FAQ zum Erdgasmarkt

Fragenkatalog für Geschäftskunden

zuletzt aktualisiert am 7.2.2024, 17:18 Uhr 

 

Ob Preisentwicklung, Versorgungssicherheit oder kundenindividuelle Themen wie Abschlag und Nachzahlung: Wir haben unseren Geschäftskunden hier alle wichtigen Fragen und Antworten zusammengestellt. 

 

Gaspreisbremse

Die Gaspreisbremse ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Seit 1. Januar zahlen Kunden damit wieder den vollen regulären Verbrauchspreis für ihr Erdgas. 

Umfangreiche Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema finden Sie weiterhin auf unserer Sonderseite zur Gaspreisbremse.

Entwicklung Erdgaspreise

  • Wie werden sich die Erdgaspreise für Privat- und Gewerbekunden von MITGAS im Jahr 2024 entwickeln?

    MITGAS hat die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Januar 2024 um 0,94 Cent je Kilowattstunde* für einen Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS gesenkt. Der Grundpreis blieb konstant.

    Der Verbrauchspreis für Erdgas für einen Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS sank damit von 15,09 Cent je Kilowattstunde* auf 14,13 Cent je Kilowattstunde*. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite zur Grundversorgung

    Wie sich die Erdgaspreise im weiteren Jahresverlauf entwickeln werden, können wir aktuell nicht abschätzen.

    *brutto


  • Wie haben sich die Erdgaspreise für Privat- und Gewerbekunden von MITGAS im Jahr 2023 entwickelt?

    MITGAS hat die Verbrauchspreise für Erdgas zuletzt zum 1. Juli 2023 um 3,88 Cent je Kilowattstunde* für Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS gesenkt. Der Verbrauchspreis für Erdgas für einen Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS sank damit von 18,96 Cent je Kilowattstunde brutto auf 15,09 Cent je Kilowattstunde*.

    Davor hatte MITGAS die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Januar 2023 um 6,31 Cent je Kilowattstunde* für Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS erhöht. Der Verbrauchspreis für Erdgas für Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS stieg damit von 12,65 Cent je Kilowattstunde* auf 18,96 Cent je Kilowattstunde*.

    Der Grundpreis blieb bei beiden Preisänderungen konstant.



  • Warum gelten die Preise der Grundversorgung nicht für mein Unternehmen?

    Der durchschnittliche MITGAS-Gewerbekunde hat einen Jahresverbrauch von ca. 60.000 kWh Erdgas. Wahrscheinlich liegen auch Sie mir Ihrem Verbrauch über der Grenze der Grundversorgung. 

    Der Anspruch auf Grundversorgung für sonstigen Bedarf endet bei einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh. Für Gewerbekunden mit einem Erdgasverbrauch von mehr als 10.000 kWh greift die Ersatzversorgung, die von der Grundversorgung abgekoppelt ist. 

    Die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung können jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt werden und werden mit Veröffentlichung  unter www.mitgas.de/ersatzversorgung-b2b wirksam. 


  • Wie wirkt sich die Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gaspreis für Geschäftskunden aus?

    Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas war lange eine Forderung der Energiebranche. Mit der Reduzierung auf 7 Prozent sinken auch die Mehrbelastungen durch die Umlagen. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom jeweils gewählten Erdgasprodukt ab und kann nicht pauschal angegeben werden.

     

  • Über welchen Zeitraum galt der verminderte Steuersatz?

    Für Ihre Abschlussrechnungen zwischen dem 1. Oktober 2022 und 31. März 2024 wird für den gesamten Verbrauch im Abrechnungszeitraum (auch vor dem 1. Oktober 2022) der geminderte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent berücksichtigt. 


  • Wie hat MITGAS die Mehrwertsteuersenkung umgesetzt? Welchen Vorteil habe ich als Kunde?

    MITGAS hat das sogenannte Stichtagsmodell umgesetzt. Lag der Stichtag für die Jahresabrechnung zwischen dem 1. Oktober 2022 und 31. März 2024, galten die günstigen 7 Prozent für den gesamten Abrechnungszeitraum der vergangenen zwölf Monate. Dies hat dazu geführt, dass für die komplette Jahresrechnung 7 Prozent Mehrwertsteuer galten. Es war also möglich, dass schon der Gasverbrauch ab Oktober 2021 mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent abgerechnet wurde.

    Um Sie als Kunden möglichst lange zu entlasten, hat MITGAS ab April 2024 auf das Zeitscheibenmodell gewechselt. Dabei wird der Gasverbrauch in den Jahresrechnungen, die ab April 2024 gestellt werden, bis zum 31. März 2024 mit 7 Prozent und ab April 2024 wieder mit 19 Prozent besteuert. In der Praxis wird diese Kombination der beiden Modelle als Hybridmodell bezeichnet. 


  • Haben sich die Abschläge nach der Mehrwertsteuersenkung geändert oder kommt die Senkung erst mit der Jahresrechnung an?

    Die Abschlagsbeträge haben sich nicht automatisch mit der Mehrwertsteuersenkung verringert. Bei der Abrechnung wurde bzw. wird jedoch der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz berücksichtigt. 


  • Musste ich aktiv werden, um von der Mehrwertsteuersenkung für Erdgas zu profitieren?

    Nein, Kunden mussten sich um nichts kümmern. Sie profitierten automatisch von der Ersparnis und mussten sich nicht aktiv bei uns melden. Es war auch keine zusätzliche Ablesung des Zählers erforderlich. Die Umsatzsteuersenkung haben bzw. werden wir entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben bei der Jahresrechnung berücksichtigen.

     

Erdgasmarkt verstehen

  • Warum sind die generell die Großhandelspreise für Erdgas gestiegen?

    Für den extremen Anstieg der Großhandelspreise für Erdgas auf den Energiemärkten waren eine Vielzahl von Gründen verantwortlich. Zu nennen sind insbesondere:

    • die steigende Nachfrage,
    • die vor dem vergangenen Winter relativ leeren Gasspeicher in Europa,
    • die in der Vergangenheit geringen LNG-Lieferungen nach Europa,
    • die Nichtinbetriebnahme der Gas-Pipeline Nordstream II,
    • der steigende Ölpreis,
    • die steigenden Preise für CO2-Zertifikate, 
    • der Ukrainekrieg und
    • die zunächst gedrosselten und seit Ende August ausbleibenden Gasflüsse aus Russland.

Welche Auswirkungen hat das für mich als Kunde?

  • Was geschieht mit Kunden, denen von anderen Energieversorgern gekündigt wird?

    Es ist gesetzlich geregelt, dass so genannte Grundversorger (= Versorger, die in einem Netzgebiet die meisten Kunden beliefern) von anderen Versorgern gekündigte Kunden oder Kunden insolventer Energieanbieter in Niederdruck lückenlos weiterversorgen müssen. Dem kommen wir selbstverständlich nach.

    Ein Anspruch auf Grundversorgung besteht gemäß §36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) jedoch nur für Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke (sonstiger Bedarf) mit einem Jahresverbrauch von maximal 10.000 Kilowattstunden, kaufen. Sobald diese Verbrauchsgrenze überschritten wird, stellt MITGAS die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung zu Konditionen der GasGVV sowie der Ergänzenden Bedingungen von MITGAS und den Preisen der Ersatzversorgung für Sonstigen Bedarf mit mehr als 10.000 Kilowattstunden/Jahr sicher. Die Konditionen für die Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier

    Für Unternehmen im Mittel- und Hochdrucknetz im Netzgebiet von MITNETZ GAS übernimmt MITGAS grundsätzlich die Belieferung von Aushilfsenergie. Die Kondtionen der Aushilfsenergie finden Sie hier

Tipps zu Abschlag, Nachzahlung & Co.

  • Was bedeuten die hohen Erdgaspreise für meinen Abschlag?

    Für RLM-Lieferstellen wird ihr monatlicher Abschlag anhand des tatsächlichen Verbrauches ermittelt. Es besteht kein Handlungsbedarf für Sie. Für SLP-Lieferstellen besteht ebenfalls kein Handlungsbedarf. Sofern notwendig nehmen wir eine Neuberechnung der Abschläge vor und senden Ihnen rechtzeitig einen neuen Abschlagsplan zu. 



Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?

  • Wie geht MITGAS mit Kunden um, die die höheren Abschläge nicht bezahlen können?

    Uns ist bewusst, dass die finanziellen Belastungen aller Kunden aufgrund der steigenden Energiepreise stetig zunehmen. Bei Zahlungsschwierigkeiten versuchen wir im Sinne unserer Kunden individuelle Lösungen zu suchen.

    Wir raten Kunden, bei Zahlungsschwierigkeiten möglichst frühzeitig auf uns zuzukommen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. So können wir mögliche Sperrungen sehr häufig im Vorfeld verhindern. Eine Sperrung selbst ist zudem immer nur das allerletzte Mittel.

    Ein generelles Aussetzen von Sperrungen würde Zahlungsschwierigkeiten hingegen nach unserer Überzeugung in keiner Weise lösen, sondern die Probleme lediglich nach hinten verschieben und die offenen Forderungen im schlimmsten Fall sogar weiter anwachsen lassen. Das zeigen auch Beispiele aus anderen Ländern. Es ist wichtig, dass die angesetzten Abschläge regelmäßig und zuverlässig beglichen werden. Daher ist eine kundenindividuelle Lösung, die auf die jeweiligen Unternehmenssituation eingeht, der bessere Ansatz.


Allgemeine Informationen zur Versorgungssicherheit Erdgas

 

Wie ist der Füllstand der Gasspeicher aktuell?

Aktuell sind die deutschen Gasspeicher insgesamt zu rund 75 Prozent gefüllt - was für die Jahreszeit und nach mehreren Kältewellen ein sehr guter Stand ist. 

Speicherfüllstand deutscher Erdgasspeicher
  • Besitzt MITGAS einen eigenen Gasspeicher?

    MITGAS besitzt keinen eigenen Gasspeicher.

  • Wie viele Gasspeicher gibt es?

    Laut dem Bundesverband der Energiewirtschaft (bdew) gibt es in Deutschland 47 Untertage-Gasspeicher. In ihnen kann etwa ein Viertel des deutschen Jahresverbrauchs gelagert werden. Europaweit hat Deutschland sogar die größten Speicherkapazitäten.

  • Wie beugt MITGAS eventuellen Cyberangriffen auf das Gasnetz, zum Beispiel aus Russland, vor?

    Wir beobachten die aktuelle Situation sehr genau und befinden uns im engen Austausch mit Behörden, Dienstleistern, Herstellern und Partnern. Unsere Sicherheitssysteme werden zudem laufend aktualisiert.

    Die Mitarbeiter unseres Netzbetreibers trainieren regelmäßig den Ernstfall, um kritische Infrastrukturen wie das Gasnetz zu schützen.

    Zu aktuellen Bedrohungslagen machen wir aus Sicherheitsgründen keine Angaben.


Was Kunden zur Gasmangellage wissen sollten

  • Wer zählt zu den „nicht schützenswerten Kunden“?

    Zu den nichtgeschützten Kunden zählen zum Beispiel große Industriebetriebe (gemäß Regelungen im Netzanschlussvertrag) mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden). Betroffene Kunden werden vorab informiert und zur Reduzierung des Gasbezuges aufgefordert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren jeweils zuständigen Gasnetzbetreiber.
  • Wie ist der aktuelle Stand zum Notfallplan Gas?

    Seit 23. Juni 2022 gilt in Deutschland die zweite Stufe im Notfallplan Gas. Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hatte die "Alarmstufe" aufgrund der seit 14. Juni 2022 bestehenden Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und dem weiterhin hohen Preisniveau am Gasmarkt ausgerufen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Informationsseite zum Notfallplan Gas

Woher kommt unser Erdgas?

  • Woher bezieht MITGAS ihr Erdgas?

    MITGAS fördert kein eigenes Erdgas. Wir sind auch kein Importeur von Erdgas. Wir sind ein Energieversorger, der das Erdgas für seine Kunden über vielfältige Lieferverträge von unterschiedlichen Vorlieferanten am deutschen Energiemarkt bezieht. Entsprechende Verträge werden teilweise bereits bis zu drei Jahren im Voraus abgeschlossen. Außerdem kaufen wir bei eventuellem, vorrangig kurzfristig erhöhtem Bedarf Gasmengen an der Börse ein.

    Generell gibt es zu den Einkaufsmengen, die wir über unsere Vorlieferanten oder über die Börse beziehen, keine Herkunftsnachweise.

    Übrigens: MITGAS hat einen Versorgungsauftrag für ihre Kunden, den wir sehr ernst nehmen. Diesen Anspruch konnten wir auch in Krisenzeiten bisher vollumfänglich erfüllen. 


  • Woher stammt das in Deutschland genutzte Erdgas?

    Bis Mitte 2022 war Russland der wichtigste Erdgaslieferant für Deutschland. Diese Rolle hat mittlerweile Norwegen übernommen, zweitwichtigste Quelle sind derzeit die Niederlande. In geringen Mengen wird Erdgas auch in Deutschland gefördert.

    Seit Jahresbeginn 2023 wird Europa verstärkt mit verflüssigtem Erdgas (LNG) per Tanker unter anderem aus den USA, Norwegen oder Angola beliefert. Auch in Deutschland sind mehrere Terminals in Betrieb, an denen diese Schiffe anlanden können. Hier wird LNG dann in den gasförmigen Zustand zurück verwandelt und das Erdgas ins deutsche Netz eingespeist.  

    Herkunft Erdgas_11.4.2024


    Quelle: BDEW
    * Herkunft aufgrund engmaschiger Verknüpfung des europäischen Pipelinenetzes nicht eindeutig dem jeweiligen Herkunftsland zuordenbar 
    ** Monat unvollständig; Stand 1.2.2024