkulation der Produkte aus. Diese extreme Dynamik der Preise macht es auch uns als Versorger unmöglich, die Entwicklung abzuschätzen.

    Es ist gut möglich, dass man auch bei dem heute hohen Preisniveau mit einem Festpreis gut fährt, falls die Marktpreise weiter steigen sollten.

  • Wie setzt sich der Erdgaspreis seit 1. Januar 2024 zusammen?

    Für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden (= Durchschnittsverbrauch eines MITGAS-Privatkunden) im Netzgebiet von MITNETZ GAS setzt sich der Erdgaspreis aktuell wie folgt zusammen:

    • Steuern, Abgaben, Umlagen: 24,5 Prozent
    • Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 14,2 Prozent
    • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 61,3 Prozent

    Der für den Gasvertrieb beeinflussbare Teil des Erdgaspreises liegt damit bei rund 61 Prozent des Endkundenpreises.

  • Wie ist die Entwicklung bei den Preisgarantieprodukten?

    Preisgarantieprodukte passen wir je nach Vertrag und Laufzeit an. Je nach individuellem Beginn der bisherigen Vertragslaufzeit sind die Preisänderungen unterschiedlich. Es kann vereinzelt auch zu Erhöhungen kommen, wenn jetzt Verträge von Kunden auslaufen, die bisher sehr niedrige Preise zum Beispiel noch aus 2021 hatten.


Welche Auswirkungen haben die Entwicklungen auf dem Erdgasmarkt auf mich als Kunde?

  • Was passiert mit Kunden, denen von anderen Energieversorgern gekündigt wird?

    Es ist gesetzlich geregelt, dass so genannte Grundversorger (= Versorger, die in einem Netzgebiet die meisten Kunden beliefern) von anderen Versorgern gekündigte Kunden oder Kunden insolventer Energieanbieter lückenlos weiterversorgen müssen. Dem kommen wir selbstverständlich nach und sorgen dafür, dass auch die Heizung dieser Kunden weiter warm bleibt. 

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