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Am 13. Juli 2005 ist die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber verlangt von vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen wie enviaM ein Gleichbehandlungsprogramm. Unter vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen versteht man ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe zu deren Tätigkeitsfeldern sowohl der Vertrieb von Elektrizität oder Gas als auch der Netzbetrieb gehören. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der dem Unternehmen oder der Unternehmensgruppe zugehörige Vertrieb gegenüber Wettbewerbern nicht bevorzugt wird, in dem er zum Beispiel exklusiv oder schneller Informationen aus dem Netzbereich oder über dessen IT-Systeme erhält. Das Gleichbehandlungsprogramm soll auf diese Weise die diskriminierungsfreie Ausübung des Netzbetriebes sicherstellen.

 

  • Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten zum 31.03.2026 (PDF, 411,5 kB)
  • Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten zum 31.03.2025 (PDF, 300,5 kB)
  • Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten zum 31.03.2024 (PDF, 298,1 kB)
  • Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten zum 31.03.2023 (PDF, 258,4 kB)
  • Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten zum 31.03.2022 (PDF, 538,2 kB)
  • Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten zum 31.03.2021 (PDF, 509,5 kB)
  • Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten zum 31.03.2020 (PDF, 360,2 kB)
  • Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten zum 31.03.2019 (PDF, 357,8 kB)
  • Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten zum 31.03.2018 (PDF, 354,9 kB)
  • Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten zum 31.03.2017 (PDF, 183,2 kB)
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