Erdgas beziehen von enviaM. Zwei aufleuchtende Gasplatten vom Herd.

Aushilfsenergie Erdgas für Unternehmen

Preise und Bedingungen für Aushilfsenergie

MITGAS übernimmt als Aushilfslieferant die Gasversorgung oberhalb Niederdruck, wenn der Netzbetreiber mitteilt, dass die Energieentnahme keinem Lieferanten zugeordnet werden kann.

Die Aushilfslieferung ist beiderseits mit einem Monat zum Monatsende kündbar. Sie endet mit der Unterbrechung der Anschlussnutzung durch den örtliche Netzbetreiber, wenn MITGAS die Aushilfslieferung nur befristet übernimmt oder diese gekündigt wurde.

MITGAS liefert die Aushilfsenergie zu den Allgemeinen Regelungen zur Gaslieferung von MITGAS (AGB) und folgenden preislichen Konditionen, sofern MITGAS kein anderes Angebot für die Versorgung mit Aushilfsenergie unterbreitet.

Informationen zur Ersatzversorgung mit Erdgas in Niederdruck

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Warum bin ich in die Aushilfsenergie gefallen, obwohl ich keinen Vertrag bei Ihnen abgeschlossen habe?

    MITGAS übernimmt im Netzgebiet von MITNETZ GAS als Aushilfslieferant die Versorgung oberhalb Niederdrucks, wenn der Erdgasverbrauch an der Lieferstelle des Kunden keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.


  • Wie setzt sich der Preis der Aushilfsenergie zusammen?

    Für Erdgas gelten gesonderte Preise für die Aushilfsenergie.

    Der Grundpreis beträgt 200,- EUR (netto) pro Monat.

    Der Energiepreis1 (netto) ermittelt sich monatlich aus dem arithmetischen Mittelwert der im je-weiligen Monat gültigen Tagespreise2 des European Gas Spot Index (EGSI) im Marktgebiet Tra-ding Hub Europe (THE) am Spotmarkt der EEX, umgerechnet in Cent/kWh, zuzüglich 2,17 Cent/kWh.

    Das Entgelt erhöht sich um die Kosten für die Netznutzung (inkl. Konzessionsabgaben) sowie den Messstellenbetrieb auf Basis der jeweils aktuell veröffentlichten Entgelte des örtlichen Netzbetreibers bzw. grundzuständigen Messstellenbetreibers, um die Bilanzierungsumlage, um die Gasspeicherumlage, um den CO2-Emissionsaufschlag sowie um die Energiesteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe.

    1 Der Energiepreis wird kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
    2 Die Tagespreise des EGSI können für einen Monat unter folgendem Link eingesehen werden: www.powernext.com/spot-market-data

    Die Grund- und Energiepreise der zurückliegenden sechs Monate finden Sie auf oben auf dieser Seite. 

  • Wie lange läuft die Aushilfsenergie?

    Der Vertrag zur Belieferung mit Aushilfsenergie kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

  • Wie kann ich die Aushilfsenergie kündigen?

    Die Aushilfsenergie kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt immer einen  Monat zum Monatsende. Die rechtliche Grundlage bilden die Allgemeinen Regelungen zur Erdgaslieferung (AGB).

     
  • Welche Laufzeiten und Fristen gibt es?

    Die Belieferung mit Aushilfsenergie ist unbefristet. Sie ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

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