MITGAS übernimmt als
Aushilfslieferant die Gasversorgung oberhalb Niederdruck, wenn der
Erdgasverbrauch an der Lieferstelle des Kunden keinem bestimmten Liefervertrag
zugeordnet werden kann. MITGAS liefert die Aushilfsenergie zu den Allgemeinen Regelungen für die
Gaslieferung von MITGAS (AGB) und folgenden Preiskonditionen, sofern MITGAS kein anderes Angebot für die Versorgung mit Aushilfsenergie unterbreitet. Die Aushilfsenergie ist von beiden Seiten mit einem Monat zum Monatsende kündbar.
Es gelten die folgenden Preisregelungen:
Preisblatt-Archiv für die Lieferung von Aushilfsenergie
Unsere Geschäftsbedingungen für Sie zum Downloaden
Informationen zur Ersatzversorgung mit Erdgas in Niederdruck
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Warum bin ich in die Aushilfsenergie gefallen, obwohl ich keinen Vertrag bei Ihnen abgeschlossen habe?
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Wie setzt sich der Preis der Aushilfsenergie zusammen?
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Wie lange läuft die Aushilfsenergie?
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Wie kann ich die Aushilfsenergie kündigen?
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Welche Laufzeiten und Fristen gibt es?
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