Erdgaspreise für Privat- und Gewerbekunden von MITGAS sinken erneut
Fakten, Hintergründe, Fragen & Antworten
zuletzt aktualisiert am 8.11.2023, 15:45 Uhr
MITGAS senkt erneut die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Januar 2024. Der Energiedienstleister gibt damit die zurückgehenden Beschaffungskosten an seine Privat- und Gewerbekunden weiter. Bereits zum 1. Juli 2023 hatte MITGAS nach Abflauen der Hochpreisphase die Preise gesenkt. Alle betroffenen Privat- und Gewerbekunden werden in den kommenden Tagen schriftlich über ihre neuen Preise informiert.
Verbrauchspreise sinken auf 14,13 Cent/kWh**
So senkt MITGAS die Verbrauchspreise für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge um 0,94 Cent je kWh**. Dies betrifft auch die ehemaligen MITGAS-Produkte Familien-Paket, Treue-Paket, Bonus-Paket oder Classic-Paket. Die Grundpreise ändern sich nicht.
Beispiel Grundversorgung:
bis 31.12.2023 | ab 1.1.2024 | Differenz | |
Verbrauchspreis pro kWh** | 15,09 Cent | 14,13 Cent | -0,94 Cent |
Grundpreis pro Jahr** | 72,23 Euro | 72,23 Euro | 0 Cent |
Die Preisbestandteile finden Sie unter anderem auf unserer Seite zur Grundversorgung.
Die neuen Preise gelten für rund 55.000 Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS in Teilen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.
Für Privat- und Gewerbekunden außerhalb des Netzgebietes von MITNETZ GAS können sich die Verbrauchspreise je nach Region und vertraglicher Bindung individuell verändern.
Die jährlichen Kosten für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 18.000 kWh* im Netzgebiet von MITNETZ GAS beträgt mit der Preissenkung statt 2.786 Euro** künftig 2.616 Euro**. Ohne Berücksichtigung der individuell wirkenden Gaspreisbremse entspricht das einer Senkung um 6 Prozent.
Mit den Preissenkungen vom Juli 2023 und aktuell zum Januar 2024 gehen die Gaspreise bei MITGAS um insgesamt 4,82 Cent/kWh** bzw. 26 Prozent gegenüber der Hochpreisphase vom Januar 2023 zurück.
*Durchschnittsverbrauch eines MITGAS-Privatkunden
**brutto
Hohe Verantwortung für eine zuverlässige Versorgung vieler Kunden
Als Grundversorger hat MITGAS eine hohe Verantwortung für viele Kunden. Um dies jederzeit sicherzustellen, setzt MITGAS auf eine langfristige Beschaffung in Tranchen. Dies schützt unsere Kunden vor den unkalkulierbaren Preissprüngen an der Börse. Preisschwankungen beeinflussen die Endpreise daher nicht unmittelbar und in voller Höhe.
Trotz abgeschwächter Preiskurven an den Großmärkten sind die Energiepreise immer noch um ein Vielfaches höher als vor Beginn der Energiekrise. Die Hintergründe dazu sind vielfältig. Etwas Entlastung schafften bislang die Gaspreisbremse sowie die auf 7 Prozent reduzierte Mehrwertsteuer, die jedoch möglicherweise zum Jahresende 2023 wegfallen.
„Wie auch im letzten Jahr haben wir durch fehlende Entscheidungen aus der Politik keinerlei Planungssicherheit. Die angekündigte Mehrwertsteuererhöhung beim Gas von sieben auf 19 Prozent ist noch nicht entschieden. Ob die Energiepreisbremsen zum Jahresende wegfallen oder doch bis April verlängert werden, ist ebenfalls unklar. Das führt zu der paradoxen Situation, dass wir unseren Kunden zu diesem Zeitpunkt nicht sagen können, welche Abschläge sie genau erwarten. Trotzdem kommen wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen nach, unsere Kunden rechtzeitig zu informieren. Dabei bitten wir um Verständnis, wenn die gesetzlichen Faktoren in unseren Anschreiben zunächst offengelassen sind. Wir appellieren an die Politik, unverzüglich klare Rahmenbedingen zu schaffen.“
Patrick Kather, MITGAS-Geschäftsführer
Weiterhin hohes Energiepreisniveau
Trotz sinkender Weltmarktpreise herrscht auch im Herbst 2023 weiterhin ein deutlich höheres Preisniveau an den Energiebörsen als vor der Energiekrise.
Aufgrund der konjunkturellen Erholung nach der Hochphase der Corona-Pandemie war im Laufe des Jahres 2021 weltweit die Nachfrage nach Rohstoffen gestiegen. Der Krieg in der Ukraine und die dadurch gedrosselten und später ausbleibenden Lieferungen aus Russland haben die Preise für fossile Brennstoffe, insbesondere Erdgas, an den Energiebörsen ab Frühjahr 2022 in bis dahin nie dagewesene Höhen steigen lassen.
In den Jahren 2015 bis 2019 lag beispielsweise der durchschnittliche Gaspreis im Großhandel (Terminmarkt) bei rund 18 Euro pro Megawattstunde (MWh). Im Jahr 2021 stieg der Gaspreis auf durchschnittlich 34 Euro/je MWh. Im vergangenen Jahr waren es sogar um die 119 Euro/MWh. Aktuell sehen wir Preise um die 55 Euro/MWh. Das ist immer noch rund viermal so viel wie in den Jahren vor Energiekrise und Corona.
Die Preisentwicklung im Gasgroßhandel ist und bleibt volatil. Niemand weiß, wie sich die Preise in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln. Eine Entspannung auf Vorkrisenniveau ist somit zunächst nicht absehbar.
Spotmarkt und Terminmarkt
Der Spotmarkt ist der Börsen-Handelsplatz für kurzfristig lieferbares Erdgas innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Er unterscheidet sich vom Terminmarkt, auf dem längerfristige Lieferverträge mit einer Vorlaufzeit von bis zu sechs Jahren geschlossen werden.
Fragen & Antworten zur Preisanpassung
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Warum sinken die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Januar 2024?
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Wie hoch ist der Grundpreis für Erdgas?
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Wie ist die Entwicklung bei den Preisgarantieprodukten?
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Bekomme ich noch die Gaspreisbremse?
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Welche Auswirkungen hat die gesenkte Umsatzsteuer auf Erdgas auf die Gaspreise?
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Bleibt die Umsatzsteuer auf Erdgas bei 7 Prozent oder wird sie zum 1. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent erhöht?
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Wie würde sich eine Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent auf meine Erdgasrechnung auswirken?
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Wird mein Abschlag angepasst, wenn die Umsatzsteuer auf 19 Prozent erhöht wird?
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Warum sinkt der Preis, aber mein Abschlag nicht?
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Muss ich meinen Zählerstand melden?
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Wie haben sich die Erdgaspreise bei MITGAS in den letzten zwölf Monaten entwickelt?
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Welche Beschaffungsstrategie verfolgt MITGAS für Erdgas?
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Warum ist MITGAS teurer als einige andere Versorger?
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Mein Nachbar hat das gleiche Produkt wie ich. Warum habe ich andere Preise?
Hinweise für Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten
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Was rät MITGAS Kunden, die aufgrund des allgemein hohen Preisniveaus ihre Erdgaskosten nicht zahlen können?
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Setzen Sie Gassperrungen aufgrund der aktuell hohen Energiepreise aus?
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An wen kann ich mich wegen Zuschüssen zur Begleichung meiner Erdgasrechnung wenden?
Weitere Informationen zum Thema Zahlung und Zahlungsschwierigkeiten finden Sie auch auf unserer Themenseite.
Nützliche Links für unsere Privatkunden
Informationen zur aktuellen Marktsituation
Informieren Sie sich zu aktueller Lage und Hintergründen des Erdgasmarktes oder zur Gaspreisbremse.
Informationen und Links für unsere Gewerbekunden
Der durchschnittliche MITGAS-Gewerbekunde hat einen Erdgasverbrauch von circa 60.000 kWh pro Jahr. Der Anspruch auf Grundversorgung für sonstigen Bedarf endet bei einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh Erdgas. Für Gewerbekunden mit einem Verbrauch größer als 10.000 kWh greift die Ersatzversorgung, die von der Grundversorgung abgekoppelt ist.
Die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung können jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt werden und werden nach ihrer Veröffentlichung auf der Seite zur Ersatzversorgung wirksam.
Für Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh Erdgas gelten die Konditionen der Ersatzversorgung.
Informationen zur Marktentwicklung
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