Erdgaspreise für Privat- und Gewerbekunden von MITGAS sinken

Fakten, Hintergründe, Fragen & Antworten

zuletzt aktualisiert am 26.4.2023, 14:00 Uhr 

MITGAS senkt die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Juli 2023. Nach der Hochpreisphase des vergangenen Jahres ist nun eine Entspannung der Märkte mit tendenziell zurückgehenden Beschaffungskosten festzustellen, die der Energiedienstleister an seine Kunden weitergibt. Alle betroffenen Privat- und Gewerbekunden werden in den kommenden Tagen schriftlich über ihre neuen Preise informiert. 

Verbrauchspreise sinken auf 15,08 Cent/kWh**

So senkt MITGAS die Verbrauchspreise für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge um 3,88 Cent je kWh**. Dies betrifft auch die ehemaligen MITGAS-Produkte Familien-Paket, Treue-Paket, Bonus-Paket oder Classic-Paket. Die Grundpreise ändern sich nicht.

Beispiel Grundversorgung: 

 bis 30.6.2023ab 1.7.2023Differenz
Verbrauchspreis pro kWh**18,96 Cent15,08 Cent-3,88 Cent
Grundpreis pro Jahr**72,23 Euro72,23 Euro 0 Cent

 

Die Preisbestandteile finden Sie unter anderem auf unserer Seite zur Grundversorgung.


Die neuen Preise gelten für rund 55.000 Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS in Teilen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

Für Privat- und Gewerbekunden außerhalb des Netzgebietes von MITNETZ GAS können sich die Verbrauchspreise je nach Region und vertraglicher Bindung individuell verändern. 

Piktogramm-20-Prozent

Die jährlichen Kosten für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 18.000 kWh* im Netzgebiet von MITNETZ GAS beträgt mit der Preissenkung statt 3.485 Euro** künftig 2.785 Euro**. Das entspricht einer Senkung von 20 Prozent. 

Unter Berücksichtigung der Gaspreisbremse zahlt ein Durchschnittskunde bei gleichem Verbrauch rund 2.430 Euro** im Jahr 2023.

 

*Durchschnittsverbrauch eines MITGAS-Privatkunden
**brutto

Weiterhin hohes Marktpreisniveau

Trotz abgeschwächter Preiskurven an den Großmärkten sind die Energiepreise immer noch um ein Vielfaches höher als vor Beginn der Energiekrise. Die Hintergründe dazu sind vielfältig. Etwas Entlastung schafft die Gaspreisbremse, die MITGAS mittlerweile abschließend umgesetzt hat.

Patrick-Kather

 

„Eines hat die Energiekrise gezeigt - den Wert der Grundversorger. Als die Großhandelspreise stiegen, gerieten viele Anbieter, die sich überwiegend oder gar ausschließlich am Spotmarkt eindeckten, ins Straucheln. Als Grundversorger stehen wir in der Verantwortung, die Kunden zuverlässig zu beliefern und für ein ausgeglichenes Preisniveau zu sorgen. Über Monate hinweg war die Grundversorgung der einzige versorgungssichere Weg für viele Kunden, da es über längere Zeit keine oder kaum Wechselmöglichkeiten gab."

Patrick Kather, MITGAS-Geschäftsführer

So setzt sich der Erdgaspreis ab 1. Juli zusammen

Für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden* im Netzgebiet von MITNETZ GAS setzt sich der Erdgaspreis aktuell wie folgt zusammen:

  • Steuern, Abgaben, Umlagen: 17,9 Prozent
  • Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 15,5 Prozent
  • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 66,6 Prozent

Der für den Gasvertrieb beeinflussbare Teil des Erdgaspreises liegt damit bei 66,6 Prozent des Endkundenpreises.

Was sich unter den einzelnen Preisbestandteilen verbirgt, haben wir Ihnen separat zusammengestellt. 

*Durchschnittsverbrauch eines MITGAS-Privatkunden

Zusammensetzung Erdgaspreise_GV_PK_1.7.2023

Weiterhin hohes Preisniveau

Trotz sinkender Weltmarktpreise herrscht auch im Frühjahr 2023 weiterhin ein deutlich höheres Preisniveau an den Energiebörsen als vor der Energiekrise.

Aufgrund der konjunkturellen Erholung nach der Hochphase der Corona-Pandemie war im Laufe des Jahres 2021 weltweit die Nachfrage nach Rohstoffen gestiegen. Der Krieg in der Ukraine und die dadurch gedrosselten und später ausbleibenden Lieferungen aus Russland haben die Preise für fossile Brennstoffe, insbesondere Erdgas, an den Energiebörsen ab Frühjahr 2022 in bis dahin nie dagewesene Höhen steigen lassen. 

In den Jahren 2015 bis 2019 lag beispielsweise der durchschnittliche Gaspreis im Großhandel (Terminmarkt) bei rund 18 Euro pro Megawattstunde (MWh). Im Jahr 2021 stieg der Gaspreis auf durchschnittlich 34 Euro/je MWh. Im vergangenen Jahr waren es sogar um die 119 Euro/MWh. Aktuell sehen wir Preise um die 60 Euro/MWh. Das ist immer noch rund viermal so viel wie in den Jahren vor der Krise.

Die Preisentwicklung im Gasgroßhandel ist und bleibt volatil. Niemand weiß, wie sich die Preise in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln. Eine Entspannung auf Vorkrisenniveau ist somit zunächst nicht absehbar.

Erdgasdaten_aktuell_13Apr2023

Spotmarkt und Terminmarkt 

Der Spotmarkt ist der Börsen-Handelsplatz für kurzfristig lieferbares Erdgas innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Er unterscheidet sich vom Terminmarkt, auf dem längerfristige Lieferverträge mit einer Vorlaufzeit von bis zu sechs Jahren geschlossen werden.

Fragen & Antworten zur Preisanpassung

  • Warum sinken die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Juli 2023?

    Die Verbrauchspreise für Erdgas sinken aufgrund der sich beruhigenden Marktsituation. Dies hat auch Einfluss auf unsere Beschaffungs- und Vertriebskosten.


  • Müsste Erdgas durch die Senkung der Umsatzsteuer nicht noch günstiger werden?

    Auf Erdgas gilt vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. 

    Für grundversorgte Kunden mit einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh bedeutet dies bezogen auf die neuen Erdgaspreise ab 1. Juli 2023 eine Steuerentlastung von rund 360 Euro im Kalenderjahr 2023. 

    Vom reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren Kunden von MITGAS für die komplette Jahresrechnung. Denn MITGAS wendet das sogenannte Stichtagsmodell an. Dies führt dazu, dass die komplette Jahresrechnung mit 7 Prozent Mehrwertsteuer abgerechnet wird. Liegt der Stichtag für die Jahresabrechnung im Oktober 2022 oder später, aber vor dem 31. März 2024, greifen die günstigen 7 Prozent für den ganzen Abrechnungszeitraum der vergangenen zwölf Monate. Damit ist es möglich, dass der Gasverbrauch schon ab Oktober 2021 mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz abgerechnet wurde.

    Einige Wettbewerber wenden auch das zulässige Zeitscheibenmodell an. Dabei werden nur die ab Oktober 2022 abgerechneten Verbräuche mit 7 Prozent Mehrwertsteuer bewertet.

    Um die Kunden möglichst lange zu entlasten, wechselt MITGAS ab April 2024 auf das Zeitscheibenmodell. So wird der Gasverbrauch in den Jahresrechnungen, die ab April 2024 gestellt werden, bis zum 31. März 2024 mit 7 Prozent besteuert und erst ab April 2024 wieder mit 19 Prozent berechnet. In der Praxis wird diese Kombination der beiden Modelle als Hybridmodell bezeichnet.


  • Welche Beschaffungsstrategie verfolgt MITGAS für Erdgas?

    MITGAS verfolgt eine langfristige Beschaffungsstrategie. Wir kaufen Erdgas in Tranchen mehrere Jahre im Voraus ein. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.

    Auch in der Hochpreisphase profitierten unsere Kunden in der Grundversorgung und angelehnten Sonderprodukten von dieser Einkaufspolitik. Unsere Erdgaspreise lagen dort deutlich unter dem aktuellen Preisniveau am Markt. Dies zeigt, wie richtig und wichtig eine langfristige Beschaffungsstrategie in Krisenzeiten ist.

    Für auslaufende Preisgarantieprodukte konnte MITGAS 2022 jedoch nur Angebote auf Basis der hohen aktuellen Marktpreise ausreichen, da diese kurzfristiger kalkuliert werden als die Grundversorgung und angelehnte Sonderprodukte.


  • Wie hoch ist der Grundpreis für Erdgas?

    Der Grundpreis für Erdgas für einen Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS liegt beim verminderten Mehrwertsteuersatz bei 72,23 Euro pro Jahr brutto (67,50 Euro pro Jahr netto).


  • Wie ist die Entwicklung bei den Preisgarantieprodukten?

    Preisgarantieprodukte passen wir je nach Vertrag und Laufzeit an. Je nach individuellem Beginn der bisherigen Vertragslaufzeit sind die Preisänderungen unterschiedlich. Es kann vereinzelt auch zu Erhöhungen kommen, wenn jetzt Verträge von Kunden auslaufen, die bisher sehr niedrige Preise zum Beispiel noch aus 2021 hatten.



  • Wie haben sich die Preise bei MITGAS in den vergangenen 12 Monaten entwickelt?

    Zum 1. Januar 2022 musste MITGAS aufgrund der Vorgaben des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) und gestiegener Beschaffungskosten erstmals seit neun Jahren ihre Erdgaspreise um 1,25 Cent/kWh* anheben. Durch die weitere extreme Preisentwicklung auf den Energiemärkten und später die Einführung bzw. Anhebung staatlicher Umlagen folgten Preiserhöhungen zum 1. Juli 2022 um 4,25 Cent/kWh* und 1. Januar 2023 um 6,31 Cent/kWh*. Dadurch stieg der Verbrauchspreis über die vergangenen Monate hinweg auf zuletzt 18,96 Cent/kWh*. 

    Die leichte Entspannung an den Energiemärkten ermöglicht es uns nun, den Verbrauchspreis für Erdgas ab 1. Juli 2023 um 3,88 Cent/kWh* zu senken. Wie sich die Situation auf den Energiemärkten weiter entwickelt hängt von verschiedenen Faktoren ab und können wir aktuell nicht vorhersehen. Sollte sich die Lage weiter entspannen, werden wir die Entlastungen selbstverständlich an unsere Kunden weitergeben. 

    *brutto, bezogen auf Preise der Grundversorgung für Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS


  • Welche Auswirkungen hat der Ukraine-Krieg auf die Entwicklung der Beschaffungskosten für Erdgas?

    Der Ukraine-Krieg hat die Situation auf den Energiemärkten verschärft. Er hat den Preisauftrieb bei den Großhandelspreisen für Erdgas vor allem 2021/22 beschleunigt. Russland war bis 2022 Deutschlands wichtigster Energielieferant. 

    Ursprünglich 55 Prozent der Gaslieferungen, 50 Prozent der Kohlelieferungen und 35 Prozent der Öllieferungen stammten aus Russland. Nach Beginn des Ukrainekrieges sanken die russischen Lieferungen zunächst auf 35 Prozent bei Erdgas, 8 Prozent bei Kohle und 12 Prozent bei Öl und kamen im Jahresverlauf 2022 nahezu ganz zum Erliegen. Seit 31. August liefert Russland kein Erdgas mehr nach Deutschland.

    Der Stopp russischer Energielieferungen hatte deshalb schwerwiegende Folgen für die Preisentwicklung und die Versorgungssicherheit in Deutschland.

  • Warum sinkt der Preis, aber mein Abschlag nicht?

    Die Abschläge sind auf das Niveau der Gaspreisbremse ausgerichtet. Da die neuen Erdgaspreise über der Deckelung von 12 Cent je Kilowattstunde für Erdgas bleiben, greift die gesetzliche Regelung für 80 Prozent des Verbrauchs. Dadurch ändert sich der Abschlag nicht.

    Mit der Jahresrechnung werden die neuen Preise berücksichtigt und der Entlastungsbetrag angeglichen.

  • Warum muss ich keinen Zählerstand melden?

    Der Zählerstand wird rechnerisch zum Stichtag ermittelt.



  • Bekomme ich noch die Gaspreisbremse?

    Ja, MITGAS-Kunden erhalten weiterhin die Gaspreisbremse, da die neuen Erdgaspreise über der Deckelung von 12 Cent je Kilowattstunde für Erdgas liegen.

  • Warum ist MITGAS teurer als einige andere Versorger?

    Wir setzen als regionale Energiedienstleister im Sinne der Versorgungssicherheit unserer Kunden auf eine langfristige Energiebeschaffung. Das heißt, wir haben das benötigte Erdgas für das Lieferjahr 2023 in Tranchen bis zu drei Jahre im Voraus (2020, 2021, 2022) eingekauft. Das sichert einerseits die benötigten Gasmengen und schützt andererseits vor den starken Schwankungen am tagesaktuellen Spotmarkt. Denn gerade die Energiekrise hat gezeigt, dass sich der Spotmarkt ebenso schnell wieder nach oben bewegen kann.

    Die kurzfristigen Preiseffekte am tagesaktuellen Beschaffungsmarkt spielen daher für uns nur eine untergeordnete Rolle. Durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie wirken sich Preisänderungen erst zeitverzögert auf den Endkundenpreis aus. Das gilt für Senkungen genauso wie für Erhöhungen der Großhandelspreise. Dies führt langfristig zu einer „Glättung“ des Preisniveaus und einer besseren Planbarkeit für unsere Kunden.

    Versorger, die nur auf den tagesaktuellen Marktpreis setzen, sind bei sinkenden Marktpreisen zunächst im Vorteil. Deren Kunden werden aber bei Schwankungen am Spotmarkt teils mit extremen Preisausschlägen konfrontiert.

Hinweise für Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten

  • Was rät MITGAS Kunden, die aufgrund des allgemein hohen Preisniveaus ihre Erdgaskosten nicht zahlen können?

    Wir raten Kunden, sich bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich an uns zu wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. Auch eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden sind denkbar. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

    In der aktuellen Situation ist besonders der sparsame und bewusste Umgang mit Energie wichtig. Schon kleine Kniffe können helfen, den Erdgasverbrauch und damit Ihre Kosten zu senken. Wir haben Ihnen dazu einige Energiespartipps zusammengestellt.

    Auch auf der Website der Verbraucherzentrale finden Sie wertvolle Hinweise zum richtigen Heizen.

  • Setzen Sie Gassperrungen aufgrund der aktuell hohen Energiepreise aus?

    Auch in der aktuellen Situation können wir Gassperrungen leider nicht aussetzen. Unser Ziel ist, es nach Möglichkeit erst gar nicht zu einer Sperrung kommen zu lassen. Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten sollten sich unverzüglich an uns zu wenden, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

    Unter Umständen übernehmen einzelne Sozialbehörden die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.

  • An wen kann ich mich wegen Zuschüssen zur Begleichung meiner Erdgasrechnung wenden?

    Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.

    Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

Weitere Informationen zum Thema Zahlung und Zahlungsschwierigkeiten finden Sie auch auf unserer Themenseite.

Nützliche Links für unsere Privatkunden

Informationen zur aktuellen Marktsituation 

Informieren Sie sich zu aktueller Lage und Hintergründen des Erdgasmarktes oder zur Gaspreisbremse.

Informationen und Links für unsere Gewerbekunden

Der durchschnittliche MITGAS-Gewerbekunde hat einen Erdgasverbrauch von circa 60.000 kWh pro Jahr. Der Anspruch auf Grundversorgung für sonstigen Bedarf endet bei einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh Erdgas. Für Gewerbekunden mit einem Verbrauch größer als 10.000 kWh greift die Ersatzversorgung, die von der Grundversorgung abgekoppelt ist. 

Die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung können jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt werden und werden nach ihrer Veröffentlichung auf der Seite zur Ersatzversorgung wirksam. 


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Für Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh Erdgas gelten die Konditionen der Ersatzversorgung. 

Informationen zur Marktentwicklung 

Informieren Sie sich zu den Konditionen der Grundversorgung, zu aktueller Lage und Hintergründen des Erdgasmarktes oder zur Gaspreisbremse.