Aktuelle Informationen zum Gasmarkt

Was Kunden jetzt wissen müssen

zuletzt aktualisiert am 22.9.2023, 15:00 Uhr 

Seit dem 23. Juni 2022 gilt in Deutschland die zweite Stufe im Notfallplan Gas. Gründe für die "Alarmstufe" sind die seit 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Informationsseite zum Notfallplan Gas

Die Ausrufung der Alarmstufe hat in den vergangenen Monaten zahlreiche politische Entscheidungen unter anderem zu Gasumlagen und einer Gaspreisdeckelung nach sich gezogen. Die damit einhergehenden finanziellen und versorgungsbezogenen Sorgen unserer Kunden sind uns sehr bewusst. Wir haben daher eine Reihe Fragen zur aktuellen Marktsituation und zur Entwicklung der Erdgaspreise zur zusammengestellt. Außerdem finden Sie unter dem Punkt "Was können Kunden tun" zahlreiche Tipps, was Sie persönlich jetzt tun können.

Allgemeine Informationen zur Versorgungssicherheit Erdgas

Allgemeine Hintergrundinfos

  • Wie ist es aktuell um die Versorgungssicherheit der MITGAS-Kunden bestellt? - überarbeitet

    Die Gasversorgung in Deutschland ist derzeit gesichert. Es gibt keine Versorgungsengpässe. Auch wir verzeichnen aktuell keine Versorgungsschwierigkeiten. Die Belieferung unserer Kunden ist damit sichergestellt.

    Dank der milden Witterung im letzten Winter und den Einsparmaßnahmen der Verbraucher lag der Speicherfüllstand Mitte April auf einem für die Jahreszeit hohen Niveau (Stand 11.4.2023: ca. 64,5 Prozent). Zum Vergleich: Letztes Jahr lagen wir um diese Zeit bei knapp 30 Prozent. Aktuell befinden wir uns noch in der Einspeicherphase. Auf Grund der bereits aktuell gefüllten Speicher (Stand 22.9.2023: 94 Prozent) befinden wir uns dieses Jahr in einer besseren Ausgangslage als im vergangenen Jahr. Allerdings könnte ein kalter Winter für Engpässe sorgen.

    Ein sparsamer Umhang mit Erdgas ist somit auch weiterhin wichtig - vor allem auch aus finanziellen Gründen und trotz Gaspreisbremse. MITGAS hat dazu wertvolle Tipps zum richtigen Heizen und mehr zusammengestellt. 

  • Besitzt MITGAS einen eigenen Gasspeicher?

    MITGAS besitzt keinen eigenen Gasspeicher.

  • Wie viele Gasspeicher gibt es?

    Laut dem Bundesverband der Energiewirtschaft (bdew) gibt es in Deutschland 47 Untertage-Gasspeicher. In ihnen kann etwa ein Viertel des deutschen Jahresverbrauchs gelagert werden. Europaweit hat Deutschland sogar die größten Speicherkapazitäten.

Was Kunden zur Gasmangellage wissen sollten

  • Was passiert, wenn es zu einer Gasmangellage kommt?

    Sollte es zu einem Engpass, zum Beispiel durch eine Gasmangellage oder einen kritischen Druckabfall kommen, greifen in Deutschland und Europa klare behördliche Regeln und Sicherungsmechanismen (gemäß EnWG). Als Vertriebsgesellschaft hat MITGAS hier jedoch keine Handhabe, da dies in das Aufgabengebiet der Netzbetreiber fällt.

    Der überwiegende Teil der Gaskunden ist gesetzlich geschützt und wird nicht abgeschaltet. Auch bei einem geringen Gasdruck können Haushalte weiterhin versorgt werden.

    Sollte es zu einer Gasmangellage kommen, ist eine Abschaltung von Gaskraftwerken zur Stromerzeugung möglich. Auch große industrielle Gasverbraucher können gesetzlich geregelt abgeschaltet werden. Dies bedeutet, dass nicht geschützte Kunden wie Industriekunden aufgefordert werden können, ihren Gasbezug zu reduzieren oder einzustellen. Wir selbst oder die Netzbetreiber werden keinen Kunden aktiv vom Netz trennen.

    Die Erdgasspeicher befinden sich derzeit auf einem guten Füllstand, sodass die Versorgung in Deutschland aktuell gesichert ist. 

    Weitere Informationen dazu, welche Maßnahmen zum Beispiel der Netzbetreiber MITNETZ GAS im Fall einer Gasmangellage ergreifen wird, finden Sie hier

  • Was bedeuten die einzelnen Stufen der Gasmangellage?

    Seit 23. Juni 2022 gilt die zweite Stufe des Notfallplans Gas. Diese sogenannte Alarmstufe gilt immer noch als Vorsorgemaßnahme. Derzeit verzeichnen wir keine Einschränkungen bei der Gasversorgung.

    Die Erdgas-Versorgungs-Sicherheitsverordnung SoS-VO legt bei einer möglichen Gasmangellage drei Stufen fest:

    Stufe 1: Bei der Frühwarnstufe „Frühwarnung“ liegen ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise vor, dass eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgungslage eintreten kann. Dies hat noch keinen Einfluss auf die Gasversorgung.

    Stufe 2: Bei der Alarmstufe „Alarm“ tritt eine Störung oder außergewöhnlich hohe Nachfrage auf, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Diese ist noch mit marktbasierten Maßnahmen zu bewältigen.

    Stufe 3: Die Notfallstufe „Notfall“ greift für den Fall, dass die marktbasierten Instrumente angewendet wurden, aber die Gasversorgung nicht ausreicht, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken. Zusätzlich müssen nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden zu gewährleisten.

    Behördliche Eingriffe in die Lastflüsse erfolgen erst in der dritten Stufe (Notfallstufe) durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese wären durch die Gasnetzbetreiber umzusetzen. Auch hierauf hätte MITGAS als Vertriebsgesellschaft keinen Einfluss.

    Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Verteilnetzbetreibers MITNETZ GAS. 

     

  • Wer zählt zu den „schützenswerten Kunden“?

    Geschützte Kunden sind Privathaushalte, gewerbliche Kunden mit Standardlastprofil und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur wie Krankenhäuser, Altenheime und Einrichtungen, die für das Funktionieren des öffentlichen Lebens notwendig sind. Dazu zählen zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk und Bundeswehr.

Woher unser Erdgas kommt

  • Woher bezieht MITGAS ihr Erdgas?

    MITGAS fördert kein eigenes Erdgas. Wir sind auch kein Energiegroßhändler, der durch bilaterale Langfristverträge Erdgas von globalen Produzenten einkauft.

    Wir sind ein Energieversorger, der das Erdgas für seine Kunden über vielfältige Lieferverträge von unterschiedlichen Vorlieferanten bezieht. Entsprechende Verträge werden teilweise bereits bis zu drei Jahren im Voraus abgeschlossen. Außerdem kaufen wir bei eventuellem, vorrangig kurzfristig erhöhtem Bedarf Gasmengen an der Börse ein.

    Generell gibt es zu den Einkaufsmengen, die wir über unsere Vorlieferanten oder über die Börse beziehen, keine Herkunftsnachweise. Es ist davon auszugehen, dass die von uns eingekauften Mengen auch russischen Ursprungs sind.

  • Woher stammt das in Deutschland genutzte Erdgas? - aktualisiert

    Russland war bisher der wichtigste Erdgaslieferant für Deutschland. Die zweitwichtigste Quelle ist Norwegen, gefolgt von den Niederlanden. In geringen Mengen wird Erdgas auch in Deutschland gefördert.

    Europa wird seit einigen Monaten verstärkt mit verflüssigtem Erdgas (LNG) per Tanker beliefert. Auch in Deutschland sind nun mehrere Standorte für Terminals in Planung, an denen diese Schiffe anlanden können. Hier wird LNG dann in den gasförmigen Zustand zurück verwandelt und das Erdgas ins deutsche Netz eingespeist.  

    Herkunft des in Deutschland verbrauchten Erdgas_Stand_5.9.2022_Quelle BDEW

    Quelle: BDEW
    * Herkunft aufgrund engmaschiger Verknüpfung des europäischen Pipelinenetzes nicht eindeutig dem jeweiligen Herkunftsland zuordenbar 
    ** Monat unvollständig; Stand 5.12.2022



Erdgaslieferant Russland

  • Hat MITGAS Verträge mit Russland oder der Ukraine?

    Wir unterhalten keine Geschäftsbeziehungen mit Russland oder der Ukraine, sondern beziehen unser Erdgas durch Vorlieferanten.

  • Wie beugt MITGAS eventuellen Cyberangriffen auf das Gasnetz aus Russland vor?

    Wir beobachten die Situation sehr genau und befinden uns im engen Austausch mit Behörden, Dienstleistern, Herstellern und Partnern. Unsere Sicherheitssysteme werden zudem laufend aktualisiert.

    Die Mitarbeiter unseres Netzbetreibers trainieren regelmäßig den Ernstfall, um kritische Infrastrukturen wie das Gasnetz zu schützen.

    Zu aktuellen Bedrohungslagen machen wir aus Sicherheitsgründen keine Angaben.

Gaspreisbremse

 

Wir haben Ihnen umfangreiche Informationen zur Gaspreisbremse 2023 und zur Dezember-Soforthilfe 2022 auf zwei Sonderseiten zusammengestellt.

Gasbeschaffungsumlage, Gasspeicherumlage & Co.

  • Welche Gasumlagen gibt es?

    Die Bundesregierung hat am 29.09.2022 den Wegfall der ursprünglich geplanten Gasbeschaffungsumlage verkündet. Die Gasspeicherumlage und die bereits existierende Gasbilanzierungsumlage bleiben bestehen.




  • Was ist die Gasbilanzierungsumlage?

    Die Gasbilanzierungsumlage (früher Regel- und Ausgleichsenergieumlage) existiert bereits seit mehreren Jahren und wird in der Regel jährlich jeweils zum 1. Oktober durch die THE festgelegt. Sie soll den zu erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie für den Abgleich zwischen Einspeisung und Verbrauch decken.

    Die Höhe ab 1. Oktober 2022 hat die THE ebenfalls am 18. August 2022 veröffentlicht. Sie beträgt für Haushalts- und Kleingewerbekunden (so genannte SLP-Kunden) 0,57 Cent je Kilowattstunde netto. 

    Trading Hub Europe ist eine Kooperation aller in Deutschland tätigen Erdgasnetzbetreiber und verantwortlich für das gesamte deutsche Marktgebiet. 



Entwicklung Erdgaspreise

Senkung der Mehrwertsteuer

  • Über welchen Zeitraum gilt der verminderte Steuersatz?

    Für Ihre Abschlussrechnungen zwischen dem 1. Oktober 2022 und 31. März 2024 wird für den gesamten Verbrauch im Abrechnungszeitraum (auch vor dem 1. Oktober 2022) der geminderte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent berücksichtigt. 

  • Wie setzt MITGAS die Mehrwertsteuersenkung um? Welchen Vorteil habe ich als Kunde?

    MITGAS setzt das sogenannte Stichtagsmodell um. Liegt der Stichtag für die Jahresabrechnung im Oktober 2022 oder später, jedoch vor dem 31. März 2024, greifen die günstigen 7 Prozent für den gesamten Abrechnungszeitraum der vergangenen zwölf Monate. Dies führt dazu, dass für die komplette Jahresrechnung 7 Prozent Mehrwertsteuer gelten. Es ist also möglich, dass schon der Gasverbrauch ab Oktober 2021 mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent abgerechnet wird.

    Um Sie als Kunden möglichst lange zu entlasten, wechselt MITGAS ab April 2024 auf das Zeitscheibenmodell. Dabei wird der Gasverbrauch in den Jahresrechnungen, die ab April 2024 gestellt werden, bis zum 31. März 2024 mit 7 Prozent und ab April 2024 wieder mit 19 Prozent besteuert. In der Praxis wird diese Kombination der beiden Modelle als Hybridmodell bezeichnet.


  • Wie hoch ist die Erdgasrechnung 2022 nach dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und der Mehrwertsteuersenkung?

    Die Höhe der Erdgasrechnung hängt vom Erdgasverbrauch und dem gewählten Tarif ab.

    Für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden (= Durchschnittsverbrauch eines MITGAS-Privatkunden) beläuft sich die Jahresrechnung 2022 nach dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und der Mehrwertsteuersenkung auf 1.974 Euro statt auf bisher 2.203 Euro (Angaben jeweils gerundet und brutto).

  • Ändern sich die Abschläge nach der Mehrwertsteuersenkung oder kommt die Senkung erst mit der Jahresrechnung an?

    Die Abschlagsbeträge verringern sich nicht automatisch mit der Mehrwertsteuersenkung. Es wird jedoch bei der Abrechnung der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz berücksichtigt. Wir empfehlen die Abschlagshöhe zu belassen und sich so vor einer Nachzahlung in der Jahresrechnung zu schützen.


  • Muss ich aktiv werden, um von der Mehrwertsteuersenkung für Erdgas zu profitieren?

    Nein, Kunden müssen sich um nichts kümmern. Sie profitieren automatisch von der Ersparnis und müssen sich nicht aktiv bei uns melden. Es ist auch keine zusätzliche Ablesung des Zählers erforderlich. Die Umsatzsteuersenkung werden wir entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben bei der Jahresrechnung berücksichtigen.

     

  • Kann ich nun meine Abschläge senken?

    Grundsätzlich wird die Umsatzsteuersenkung bei der Jahresrechnung berücksichtigt. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen ist deshalb nicht notwendig. Auch empfehlen wir, wegen der aktuell sehr hohen Gaspreise, wenn möglich, die Abschläge nicht zu reduzieren, um eventuelle Nachzahlungen mit der Jahresrechnung zu vermeiden.

     

Gaspreisentwicklung

  • Wie werden sich die Erdgaspreise für Privat- und Gewerbekunden von MITGAS im Jahr 2023 entwickeln?

    MITGAS hat die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Juli 2023 um 3,88 Cent je Kilowattstunde* für einen Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS gesenkt. Der Grundpreis blieb konstant.

    Der Verbrauchspreis für Erdgas für einen Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS sank damit von 18,96 Cent je Kilowattstunde* auf 15,08 Cent je Kilowattstunde*. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite zur Grundversorgung

    Wie sich die Erdgaspreise darüber hinaus im 2. Halbjahr entwickeln werden, können wir aktuell noch nicht abschätzen. 

    *brutto


  • Wie hoch sind die Erdgaspreise nach der Preissenkung zum 1. Juli 2023?

    Ab 1. Juli  2023 beträgt der Verbrauchspreis für Erdgas für einen MITGAS-Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS 15,08 Cent* je Kilowattstunde.

    Der Grundpreis für Erdgas für einen Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS liegt durch den verminderten Mehrwertsteuersatz unverändert bei 72,23 Euro* pro Jahr.

    *brutto

  • Wie hoch ist die Erdgasrechnung nach der Preisänderung für einen Haushaltskunden?

    Die Höhe der Erdgasrechnung hängt vom Erdgasverbrauch und dem gewählten Tarif ab.

    Für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden (= Durchschnittsverbrauch eines MITGAS-Privatkunden) beläuft sich die Erdgasrechnung nach der Preissenkung zum 1. Juli 2023 statt auf 3.485 Euro* künftig auf 2.785 Euro*. Dies entspricht einer Senkung um 20 Prozent. 

    Die Gaspreisbremse ist in dem Beispiel nicht berücksichtigt. Mit Gaspreisbremse zahlt der Kunde (ohne Verbrauchsänderung) im Jahr 2023 ca. 2.430 Euro*. 

    *Angaben jeweils brutto

  • Stimmt es, dass Preisanpassungen für das Jahr 2023 verboten sind?

    In den Medien kursiert immer wieder die Meldung, dass Preisanpassungen für das Jahr 2023 „illegal" und „verboten" sind. Das ist so per se nicht ganz richtig. 

    Die Prüfung der Angemessenheit von Preisen durch das Bundeskartellamt ist ein ganz normaler Prozess, den es auch vor der Energiekrise schon gab. Worum es in den Medienberichten über den Gesetzesentwurf zur Gaspreisbremse geht, ist die enthaltene Passage zum „Missbrauchsverbot“, das Kundinnen und Kunden vor missbräuchlichen Preiserhöhungen bewahren soll. Und das ist richtig so, um Kunden vor schwarzen Schafen zu schützen. 

    Preisanpassungen sind laut Gesetzentwurf weiterhin zulässig, wenn die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist. Laut Gesetzentwurf zählen dazu „marktbasierten Preis- und Kostenentwicklungen“ oder „Entwicklungen der vom Lieferanten im regulatorischen Sinne nicht beeinflussbaren Preis- und Kostenbestandteile“. 

    Auch unsere Preisanpassung zum 1. Januar 2023 hatte ausschließlich solche Kosten berücksichtigt, wie sie auch im Text des Gesetzesentwurfs genannt werden. Im Wesentlichen waren das stark gestiegene Beschaffungskosten und veränderte Netzentgelte.

    Unserer Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass wir uns bei Preisanpassungen selbstverständlich auch weiterhin an die gesetzlichen Vorgaben halten.  


  • Wie hoch ist die Erdgasrechnung nach der Preisänderung für einen Gewerbekunden?

    Dazu lässt sich keine pauschale Aussage treffen.

    Der durchschnittliche MITGAS-Gewerbekunde hat einen Jahresverbrauch von ca. 60.000 kWh Erdgas. Der Anspruch auf Grundversorgung für sonstigen Bedarf endet bei einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh. Für Gewerbekunden mit einem Erdgasverbrauch von mehr als 10.000 kWh greift die Ersatzversorgung, die von der Grundversorgung abgekoppelt ist. 

    Die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung können jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt werden. Informationen dazu finden Sie unter www.mitgas.de/ersatzversorgung-b2b

     

Erdgasmarkt verstehen

  • Warum sind die Preise für Erdgas immer noch so hoch, obwohl die Preise im Großhandel gesunken sind?

    Auch wenn die Preise im Großhandel zuletzt erfreulicherweise gesunken sind, wirkt sich diese Entwicklung nicht eins zu eins auf die Endkundenpreise aus – genauso wie die Endkundenpreise im vergangenen Jahr nicht unmittelbar und entsprechend der Preisanstiege im Großhandel gestiegen sind. Auch in diesem Fall entwickeln sich die Preise für Endkunden erst zeitversetzt zu den Großhandelspreisen.

    Der Grund dafür sind langfristige Beschaffungsverträge mit Preisbindung für die Vertriebskosten. Diese haben dafür gesorgt, dass sich der extreme Preisanstieg an der Börse in den vergangenen eineinhalb Jahren nicht voll auf die Verbrauchspreise der Kunden ausgewirkt hat. Und genauso wirken sich die nun temporär gesunkenen Einkaufspreise erst später auf die Endkundenpreise aus.

    Einfach gesagt: Ausschlaggebend für die heutigen Endkundenpreise, sind die Großhandelspreise, zu denen die Gasversorger im vergangenen Jahr eingekauft haben.

     

  • Die Gaspreise im Großhandel liegen wieder auf dem Niveau von Januar 2022 und damit der Zeit vor Beginn des Krieges in der Ukraine. Werden nun langfristig auch die Endkundenpreise wieder auf das Niveau sinken, dass wir von „früher“ kennen?

    Leider sind die Preise zwar aktuell gesunken, jedoch nicht auf das Niveau, dass wir aus früheren „Normal-Zeiten“ kannten. Der Krieg in der Ukraine hat die Preise an den Energiebörsen in bis dahin nie dagewesene Höhen steigen lassen. Die Preise waren jedoch bereits vor dem Krieg in der Ukraine außergewöhnlich hoch. Aufgrund der konjunkturellen Erholung nach der Hochphase der Corona-Pandemie war im Laufe des Jahres 2021 weltweit die Nachfrage nach Vorprodukten und Rohstoffen gestiegen. In den Jahren 2015 bis 2019 lag beispielsweise der durchschnittliche Gaspreis im Großhandel (Terminmarkt) bei rund 18 Euro pro Megawattstunde (MWh). Im Jahr 2021 stieg der Gaspreis auf durchschnittlich 34 Euro/MWh. Im vergangenen Jahr waren es sogar um die 119 Euro/MWh. Aktuell sehen wir Preise um 55 Euro/MWh. Das ist immer noch fast viermal zu so viel wie in den Jahren vor der Krise. Eine Entspannung auf Vorkrisenniveau ist somit zunächst nicht absehbar.



  • Ist die Hochpreisphase beim Gas nun überwunden? Werden sich die Preise weiter erholen?

    Die gesunkenen Preise im Gasgroßhandel sind ein gutes Zeichen, jedoch kein Grund zur Entwarnung. Die Preisentwicklung im Gasgroßhandel ist und bleibt volatil. Niemand weiß, wie sich die Preise in den kommenden Wochen und Monaten weiter entwickeln.
    Fakt ist: Aus Russland werden wir vorerst kein Erdgas mehr erhalten. Erdgas bleibt dadurch am Weltmarkt knapp und teuer.


  • Welche Strategie verfolgt MITGAS angesichts der hohen Beschaffungskosten für Erdgas?

    Wir verfolgen eine langfristige Beschaffungsstrategie. Wir kaufen Erdgas in Tranchen mehrere Jahre im Voraus ein. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.

    Auch in der Hochpreisphase profitierten unsere Kunden in der Grundversorgung und angelehnten Sonderprodukten von dieser Einkaufspolitik. Unsere Erdgaspreise lagen dort deutlich unter dem aktuellen Preisniveau am Markt. Dies zeigt, wie richtig und wichtig eine langfristige Beschaffungsstrategie in Krisenzeiten ist.

  • Warum gibt es unterschiedliche Erhöhungen bei der Grundversorgung und dem Einheizpreis?

    Grund des Unterschieds sind die zwei komplett verschiedenen Beschaffungsansätze für die Produkte mit und ohne Preisgarantie.

    Die Preise für die Grundversorgung und angelehnte Sonderprodukte wurden langfristiger kalkuliert. Der Anstieg der Beschaffungspreise ist dort zwar mit eingeflossen, ein hoher Teil der benötigten Gasmengen wurde jedoch bereits vorher zu niedrigeren Konditionen eingedeckt.

    Das ehemalige Preisgarantieprodukt Einheizpreis wurde dagegen kurzfristiger kalkuliert. Ein erheblich größerer Anteil der benötigten Mengen musste hier zu damals aktuellen, extrem hohen Marktpreisen beschafft werden.

     

     

  • Lohnt sich derzeit überhaupt noch ein Preisgarantieprodukt?

    Generell bietet ein Preisgarantieprodukt die Chance, sich einen aktuellen Marktpreis für eine bestimmte Zeit zu sichern. Nach Ablauf der Produktlaufzeit werden die Preise entsprechend den dann vorliegenden Beschaffungspreisen neu kalkuliert.

    Die in der Zukunft gültigen Beschaffungspreise können wir als Energieversorger jedoch nicht vorhersehen. Die Lage am Markt hat sich in den letzten Monaten signifikant gewandelt – die Preise liegen nun um ein Vielfaches höher als damals. Dies wirkt sich auf die Kalkulation der Produkte aus. Diese extreme Dynamik der Preise macht es auch uns als Versorger unmöglich, die Entwicklung abzuschätzen.

    Es ist gut möglich, dass man auch bei dem heute hohen Preisniveau mit einem Festpreis gut fährt, falls die Marktpreise weiter steigen sollten.

  • Wie setzt sich der Erdgaspreis ab 1. Juli 2023 zusammen?

    Für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden (= Durchschnittsverbrauch eines MITGAS-Privatkunden) im Netzgebiet von MITNETZ GAS setzt sich der Erdgaspreis aktuell wie folgt zusammen:

    • Steuern, Abgaben, Umlagen: 17,9 Prozent
    • Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 15,5 Prozent
    • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 66,6 Prozent

    Zusammensetzung Erdgaspreis_Grundversorgung Privatkunden_ab 1.7.2023
     

    Stand: April 2023, ohne Berücksichtigung Gaspreisbremse 

    Der für den Gasvertrieb beeinflussbare Teil des Erdgaspreises liegt damit bei knapp 67 Prozent des Endkundenpreises.

  • Wie ist die Entwicklung bei den Preisgarantieprodukten?

    Preisgarantieprodukte passen wir je nach Vertrag und Laufzeit an. Je nach individuellem Beginn der bisherigen Vertragslaufzeit sind die Preisänderungen unterschiedlich. Es kann vereinzelt auch zu Erhöhungen kommen, wenn jetzt Verträge von Kunden auslaufen, die bisher sehr niedrige Preise zum Beispiel noch aus 2021 hatten.


Welche Auswirkungen hat das auf mich als Kunde?

  • Was passiert mit Kunden, denen von anderen Energieversorgern gekündigt wird?

    Es ist gesetzlich geregelt, dass so genannte Grundversorger (= Versorger, die in einem Netzgebiet die meisten Kunden beliefern) von anderen Versorgern gekündigte Kunden oder Kunden insolventer Energieanbieter lückenlos weiterversorgen müssen. Dem kommen wir selbstverständlich nach und sorgen dafür, dass auch die Heizung dieser Kunden weiter warm bleibt. 

Abschlag und Nachzahlung

Kurz erklärt

Wie wird der Abschlag berechnet?

Ihr monatlicher Abschlag ist eine Vorauszahlung für Ihre Jahresverbrauchsrechnung. Er berechnet sich aus einem Grundpreis, Ihrem zu erwartenden Verbrauch sowie dem Energiepreis pro Kilowattstunde. In unserem Video erklären wir Ihnen, wie sich Ihr Abschlag berechnet.

  • Warum ist mein Abschlag auf einmal so extrem gestiegen?

    Normalerweise werden die Gesamtjahreskosten einheitlich auf 12 Monate verteilt. Kommt es unterjährig zu einer Preisänderung mit automatischer Abschlagsanpassung fließen in die Berechnung der monatlichen Abschläge weitere Faktoren ein: 

    • aktuelle Preise/veränderte Preise nach Preisanpassung 
    • Zeitpunkt einer Preisanpassung
    • persönliches Verbrauchsverhalten: Gasverbrauch in der Heizsaison von Oktober bis April deutlich höher als von Mai bis September, als Faustformel gilt 90 Prozent während der Heizsaison, 10 Prozent außerhalb
    • Zeitpunkt der Jahresrechnung

    Wird die Jahresrechnung am Ende der Heizperiode gestellt, die Preisanpassung kommt jedoch zu einem früheren Zeitpunkt, kann es in Einzelfällen vorübergehend zu deutlich höheren Abschlägen kommen. Dies liegt daran, dass in der Heizsaison deutlich mehr Kilowattstunden an Erdgas verbraucht werden als im Sommer, für die nun auch noch höhere Verbrauchspreise anfallen. Zudem haben Sie weniger Monate bis zur Jahresrechnung zur Verfügung, auf die die höheren Kosten aufgeteilt werden können.

    Mit der Jahresrechnung am Ende der nächsten Heizperiode werden die Abschlage dann neu berechnet und auf 12 Monate gleich hoch verteilt. Damit sinkt der Abschlag in der Regel auch wieder.  


    Übrigens: Zu viel bezahlte Beträge erhalten Sie auf jeden Fall zurück. Sie bezahlen garantiert nur das, was Sie auch wirklich verbrauchen. Mit der Jahresrechnung erhalten Sie den neuen Abschlagsplan, der einen 12-monatigen Abrechnungszeitraum berücksichtigt.

    Am folgenden Beispiel zeigen wir Ihnen, wie vorübergehend hohe Abschläge errechnet werden: 

    Rechnungsstellung:   im Mai
    Preisanpassung:        zum 1.10.2022
    Jahresverbrauch:       18.000 kWh 
    Produkt:                     MEIN ERDGAS best
    Etwa 90 Prozent des Jahresverbrauchs fällt in der Heizsaison von Oktober bis April an.  

    Berechnungsbeispiel Abschläge Erdgas_September2022
  • Warum wird der Abschlag auf Basis des Verbrauchs vom Vorjahr berechnet?

    Der Verbrauch der letzten Abrechnungsperiode dient als Richtwert zur Kalkulation des künftigen Verbrauchs. Denn: Klimatische Veränderungen wie ein extrem kalter oder warmer Winter, Änderungen in der familiären Situation, wenn beispielweise ein Familienmitglied auszieht, Energieeffizienz- und Dämmmaßnahmen oder eine Änderung des persönlichen Verbrauchsverhaltens sind Faktoren, die den Verbrauch beeinflussen und deren Auswirkungen wir nicht detailliert voraussagen können. 

    Uns ist bewusst, dass viele Kunden aufgrund der aktuellen (Preis-) Situation versuchen werden, weniger Erdgas im kommenden Winter zu verbrauchen als bisher, um damit ihre finanzielle Belastung abzumildern. Wie viele Kilowattstunden Erdgas Sie mit den einzelnen Maßnahmen einsparen werden, hängt jedoch unter anderem von Ihrer persönlichen Wohnsituation ab. Wir empfehlen daher: Sollten Sie den von uns vorgeschlagenen Abschlag anpassen wollen, tun Sie dies mit Augenmaß. Denn, wenn Sie den Abschlag zu niedrig ansetzen, könnte es bei der Jahresrechnung im kommenden Jahr zu höheren Nachzahlungen kommen. 

  • Kann ich meinen aktuellen Verbrauch anhand des Tagesverbrauchs auf das kommende Jahr hochrechnen? - NEU

    Nein, Sie können nicht anhand des Tagesverbrauchs den Jahresverbrauch von Erdgas ermitteln. 

    Den Erdgasverbrauch eines Tages auf ein ganzes Jahr hochzurechnen, ist ein weit verbreiteter Tipp: Einfach an zwei Tagen hintereinander den Zählerstand ablesen, die Differenz bilden und den Betrag mal 365 rechnen. Schon hat man den Jahresverbrauch. Diese Methode birgt jedoch Tücken und verfälscht den Jahresbetrag. Je nach dem, in welchem Monat Sie den Tagesverbrauch ermitteln, kann die Berechnung zu hohe oder zu geringe Jahresverbräuche ergeben. So berücksichtigt eine Testablesung im Sommer nicht den erhöhten Verbrauch beim Heizen im Winter. Eine Ablesung im Winter suggeriert ganzjährig einen hohen Verbrauch. Wir empfehlen daher, diese Berechnungsmethode nur mit Augenmaß zu verwenden und das Ergebnis höchstens als grobes Richtmaß anzusehen.

  • Was passiert, wenn ich zu viele Abschläge bezahlt habe?

    Zu viel bezahlte Beträge erhalten Sie auf jeden Fall zurück. Sie bezahlen garantiert nur das, was Sie auch wirklich verbrauchen. Mit der Jahresrechnung erhalten Sie einen neuen Abschlagsplan, der immer einen 12-monatigen Abrechnungszeitraum berücksichtigt.

  • Muss ich auf Grund der hohen Preise mit einer Nachzahlung rechnen?

    Im März haben haben unsere anspruchsberechtigten Kunden ein Informationsschreiben zur Gaspreisbremse von uns erhalten, in dem wir sie über ihren individuellen Entlastungsbetrag sowie den künftigen Abschlag informiert haben. Erhalten Kunden eine Preisanpassung, passen wir automatisch den monatlichen Abschlag an, um hohe Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden. Sie müssen daher nichts weiter tun. 

    Ihren aktuellen Abschlag finden Sie auf Ihrem Schreiben zur Gaspreisbremse, jeder Jahresrechnung sowie jederzeit in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS"


    Alternativ können Sie mit einer Sonderzahlung ihr finanzielles Polster für die nächste Jahresrechnung erhöhen. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Thema Zahlung. 


  • Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

Steigende Gaspreise - Was können Kunden tun?

Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?

  • Was rät MITGAS Kunden, die aufgrund des allgemein hohen Preisniveaus ihre Erdgaskosten nicht zahlen können?

    Wir raten Kunden, sich bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich an uns zu wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. Auch eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden sind denkbar. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

    In der aktuellen Situation ist besonders der sparsame und bewusste Umgang mit Energie wichtig. Schon kleine Kniffe können helfen, den Erdgasverbrauch und damit Ihre Kosten zu senken. Wir haben Ihnen dazu einige Energiespartipps zusammengestellt.

    Auch auf der Website der Verbraucherzentrale finden Sie wertvolle Hinweise zum richtigen Heizen.

  • Stehe ich ohne Erdgas da, wenn ich meine Erdgasrechnung oder Abschläge nicht mehr zahlen kann?

    Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten sollten sich unverzüglich an uns wenden, damit wir gemeinsam eine Lösung finden und es erst gar nicht zu Mahnungen oder Sperrungen kommt. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung können helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren. Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

    Zudem sind eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden denkbar. 

    Auch ein bewusster und vor allem sparsamer Umgang mit Energie kann den Verbrauch und damit die Kosten senken. Wir haben Ihnen dazu ein paar Energiespartipps zusammengestellt.

  • Setzen Sie Gassperrungen aufgrund der aktuell hohen Energiepreise aus?

    Auch in der aktuellen Situation können wir Gassperrungen leider nicht aussetzen. Unser Ziel ist, es nach Möglichkeit erst gar nicht zu einer Sperrung kommen zu lassen. Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten sollten sich unverzüglich an uns zu wenden, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

    Unter Umständen übernehmen einzelne Sozialbehörden die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.

  • Was kann ich tun, um eine Gassperrung zu vermeiden?

    Wenn Zahlungen nicht rechtzeitig bei uns eingehen, versenden wir zu aller erst eine kostenfreie Zahlungserinnerung und später kostenpflichtige Mahnungen. Um Folgekosten zu vermeiden sollten Sie schon bei der ersten Mahnung entweder die ausstehende Zahlung nachholen oder sich bei uns melden. Gemeinsam können wir eine Lösung finden, sodass es nicht zu weiteren Mahnungen oder Sperrungen kommt.

    Eine erste frühzeitige Möglichkeit, um vor allem Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden, ist die Anpassung des monatlichen Abschlags. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung können ebenfalls helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

    Empfänger von Sozialleistungen können die monatliche Abschläge direkt vom Leistungsträger überweisen lassen. Sprechen Sie dazu bitte direkt mit Ihren zuständigen Berater bei der  jeweiligen Behörde. 
    Zudem sind eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden denkbar. Informieren Sie sich dazu am besten bei anerkannten Schuldner- und Verbraucherberatungen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel unter www.forum-schuldnerberatung.de.

    Auch ein bewusster und vor allem sparsamer Umgang mit Energie kann den Verbrauch und damit die Kosten senken. Wir haben Ihnen dazu ein paar Energiespartipps zusammengestellt. Auf der Website der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de finden Sie darüber hinaus eine Anbieterliste für Beratungen zu Energieeffizienz und Energieeinsparung. 

    Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten und Gassperrung haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 


  • An wen kann ich mich wegen Zuschüssen zur Begleichung meiner Erdgasrechnung wenden?

    Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.

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Energie sparen

  • Wie hoch ist mein Erdgasverbrauch im Vergleich zum Durchschnitt?

    Der Erdgasverbrauch hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Anzahl der Personen in einem Haushalt
    • Wohnform: Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder Einfamilienhaus
    • Altbau oder neu gebautes Effizienzhaus
    • Alter der Gasheizung und verwendete Heiztechnik

     

    Grob kann man sich beim durchschnittlichen jährlichen Gasverbrauch für Heizung und Warmwasser an folgender Übersicht orientieren:

    Wohnung im Mehrfamilienhaus (Beispiele):

    Wohnfläche Personenanzahl 
      2 Personen  4 Personen  
     70 m2  9.800 kWh / 980 m3  
     80 m2  11.200 kWh / 1.120 m3  
     90 m2  12.600 kWh / 1.260 m3  
     100 m2    14.000 kWh / 1.400 m3
     110 m2    15.400 kWh / 1.540 m3
     120 m2    16.800 kWh / 1.680 m3
     130 m2    18.200 kWh / 1.820 m3

    Für die Warmwasserbereitung werden pro Jahr rund 600 bis 1.000 kWh Erdgas pro Person angesetzt. Wohnen also bspw. 3 Personen in einer 70 qm-Wohnung kann der Durchschnittsverbrauch zwischen 10.400 kWh – 10.800 kWh liegen.

    Einfamilienhaus:

    Wohnfläche  Verbrauch 
     120 m2  19.200 kW / 1.920 m3
     140 m2  22.400 kWh / 2.240 m3
     160 m2  25.600 kWh / 2.560 m3
     180 m2  28.800 kWh / 2.880 m3
     200 m2  32.000 kWh / 3.200 m3
     220 m2  35.200 kWh / 3.520 m3
     250 m2  40.000 kWh / 4.000 m3


  • Ist es sinnvoll, die Heizung in der Wohnung komplett runter zu drehen? Worauf sollte man achten?

    Die Heizung komplett herunter zu drehen ist vor allem im Winter nicht die ideale Lösung. Falsches Heiz- und Lüft-Verhalten sorgt für ungesundes Raumklima und fördert die Schimmelbildung vor allem an Wänden.

    Das können Sie tun, um Schimmelbildung zu vermeiden:

    • Regelmäßig Lüften: Idealerweise sollte man täglich zwei- bis viermal für ca. 5 – 10 Minuten Stoßlüften, also das Fenster komplett öffnen, wenn möglich auch die Türen, um einen komplett Luftaustausch zu ermöglichen.
    • Dauerlüften bei gekipptem Fenster vermeiden. Das lässt den Energieverbrauch unnötig ansteigen.
    • Heizung aus beim Lüften: Während des Lüftens sollte man unbedingt die Heizung abdrehen und die gewünschte Temperatur erst wieder bei geschlossenem Fenster einstellen.
    • Räume in denen besonders viel Feuchtigkeit entsteht – wie Küche und Bad – sollten regelmäßiger gelüftet werden, idealerweise nachdem dem Kochen, Duschen oder Baden.
    • keine Wäsche in der Wohnung trocknen: Gewaschene und noch feuchte Wäsche sollte ebenfalls nicht in den Wohnräumen trocknen, da die darin enthaltene Feuchtigkeit schneller zu Schimmel führt. Am besten ist es, die Wäsche im Freien (auf dem Balkon oder der Terrasse) oder in speziellen Trocknungsräumen aufzuhängen.
    • Außentemperatur beachten: Auch die Temperatur spielt beim Lüften eine Rolle:
    • Je kälter es draußen ist, desto kürzer müssen Sie lüften.
    • Faustregel: Von Dezember bis Januar sind 3 bis 6 Minuten völlig ausreichend.
    • Je größer die Temperaturunterschiede zwischen verschiedenen Zimmern sind, desto eher können Probleme auftreten. Deshalb sollte Türen zu kalten Räumen lieber geschlossen bleiben.
    • Warnsignal Wassertropfen an der Scheibe: Spätestens jetzt sollten Sie das Fenster öffnen. 

  • Welche Möglichkeiten gibt es Kosten und Erdgas zu sparen?

  • Sind Heizlüfter eine gute Alternative zur Erdgasheizung?

    Aufgrund der aktuellen Situation, eines eventuell eintretenden Erdgasmangels oder zur Reduzierung der Heizkosten denken derzeit viele Gaskunden über die Anschaffung alternativer, strombetriebener Heizgeräte als Alternative bzw. Ergänzung zur Erdgasheizung nach. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Abhängig von Geräte- und Raumgröße sowie Dauer der Heizleistung kann der Stromverbrauch schnell ansteigen. Das belastet einerseits deutlich die Stromrechnung, verlagert die Kosten also nur von Erdgas hin zu Strom. Andererseits kann es zur Überlastung des Stromnetzes führen, wenn viele Haushalte gleichzeitig ihre elektrischen Heizgeräte betreiben. Unbeaufsichtigt und über einen längeren Zeitzeitraum betrieben, kann auch noch ein Sicherheitsaspekt hinzukommen. 

    Deshalb: Alternative Heizgeräte nur zur punktuellen Erwärmung kleinerer Räume und unter Aufsicht nutzen.

Hat MITGAS Alternativprodukte?

  • Gibt es bei MITGAS Großfamilienrabatte?

    Aktuell bieten wir keinen Familien-Tarif an.

  • Gibt es bei MITGAS günstigere Angebote / Produkte?

    Im Moment können wir Ihnen nur den MEIN ERDGAS best, MEIN ERDGAS classic und die Grundversorgung anbieten. Bitte prüfen Sie mit unserem Produktrechner, ob und zu welchen Preisen die drei Tarife an Ihrer Lieferstelle verfügbar sind. 


  • Gibt es bei MITGAS einen Bonus, wenn man Flüchtlinge aufnimmt?

    MITGAS begrüßt das humanitäre Engagement privater Haushalte. Leider vergeben wir grundsätzlich keine Spenden oder Sponsorings an Privatpersonen. Wenn Sie einen Verein in unserem Grundversorgungsgebiet unterstützen, der Geflüchteten aus der Ukraine hilft, können wir ein Sponsoring oder eine Spende an den Verein prüfen

Energiesparen lohnt sich immer für Sie!

Schon mit kleinen Tipps und Tricks können Sie Ihren Erdgasverbrauch nachhaltig reduzieren und Ihre Jahresrechnung senken.

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