Erdgaspreise für Privat- und Gewerbekunden von MITGAS sinken erneut

Fakten, Hintergründe, Fragen & Antworten

zuletzt aktualisiert am 8.11.2023, 15:45 Uhr 

MITGAS senkt erneut die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Januar 2024. Der Energiedienstleister gibt damit die zurückgehenden Beschaffungskosten an seine Privat- und Gewerbekunden weiter. Bereits zum 1. Juli 2023 hatte MITGAS nach Abflauen der Hochpreisphase die Preise gesenkt. Alle betroffenen Privat- und Gewerbekunden werden in den kommenden Tagen schriftlich über ihre neuen Preise informiert. 

Verbrauchspreise sinken auf 14,13 Cent/kWh**

So senkt MITGAS die Verbrauchspreise für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge um 0,94 Cent je kWh**. Dies betrifft auch die ehemaligen MITGAS-Produkte Familien-Paket, Treue-Paket, Bonus-Paket oder Classic-Paket. Die Grundpreise ändern sich nicht.

Beispiel Grundversorgung: 

 bis 31.12.2023ab 1.1.2024Differenz
Verbrauchspreis pro kWh**15,09 Cent14,13 Cent-0,94 Cent
Grundpreis pro Jahr**72,23 Euro72,23 Euro 0 Cent

 

Die Preisbestandteile finden Sie unter anderem auf unserer Seite zur Grundversorgung.


Die neuen Preise gelten für rund 55.000 Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS in Teilen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

Für Privat- und Gewerbekunden außerhalb des Netzgebietes von MITNETZ GAS können sich die Verbrauchspreise je nach Region und vertraglicher Bindung individuell verändern. 

Sprechblase mit Euro-Zeichen

Die jährlichen Kosten für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 18.000 kWh* im Netzgebiet von MITNETZ GAS beträgt mit der Preissenkung statt 2.786 Euro** künftig 2.616 Euro**. Ohne Berücksichtigung der individuell wirkenden Gaspreisbremse entspricht das einer Senkung um 6 Prozent.

Mit den Preissenkungen vom Juli 2023 und aktuell zum Januar 2024 gehen die Gaspreise bei MITGAS um insgesamt 4,82 Cent/kWh** bzw. 26 Prozent gegenüber der Hochpreisphase vom Januar 2023 zurück. 

 

*Durchschnittsverbrauch eines MITGAS-Privatkunden
**brutto

Hohe Verantwortung für eine zuverlässige Versorgung vieler Kunden  

Als Grundversorger hat MITGAS eine hohe Verantwortung für viele Kunden. Um dies jederzeit sicherzustellen, setzt MITGAS auf eine langfristige Beschaffung in Tranchen. Dies schützt unsere Kunden vor den unkalkulierbaren Preissprüngen an der Börse.  Preisschwankungen beeinflussen die Endpreise daher nicht unmittelbar und in voller Höhe. 

Trotz abgeschwächter Preiskurven an den Großmärkten sind die Energiepreise immer noch um ein Vielfaches höher als vor Beginn der Energiekrise. Die Hintergründe dazu sind vielfältig. Etwas Entlastung schafften bislang die Gaspreisbremse sowie die auf 7 Prozent reduzierte Mehrwertsteuer, die jedoch möglicherweise zum Jahresende 2023 wegfallen.

Patrick-Kather

„Wie auch im letzten Jahr haben wir durch fehlende Entscheidungen aus der Politik keinerlei Planungssicherheit. Die angekündigte Mehrwertsteuererhöhung beim Gas von sieben auf 19 Prozent ist noch nicht entschieden. Ob die Energiepreisbremsen zum Jahresende wegfallen oder doch bis April verlängert werden, ist ebenfalls unklar. Das führt zu der paradoxen Situation, dass wir unseren Kunden zu diesem Zeitpunkt nicht sagen können, welche Abschläge sie genau erwarten. Trotzdem kommen wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen nach, unsere Kunden rechtzeitig zu informieren. Dabei bitten wir um Verständnis, wenn die gesetzlichen Faktoren in unseren Anschreiben zunächst offengelassen sind. Wir appellieren an die Politik, unverzüglich klare Rahmenbedingen zu schaffen.“

Patrick Kather, MITGAS-Geschäftsführer

Weiterhin hohes Energiepreisniveau

Trotz sinkender Weltmarktpreise herrscht auch im Herbst 2023 weiterhin ein deutlich höheres Preisniveau an den Energiebörsen als vor der Energiekrise.

Aufgrund der konjunkturellen Erholung nach der Hochphase der Corona-Pandemie war im Laufe des Jahres 2021 weltweit die Nachfrage nach Rohstoffen gestiegen. Der Krieg in der Ukraine und die dadurch gedrosselten und später ausbleibenden Lieferungen aus Russland haben die Preise für fossile Brennstoffe, insbesondere Erdgas, an den Energiebörsen ab Frühjahr 2022 in bis dahin nie dagewesene Höhen steigen lassen. 

In den Jahren 2015 bis 2019 lag beispielsweise der durchschnittliche Gaspreis im Großhandel (Terminmarkt) bei rund 18 Euro pro Megawattstunde (MWh). Im Jahr 2021 stieg der Gaspreis auf durchschnittlich 34 Euro/je MWh. Im vergangenen Jahr waren es sogar um die 119 Euro/MWh. Aktuell sehen wir Preise um die 55 Euro/MWh. Das ist immer noch rund viermal so viel wie in den Jahren vor Energiekrise und Corona.

Die Preisentwicklung im Gasgroßhandel ist und bleibt volatil. Niemand weiß, wie sich die Preise in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln. Eine Entspannung auf Vorkrisenniveau ist somit zunächst nicht absehbar.

Entwicklung Erdgaspreise Terminmarkt_Oktober2023

Spotmarkt und Terminmarkt 

Der Spotmarkt ist der Börsen-Handelsplatz für kurzfristig lieferbares Erdgas innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Er unterscheidet sich vom Terminmarkt, auf dem längerfristige Lieferverträge mit einer Vorlaufzeit von bis zu sechs Jahren geschlossen werden.

Fragen & Antworten zur Preisanpassung

  • Warum sinken die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Januar 2024?

    Die Verbrauchspreise für Erdgas sinken aufgrund der weiter fallenden Marktpreise. Dies hat auch Einfluss auf unsere Beschaffungs- und Vertriebskosten. 

    Zudem verringern sich die Netzentgelte (7%) sowie die Bilanzierungsumlage (-0,270 Cent je kWh). Die nach aktueller Gesetzeslage festgelegte Preissteigerungen für CO2-Emissionszertifikate auf 35 Euro in 2024 wird durch diese Kostensenkungen kompensiert. 

  • Wie hoch ist der Grundpreis für Erdgas?

    Der Grundpreis für Erdgas für einen Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS liegt beim verminderten Mehrwertsteuersatz bei 72,23 Euro pro Jahr brutto (67,50 Euro pro Jahr netto).

  • Wie ist die Entwicklung bei den Preisgarantieprodukten?

    Preisgarantieprodukte passen wir je nach Vertrag und Laufzeit an. Je nach individuellem Beginn der bisherigen Vertragslaufzeit sind die Preisänderungen unterschiedlich. Es kann vereinzelt auch zu Erhöhungen kommen, wenn jetzt noch Verträge von Kunden auslaufen, die bisher sehr niedrige Preise zum Beispiel noch aus 2021 hatten.
  • Bekomme ich noch die Gaspreisbremse?

    Ja, MITGAS-Kunden erhalten weiterhin die Gaspreisbremse, da die neuen Erdgaspreise über der Deckelung von 12 Cent je Kilowattstunde für Erdgas liegen.

  • Welche Auswirkungen hat die gesenkte Umsatzsteuer auf Erdgas auf die Gaspreise?

    Auf Erdgas gilt vom 1. Oktober 2022 bis voraussichtlich 31. März 2024 der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. 

    Vom reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren Kunden von MITGAS für die komplette Jahresrechnung. Denn MITGAS wendet das sogenannte Stichtagsmodell an. Dies führt dazu, dass die komplette Jahresrechnung mit 7 Prozent Mehrwertsteuer abgerechnet wird. Liegt der Stichtag für die Jahresabrechnung im Oktober 2022 oder später, aber vor dem 31. März 2024, greifen die günstigen 7 Prozent für den ganzen Abrechnungszeitraum der vergangenen zwölf Monate. Damit ist es möglich, dass der Gasverbrauch schon seit Oktober 2021 mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz abgerechnet wurde.

    Einige Wettbewerber wenden auch das zulässige Zeitscheibenmodell an. Dabei werden nur die ab Oktober 2022 abgerechneten Verbräuche mit 7 Prozent Mehrwertsteuer bewertet.

    Um die Kunden möglichst lange zu entlasten, wechselt MITGAS ab April 2024 auf das Zeitscheibenmodell. So wird der Gasverbrauch in den Jahresrechnungen, die ab April 2024 gestellt werden, bis zum 31. März 2024 mit 7 Prozent besteuert und erst ab April 2024 wieder mit 19 Prozent berechnet. In der Praxis wird diese Kombination der beiden Modelle als Hybridmodell bezeichnet.

    Aktuell wird in der Politik die vorzeitige Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024 diskutiert. Sobald es hierzu eine finale Entscheidung gibt, informieren wir unsere Kunden auf unserer Website. 

  • Bleibt die Umsatzsteuer auf Erdgas bei 7 Prozent oder wird sie zum 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent erhöht?

    Die abgesenkte Umsatzsteuer gilt aufgrund der aktuellen Gesetzeslage noch befristet bis 31. März 2024. Die Bundesregierung plant, die Umsatzsteuer auf Gasverbrauch vorzeitig bereits zum 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent anzuheben. Das Gesetzgebungsverfahren dazu ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Wir können somit aktuell noch keine Aussage treffen. 

  • Wie würde sich eine Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent auf meine Erdgasrechnung auswirken?

    Eine Umsatzsteuererhöhung würde sich inklusive der Senkung des Erdgaspreises zum 1. Januar 2024 auf die Jahresrechnung eines durchschnittlichen Privatkunden* mit einer Erhöhung von rund 4 Prozent und rund 124 Euro auswirken (ohne Berücksichtigung der Gaspreisbremse).

    *mit 18.000 Kilowattstunden Erdgasverbrauch pro Jahr, Grundversorgung 

  • Wird mein Abschlag angepasst, wenn die Umsatzsteuer auf 19 Prozent erhöht wird?

    Nein, Ihre Abschläge bleiben unverändert und werden mit der nächsten Jahresrechnung auf Grundlage der neuen Preise und des voraussichtlichen Jahresverbrauchs neu ermittelt. Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Abschlag jederzeit bequem online unter www.mitgas.de/abschlag-anpassen ändern. 

  • Warum sinkt der Preis, aber mein Abschlag nicht?

    Die Abschläge sind auf das Niveau der Gaspreisbremse ausgerichtet. Da die neuen Erdgaspreise über der Deckelung von 12 Cent je Kilowattstunde für Erdgas bleiben, greift die gesetzliche Regelung für 80 Prozent des Verbrauchs. Dadurch ändert sich der Abschlag nicht.

    Mit der Jahresrechnung werden die neuen Preise berücksichtigt und der Entlastungsbetrag angeglichen.


  • Muss ich meinen Zählerstand melden?

    Nein, Ihren Zählerstand brauchen Sie uns nicht mitzuteilen. Wir errechnen ihn auf Grundlage der nächsten planmäßigen Ablesung. Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihren Zählerstand zum 1. Januar 2024 online unter www.mitgas.de/zählerstand mitteilen. 

  • Wie haben sich die Erdgaspreise bei MITGAS in den letzten zwölf Monaten entwickelt?

    MITGAS hat die Verbrauchspreise für Erdgas zuletzt zum 1. Juli 2023 um 3,88 Cent je Kilowattstunde* für Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS gesenkt. Der Verbrauchspreis für Erdgas für einen Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS sank damit von 18,96 Cent je Kilowattstunde brutto auf 15,08 Cent je Kilowattstunde*.

    Davor hatte MITGAS die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Januar 2023 um 6,31 Cent je Kilowattstunde* für Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS erhöht. Der Verbrauchspreis für Erdgas für Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS stieg damit von 12,65 Cent je Kilowattstunde* auf 18,96 Cent je Kilowattstunde*.

    Der Grundpreis blieb bei beiden Preisänderungen konstant.

    *Angaben in brutto

  • Welche Beschaffungsstrategie verfolgt MITGAS für Erdgas?

    Als Grundversorger mit einer hohen Verantwortung für viele Kunden verfolgt MITGAS eine langfristige Beschaffungsstrategie. Wir kaufen Erdgas in Tranchen mehrere Jahre im Voraus ein. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.

    Auch in der Hochpreisphase profitierten unsere Kunden in der Grundversorgung und angelehnten Sonderprodukten von dieser Einkaufspolitik. Unsere Erdgaspreise lagen dort deutlich unter dem aktuellen Preisniveau am Markt. Dies zeigt, wie richtig und wichtig eine langfristige Beschaffungsstrategie in Krisenzeiten ist.

  • Warum ist MITGAS teurer als einige andere Versorger?

    Wir setzen als regionale Energiedienstleister im Sinne der Versorgungssicherheit unserer Kunden auf eine langfristige Energiebeschaffung. Das heißt, wir haben das benötigte Erdgas für das kommende Lieferjahr 2024 in Tranchen bis zu drei Jahre im Voraus (2021, 2022, 2023) eingekauft. Dadurch schlagen sich in den aktuellen Erdgaspreisen neben den 2023 wieder rückläufigen Beschaffungskosten auch noch zu einem großen Anteil die hohen Kosten aus den beiden Vorjahren nieder.

    Diese Beschaffungsstrategie sichert einerseits die benötigten Gasmengen und schützt andererseits vor den starken Schwankungen am tagesaktuellen Spotmarkt. Denn gerade die Energiekrise hat gezeigt, dass sich der Spotmarkt ebenso schnell wieder nach oben bewegen kann.

    Die kurzfristigen Preiseffekte am tagesaktuellen Beschaffungsmarkt spielen daher für uns nur eine untergeordnete Rolle. Durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie wirken sich Preisänderungen erst zeitverzögert auf den Endkundenpreis aus. Das gilt für Senkungen genauso wie für Erhöhungen der Großhandelspreise. Dies führt langfristig zu einer „Glättung“ des Preisniveaus und einer besseren Planbarkeit für unsere Kunden.

    Versorger, die nur auf den tagesaktuellen Marktpreis setzen, sind bei sinkenden Marktpreisen zunächst im Vorteil. Deren Kunden werden aber bei Schwankungen am Spotmarkt teils mit extremen Preisausschlägen konfrontiert.


  • Mein Nachbar hat das gleiche Produkt wie ich. Warum habe ich andere Preise?

    Auch wenn Ihr Nachbar das gleiche Produkt abgeschlossen hat, können die Preise dennoch variieren. Die Gründe dafür können andere Produktdetails wie z.B. eine Preisgarantie, der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. die gewählte Vertragslaufzeit sein.

Hinweise für Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten

  • Was rät MITGAS Kunden, die aufgrund des allgemein hohen Preisniveaus ihre Erdgaskosten nicht zahlen können?

    Wir raten Kunden, sich bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich an uns zu wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. Auch eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden sind denkbar. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

    In der aktuellen Situation ist besonders der sparsame und bewusste Umgang mit Energie wichtig. Schon kleine Kniffe können helfen, den Erdgasverbrauch und damit Ihre Kosten zu senken. Wir haben Ihnen dazu einige Energiespartipps zusammengestellt.

    Auch auf der Website der Verbraucherzentrale finden Sie wertvolle Hinweise zum richtigen Heizen.

  • Setzen Sie Gassperrungen aufgrund der aktuell hohen Energiepreise aus?

    Auch in der aktuellen Situation können wir Gassperrungen leider nicht aussetzen. Unser Ziel ist, es nach Möglichkeit erst gar nicht zu einer Sperrung kommen zu lassen. Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten sollten sich unverzüglich an uns zu wenden, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

    Unter Umständen übernehmen einzelne Sozialbehörden die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.

  • An wen kann ich mich wegen Zuschüssen zur Begleichung meiner Erdgasrechnung wenden?

    Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.

    Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

Weitere Informationen zum Thema Zahlung und Zahlungsschwierigkeiten finden Sie auch auf unserer Themenseite.

Nützliche Links für unsere Privatkunden

Informationen zur aktuellen Marktsituation 

Informieren Sie sich zu aktueller Lage und Hintergründen des Erdgasmarktes oder zur Gaspreisbremse.

Informationen und Links für unsere Gewerbekunden

Der durchschnittliche MITGAS-Gewerbekunde hat einen Erdgasverbrauch von circa 60.000 kWh pro Jahr. Der Anspruch auf Grundversorgung für sonstigen Bedarf endet bei einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh Erdgas. Für Gewerbekunden mit einem Verbrauch größer als 10.000 kWh greift die Ersatzversorgung, die von der Grundversorgung abgekoppelt ist. 

Die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung können jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt werden und werden nach ihrer Veröffentlichung auf der Seite zur Ersatzversorgung wirksam. 


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Für Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh Erdgas gelten die Konditionen der Ersatzversorgung. 

Informationen zur Marktentwicklung 

Informieren Sie sich zu den Konditionen der Grundversorgung, zu aktueller Lage und Hintergründen des Erdgasmarktes oder zur Gaspreisbremse.