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Wer Erdgas nutzt, zahlt für die Bereitstellung des Erdgases einen jährlichen Grundpreis und pro verbrauchter Kilowattstunde Erdgas einen Arbeits- bzw. Verbrauchspreis.

Da über das Jahr Erdgas verbraucht wird, zahlt der Kunde regelmäßig einen monatlichen Anteil am Gesamtjahresverbrauch, den Abschlag.

Basis für die Ermittlung Ihres Abschlags ist Ihr Erdgasverbrauch vom Vorjahr. Wenn uns der Vorjahresverbrauch nicht vorliegt - zum Beispiel bei Neukunden - orientieren wir uns an langjährigen Erfahrungswerten und kalkulieren daraus den ersten Abschlagsplan. Zusammen mit den aktuellen Verbrauchs- und Grundpreisen ergeben sich dann die zu erwartenden Kosten für ein ganzes Jahr Erdgasbezug. Die Jahreskosten verteilen wir gleichmäßig auf die 12 Monate im kommenden Abrechnungszeitraum. Das ist Ihr monatlicher Abschlag. 

Übrigens: Ihren Abschlag zahlen Sie erst, nachdem wir Sie mit Erdgas beliefert haben, also immer rückwirkend. 

Dazu ein Beispiel für einen Haushaltskunden in der MITGAS Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh Erdgas:

Beispiel Abschlagsberechnung
Unser System berechnet Ihren Abschlag auf den Cent genau. Der Einfachheit halber runden wir Abschläge nach den gängigen Regeln auf volle Eurobeträge. In unserem Beispiel würde also der monatlich zu zahlende Abschlag 261 Euro betragen. 

Unser Energiekonto liefert Ihnen tagesaktuelle Antworten – ganz einfach und transparent.
Der intelligente Abschlagscheck berücksichtigt Ihren tatsächlichen Verbrauch mit dem aktuellen Preis
und zeigt Ihnen sofort, ob eine Anpassung sinnvoll ist. Melden Sie sich dafür in Ihrem gewerblichen Kundenbereich an.

Ja, Sie können das Fälligkeitsdatum so wählen, das es besser zu Ihrer gewohnten Planung passt. Zur Auswahl stehen dabei der 7., 15., 23. und 30. eines jeden Monats. In Ihrem gewerblichen Kundenbereich "Meine MITGAS" wird Ihnen unter dem Punkt Abschlag die aktuelle Fälligkeit angezeigt und über den Button "Abschlag ändern" können Sie die Fälligkeit anpassen.

Der Verbrauch der letzten Abrechnungsperiode dient als Richtwert zur Kalkulation des künftigen Verbrauchs. Denn, klimatische Veränderungen wie ein extrem kalter oder warmer Winter, Energieeffizienz- und Dämmmaßnahmen oder eine Änderung des Verbrauchsverhaltens sind Faktoren, die den Verbrauch beeinflussen und deren Auswirkungen wir nicht detailliert voraussagen können. 

Viele Kunden versuchen ihren Erdgasverbrauch vor allem im Winter zu reduzieren, um damit auch ihre finanzielle Belastung abzumildern. Wie viele Kilowattstunden Erdgas Sie mit den einzelnen Maßnahmen einsparen werden, hängt jedoch unter anderem von Ihrer Situation ab. Wir empfehlen daher: Sollten Sie den von uns vorgeschlagenen Abschlag anpassen wollen, tun Sie dies mit Augenmaß. Denn, wenn Sie den Abschlag zu niedrig ansetzen, könnte es bei der Jahresrechnung im kommenden Jahr zu höheren Nachzahlungen kommen. 

Nein, Sie können nicht anhand des Tagesverbrauchs den Jahresverbrauch von Erdgas ermitteln. 

Den Erdgasverbrauch eines Tages auf ein ganzes Jahr hochzurechnen, ist ein weit verbreiteter Tipp: Einfach an zwei Tagen hintereinander den Zählerstand ablesen, die Differenz bilden und den Betrag mal 365 rechnen. Schon hat man den Jahresverbrauch. Diese Methode birgt jedoch Tücken und verfälscht den Jahresbetrag. Je nach dem, in welchem Monat Sie den Tagesverbrauch ermitteln, kann die Berechnung zu hohe oder zu geringe Jahresverbräuche ergeben. So berücksichtigt eine Testablesung im Sommer nicht den erhöhten Verbrauch beim Heizen im Winter. Eine Ablesung im Winter suggeriert ganzjährig einen hohen Verbrauch. Wir empfehlen daher, diese Berechnungsmethode nur mit Augenmaß zu verwenden und das Ergebnis höchstens als grobes Richtmaß anzusehen.

Dies liegt wahrscheinlich daran, dass Ihr Abschlagsplan zeitversetzt zum Vertrags- oder Abrechnungsbeginn erstellt wurde. Wir haben die Beträge für den ersten Monate oder sogar die ersten Monate zusammengefasst, damit diese bei der kommenden Abrechnung nicht fehlen.

Unser System rechnet dabei centgenau und rundet auf volle Beträge. Fassen wir mehrere Abschläge zusammen, kann der Gesamtbetrag somit etwas von der Summe der mitgeteilten monatlichen Abschläge abweichen.

Sie wollen die Vorteile und Services des gewerblichen Kundenbereiches nicht nutzen? Sie können auch hier Ihren Abschlag oder Zahlungstermin ändern. Bitte beachten Sie jedoch, dass uns derzeit sehr viele Anfragen erreichen. Die Bearbeitung wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. 

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