zuletzt aktualisiert am 8.11.2023, 17:07 Uhr
Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Gründe für die "Alarmstufe" waren die seit 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das hohe Preisniveau am Gasmarkt. Seit 31. August 2022 hat Russland seine Gasflüsse nach Europa komplett eingestellt.
Wir stellen die Erdgasversorgung weiterhin unverändert sicher. Für unsere Kunden hat die Ausrufung der Alarmstufe keine Auswirkungen.
Private Haushalte zählen zu den geschützten Kunden - genau wie gewerbliche Kunden mit Standardlastprofil und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, wie Krankenhäuser, Altenheime und Einrichtungen, die für das Funktionieren des öffentlichen Lebens notwendig sind. Dazu zählen zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk und Bundeswehr.
Auch unsere Geschäftskunden mit höherem Erdgasverbrauch, Industrie- und Stadtwerkskunden beliefern wir aktuell ohne Einschränkungen weiter.
Die Gasnetzbetreiber haben bereits Maßnahmen eingeleitet, um die Netzstabilität weiterhin zu gewährleisten. Als Vertriebsunternehmen haben wir darauf keinen Einfluss.
Informieren Sie sich auch auf der Seite Ihres örtlichen Netzbetreibers. Im MITGAS-Grundversorgungsgebiet ist das in der Regel MITNETZ GAS.
Wie lange die Alarmstufe gilt, ist aktuell nicht absehbar.
MITGAS-Kunden sollten auf jeden Fall weiterhin Ruhe bewahren. Es besteht aktuell kein Grund zur Sorge.
Nichtsdestotrotz ist es gerade jetzt wichtig, bewusst und verantwortungsvoll mit Erdgas umzugehen. Dank der aktuellen Temperaturen ist das Heizen nicht notwendig. Doch auch bei der Verwendung von warmem Wasser und dem Kochen mit Erdgas können Sie Ihren Energieverbrauch reduzieren. Jede gesparte Kilowattstunde hilft, die aktuelle Situation zu entspannen. Wir haben Ihnen dazu einige Tipps zusammengestellt.
So sparen Sie Erdgas in Küche und Bad.
Die Bundesnetzagentur veröffentlich täglich einen Bericht zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland.
Und auch auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es Informationen und Antworten rund um das Thema Notfallplan.
Vorsorgen ist nicht gleichbedeutend mit Hamstern. Das Bundesamt für Katastrophenschutz und Bevölkerungshilfe hat auf seiner Internetseite viele Tipps zusammenstellt, wie Sie sich clever und platzsparend für einen eventuellen Notfall rüsten können.
Stufe 1
Frühwarnstufe „Frühwarnung“
Es liegen ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise vor, dass eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgungslage eintreten kann. Dies hat noch keinen Einfluss auf die Gasversorgung.
Stufe 2
Alarmstufe „Alarm“
Es tritt eine Störung oder außergewöhnlich hohe Nachfrage auf, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Diese ist noch mit marktbasierten Maßnahmen zu bewältigen.
Stufe 3
Notfallstufe „Notfall“
Trotz Anwendung der marktbasierten Instrumente reicht die Gasversorgung nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken. Zusätzlich müssen nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden zu gewährleisten.
*laut Erdgas-Versorgungs-Sicherheitsverordnung SoS-VO
Behördliche Eingriffe in die Lastflüsse erfolgen erst in der dritten Stufe (Notfallstufe) durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese wären durch die Gasnetzbetreiber umzusetzen. Hierauf hätte MITGAS als Vertriebsgesellschaft keinen Einfluss.
Die mit der Alarmstufe einhergehenden finanziellen und versorgungsbezogenen Sorgen unserer Kunden sind uns sehr bewusst. Weitere Informationen zur aktuellen Marktsituation, der Entwicklung der Erdgaspreise und was Sie als Kunde jetzt selbst tun können haben wir Ihnen auf einer Extra-Seite zusammengestellt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit Ihrem Feedback helfen Sie uns, Ihnen in dieser aktuell schwierigen Zeit alle notwendigen Informationen so gut und verständlich wie möglich aufzubereiten.