Aktuelle Informationen zur Marktlage

zuletzt aktualisiert am 22.9.2023, 11:10 Uhr 

Aktuelle Informationen zur Mehrwertsteuersenkung

Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 gilt für Erdgas der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. 

Im Gegensatz zu einigen anderen Energieversorgern setzt MITGAS das so genannte Hybridmodell um, um Sie als Kunden möglichst lange zu entlasten. Dies bedeutet, dass wir auf allen Jahresrechnungen im Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für den ganzen Abrechnungszeitraum der vergangenen zwölf Monate berechnen. Im April 2024 wechseln wir zum Zeitscheibenmodell. Dabei wird in allen Jahresrechnungen, die wir ab April 2024 stellen, der Gasverbrauch bis 31. März 2024 mit 7 Prozent und erst der Verbrauch ab 1. April 2024 wieder mit 19 Prozent berechnet.

 

Aktuell wird in den Medien über eine vorzeitige Wiederanhebung der Mehrwertsteuer auf Erdgas auf 19 Prozent diskutiert. Hierzu gibt es noch keine rechtskräftige Entscheidung. Sobald diese vorliegt, informieren wir Sie entsprechend. 

Infos zur Umsetzung der Gaspreisbremse

 

Unsere anspruchsberechtigten Kunden haben im März ihr Informationsschreiben mit dem persönlichen Entlastungsbetrag und künftigen Abschlagsplan erhalten. Im Kundenbereich "Meine MITGAS" registrierte Kunden finden ihr Informationsschreiben auch in der Postbox. 

Sie haben Fragen zum Anschreiben, der Berechnung Ihres Entlastungsbetrages oder Ihrem künftigen Abschlag? Auf unserer Sonderseite zur Gaspreisbremse haben wir Ihnen umfangreiche Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt. 

 

Bitte beachten Sie: Ihr aktueller Verbrauchspreis liegt noch unter der Gaspreisbremse von 12 Cent/kWh? Dann zählen Sie derzeit nicht zu den anspruchsberechtigten Kunden und erhalten auch kein Informationsschreiben. Für Sie gelten weiterhin die in Ihrer letzten Rechnung mitgeteilten Abschläge. 


Abschlag und Nachzahlung


Kurz erklärt

Wie wird der Abschlag berechnet?

Ihr monatlicher Abschlag ist eine Vorauszahlung für Ihre Jahresverbrauchsrechnung. Er berechnet sich aus einem Grundpreis, Ihrem zu erwartenden Verbrauch sowie dem Energiepreis pro Kilowattstunde. In unserem Video erklären wir Ihnen, wie sich Ihr Abschlag berechnet.

  • Muss ich auf Grund der hohen Preise mit einer Nachzahlung rechnen?

    Im März haben haben unsere anspruchsberechtigten Kunden ein Informationsschreiben zur Gaspreisbremse von uns erhalten, in dem wir sie über ihren individuellen Entlastungsbetrag sowie den künftigen Abschlag informiert haben. Erhalten Kunden eine Preisanpassung, passen wir automatisch den monatlichen Abschlag an, um hohe Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden. Sie müssen daher nichts weiter tun. 

    Ihren aktuellen Abschlag finden Sie auf Ihrem Schreiben zur Gaspreisbremse, jeder Jahresrechnung sowie jederzeit in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS"


    Alternativ können Sie mit einer Sonderzahlung ihr finanzielles Polster für die nächste Jahresrechnung erhöhen. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Thema Zahlung. 


  • Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

Tipps zum Energie sparen

Wie hoch ist das Einsparpotenzial, wenn die Raumtemperatur um ein Grad gesenkt wird?

Informationen gemäß § 9 Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)

Die folgenden Rechenbeispiele verdeutlichen das theoretische Einsparpotenzial, wenn die Raumtemperatur um ein Grad verringert wird. Der Verordnungsgeber geht von einem durchschnittlichen Energieverbrauch von 165 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche aus.

Wohnfläche mit 40 m²
Bei einer Wohnung mit 40 m² Wohnfläche geht man von einem durchschnittlichen Energieverbrauch von 6.600 kWh pro Jahr aus.

Die Reduzierung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius würde nach den Annahmen der Verordnung im folgenden Abrechnungszeitraum zu einem Verbrauchsrückgang von 396 kWh führen.

Wohnfläche mit 60 m²
Bei einer Wohnung mit 60 m² Wohnfläche wird von einem durchschnittlichen Energieverbrauch von 9.900 kWh pro Jahr aus gegangen.

Eine Verringerung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius würde nach den Annahmen der Verordnung im folgenden Abrechnungszeitraum zu einem Verbrauchsrückgang von 595 kWh führen.

Wohnfläche mit 150 m²
Bei einer Wohnung mit 150 m² Wohnfläche wird von einem durchschnittlichen Energieverbrauch von 24.750 kWh pro Jahr aus gegangen.

Eine Verringerung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius würde nach den Annahmen der Verordnung im folgenden Abrechnungszeitraum zu einem Verbrauchsrückgang von 1.485 kWh führen.

Ermitteln Sie Ihr persönliches Einsparpotenzial mit unserem Energiesparrechner

So funktioniert der Energiesparrechner

1. Daten eintragen

Füllen Sie die unten stehenden Felder mit den Daten Ihres aktuellen Tarifs aus.

Wichtig: Tragen Sie bitte Netto-Gaspreise ein. Diese finden Sie auf Ihrer Abrechnung.

2. Ergebnis erhalten

Nach Klick auf den Button, erhalten Sie sofort das Ergebnis des Einsparpotenzials.

Geben Sie hier den Jahresverbrauch in Kilowattstunden aus Ihrer letzten Abrechnung an.
Geben Sie hier Ihren Netto-Arbeitspreis mit zwei Nachkommastellen gemäß Ihrer letzten Abrechnung an. Alternativ finden Sie den Arbeitspreis auch in Ihren Vertragsunterlagen. Wenn Ihnen aktuellere Preisinformationen vorliegen, können Sie auch diese eingeben.
Geben Sie hier Ihren Netto-Grundpreis gemäß Ihrer letzten Abrechnung an. Alternativ finden Sie den Grundpreis auch in Ihren Vertragsunterlagen. Wenn Ihnen aktuellere Preisinformationen vorliegen, können Sie auch diese eingeben.
*Pflichtfeld
Ihr Sparpotenzial … können Sie – basierend auf Ihrem lokalen Grundversorgungstarif – rein rechnerisch einsparen, wenn Sie die durchschnittliche Raumtemperatur um ein Grad Celsius senken. Denn mit dem Absenken der Raumtemperatur um ein Grad Celsius verbrauchen Sie nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz etwa sechs Prozent weniger Energie.
*Preisstand: . Berechnung auf Basis eines Privat-Neukunden mit Zählergröße und einer Leistung von kW. Abweichungen aufgrund kaufmännischer Rundung möglich.
Leider können wir Ihnen aktuell aus technischen Gründen kein Ergebnis zu Ihrer Vergleichsrechnung ausspielen. Bitte überprüfen Sie die eingegebenen Daten.

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