Rechtliche Hinweise für Haushaltskunden

Allgemeine Informationen zu MITGAS Erdgasverträgen.

Preisänderungen

Änderungen der Preise werden erst nach Unterrichtung des Kunden wirksam, die spätestens zwei Wochen, bei Haushaltskunden spätestens einen Monat, vor Eintritt der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.

Leistungen und Wartungsdienste

MITGAS liefert den gesamten Bedarf an Erdgas für Ihren Eigenverbrauch außerhalb der Grundversorgung. Wartungsdienste werden nicht angeboten. Der Messstellenbetrieb ist nicht Gegenstand der Erdgaslieferung.

Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit bzw. zum jeweiligen Ende der Vertragsverlängerung gekündigt werden. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können nach Ablauf der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt jährlich spätestens sechs Wochen nach der Verbrauchsermittlung.

Zahlungsweise

Während des Abrechnungszeitraumes leistet der Kunde in von MITGAS bestimmten, in der Regel gleichen Abständen Abschlagszahlungen. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden die Überweisung oder das Lastschriftverfahren zur Verfügung.

Lieferantenwechsel

Der Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich und zügig.

Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen

Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung ist MITGAS, soweit es sich um eine Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, von der Leistungspflicht befreit; MITGAS haftet in diesen Fällen nicht. Dies gilt nicht, wenn die Störung auf unberechtigten Maßnahmen von MITGAS beruht. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen können gegen den Netzbetreiber, der gemäß § 18 NDAV haftet, geltend gemacht werden.

MITGAS wird für den Kunden, sofern möglich, beim Netzbetreiber die Störungsursache aufklären und dem Kunden insoweit Auskunft erteilen.

Informationen zu den Verträgen/Kundendienst/Kundenbeschwerden

Auskünfte zu den vertraglichen Regelungen sowie den geltenden Preisen und aktuellen Angeboten sind telefonisch unter der angegebenen Servicerufnummer, in einem der MITGAS Energieläden oder unter www.mitgas.de erhältlich. Sofern Sie Beanstandungen oder Kritik an unseren Leistungen haben, sind wir gern für Sie da.

Wenden Sie sich dazu bitte an:

MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Postfach 15 60 52, 03060 Cottbus

Telefon: 0800 2 660 660 (Mo. – Fr. von 8.00 – 17.00 Uhr)
Kontakt: www.mitgas.de/kontakt

 

Sollten wir Ihrer Beschwerde nicht abhelfen, haben Sie als Verbraucher gemäß § 13 BGB nach § 111b EnWG die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle

Energie e.V.,
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon: 030 2757 2400
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

 

Außerdem können Sie sich als Haushaltskunde im Sinne des EnWG an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.

Telefon: 030 22480 500
Telefax: 030 22480 323

Postanschrift:
Verbraucherservice Energie
Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn

E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Hinweise zu Energiedienstleistungen und -effizienzmaßnahmen

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de. Informationen zu solchen Angeboten, Endkunden-Vergleichsprofilen und gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über solche Angebote bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.mitgas.de/energiesparen