Allgemein
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Warum bekomme ich von Ihnen eine Rechnung, ich habe mich gar nicht bei Ihnen angemeldet?
Die Meldung zur Grund- und Erdsatzversorgung erhielten wir von Ihrem Netzbetreiber. Ein Erdgasversorgungsvertrag kommt in der Regel nach § 2 Abs. 2 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) zu Stande. MITGAS, als zuständiger Grund- und Ersatzversorger, ist gesetzlich dazu verpflichtet die Erdgaslieferung zu übernehmen. Aus diesem Grund erhielten Sie eine Erdgasrechnung.
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Warum bekomme ich eine Korrekturrechnung?
Die Korrektur einer Rechnung kann mehrere Gründe haben. Diese können unter anderem sein:
1. Ihr Netzbetreiber teilt uns eine Korrektur des Zählerstandes mit.
2. Der/Einzugsdatum; gewünschte Rechnungslegung zum 31.12. eines jeden Jahres.
3. Der von Ihnen gewünschte Produktwechsel wurde nicht rechtzeitig in unserem System eingestellt. -
Wie setzt sich mein Rechnungsbetrag zusammen?
Ihr Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Summe der Kosten, die durch Ihren Energieverbrauch entstanden sind. Vom Rechnungsbetrag werden alle von Ihnen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt geleisteten Zahlungen - wie Abschläge oder Sonderzahlungen - abgezogen. Sollten weitere Forderungen aus der Vergangenheit noch nicht beglichen sein, werden diese ebenfalls mit aufgeführt. Als Summe ergibt sich der noch von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag bzw. ein Guthaben, das wir Ihnen überweisen bzw. mit dem nächsten fälligen Abschlag verrechnen
Sie können sich auch über die Zusammensetzung des Rechnungsbetrages über unsere Rechnungserläuterung informieren. -
Wie wird mein Verbrauch ermittelt?
Die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endstand des Erdgaszählers auf Ihrer Rechnung gibt die Durchflussmenge an Erdgas in Kubikmeter (m3) im Betriebszustand an. Abrechnungsrelevant ist jedoch die in diesem Volumen enthaltene Energie in kWh. Wie Ihr Verbrauch ermittelt wird, können Sie auch unserer Rechnungserläuterung entnehmen.
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Warum wird in der ersten Fälligkeit die doppelte Höhe an Abschlägen erhoben?
Die Fälligkeiten der Abschlagszahlung hängt von der Turnusablesung Ihres Erdgaszählers ab. Kommt es zu einer verspäteten Rechnungslegung oder zu einer rückwirkenden Anmeldung zur Erdgaslieferung kann es sein, dass der erste Abschlag oder auch mehrere entsprechend der Fälligkeit nicht eingefordert werden kann. Aus diesem Grund wird der erste Abschlag oder mehrere auf die nächste Fälligkeit übertragen. Dies führt dann dazu, dass bei der nächsten Fälligkeit zwei oder auch mehrere Abschlagszahlungen fällig sind.
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Meine Frage konnte nicht beantwortet werden!
Bitte prüfen Sie vorab, ob in einem anderen Themenbereich Ihre Frage beantwortet werden kann. Wenn nicht, dann können Sie ganz bequem Ihre Frage sofort im Online-Chat beantworten lassen oder Ihre Frage online übermitteln.
Abschlag
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Was ist ein Abschlag?
Eine Abschlagszahlung ist eine Teil- beziehungsweise Anzahlung auf bereits geleistete Energielieferungen und ist üblicherweise 12-mal pro Jahr fällig. Die gezahlten Abschläge werden mit Ihrer Jahresrechnung verrechnet.
In der Regel berechnen wir auf der Basis Ihres Verbrauchs in der vorangegangenen Abrechnungsperiode, wie viel Energie Sie voraussichtlich im kommenden Abrechnungszeitraum benötigen werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, bemisst sich der Abschlag anhand vergleichbarer Kundengruppen. Aus diesen Verbrauchswerten und den aktuell geltenden Preisen ermitteln wir einen Gesamtbetrag. Diesen Betrag teilen wir schließlich durch die Anzahl der Abschlagszahlungen im Abrechnungszeitraum, um Ihre monatlichen Teilzahlungen - Ihren Abschlag - zu ermitteln. -
Warum ist mein Abschlag so hoch bzw. niedrig?
Die Berechnung der Abschlagsbeträge erfolgt auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs und ist so berechnet, dass die nächste Jahresrechnung möglichst kostenneutral ausfällt. Sollten Sie jedoch erst kurze Zeit in der Lieferstelle Energie beziehen, teilen Sie uns bitte schriftlich oder telefonisch den aktuellen Zählerstand mit. Wir werden mit diesen Daten die Höhe der Abschlagsbeträge überprüfen und entsprechend ändern. Dies gilt auch, wenn sich Ihr zukünftiger Verbrauch entgegen den Vorjahreswerten deutlich verringern oder erhöhen wird. In Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" können Sie Ihren Abschlag ändern.
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Wie kann ich meinen Abschlag erhöhen/senken?
Die Höhe der Abschlagszahlungen können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" anpassen.
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Wie kann ich die Fälligkeit meiner Abschläge ändern?
Die Fälligkeit Ihrer Abschläge können Sie aus Ihrer Rechnung oder Ihrem Begrüßungsschreiben entnehmen. Diese passt nicht mit Ihren anderen Zahlungsverpflichtungen überein? Kein Problem! Sie können auch einen anderen Tag im Monat festlegen. Wählen Sie aus:
07.
15.
23. oder
30.(im Februar am 28.) eines jeden Monats
Ändern Sie den Fälligkeitstag gleich in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS". -
Wie errechnet sich mein Abschlag?
Grundsätzlich berechnet MITGAS die Höhe des Abschlags wie folgt:
Verbrauch/Jahr * Arbeitspreis (brutto) + Grundpreis/Jahr = Rechnungsbetrag
Rechnungsbetrag/12 Monate = monatlicher Abschlag
Die Höhe Ihres Abschlags berechnet MITGAS auf Basis Ihres Energieverbrauchs und kann in Abhängigkeit von Belieferungsbeginn und Abrechnungszeitpunkt variieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn wir Sie vor Ihrer ersten Rechnung weniger als zwölf Monate beliefern. -
Warum wird in der ersten Fälligkeit die doppelte Höhe an Abschlägen erhoben?
Die Fälligkeiten der Abschlagszahlung hängt von der Turnusablesung Ihres Erdgaszählers ab. Kommt es zu einer verspäteten Rechnungslegung oder zu einer rückwirkenden Anmeldung zur Erdgaslieferung kann es sein, dass der erste Abschlag entsprechend der Fälligkeit nicht eingefordert werden kann. Aus diesem Grund wird der erste Abschlag auf die nächste Fälligkeit übertragen. Dies führt dann dazu, dass bei der nächsten Fälligkeit zwei oder auch mehrere Abschlagszahlungen fällig sind.
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Warum wird mein Abschlag erhöht, obwohl ich ein Guthaben habe?
Die Höhe des Betrages richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch und nach der Schätzung Ihres zukünftigen Verbrauches. Fällt die Schätzung des Verbrauches für das nächste Jahr höher aus, so wird der Abschlag entsprechend erhöht. So achten wir darauf, für Sie eine mögliche Nachzahlung bei der nächsten Rechnung zu vermeiden. Sie können sicher sein, dass wir bei der Berechnung des Abschlages sorgfältig vorgehen und anerkannte Verfahren einsetzen. Natürlich zahlen Sie nur für die Energie, die Sie tatsächlich genutzt haben.
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Warum wird mein Guthaben mit dem Abschlag verrechnet?
Für Haushaltskunden in der Grundversorgung ist es gesetzlich in der Grundversorgungsverordnung geregelt, dass ihnen ein Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet beziehungsweise die fällige Summe spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet werden muss. Aus diesem Grund wurde der erste Abschlag mit dem Guthaben verrechnet.
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Wie kann ich meinen Abschlagsplan ausdrucken?
Ihren Abschlagsplan können Sie sich jederzeit in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" ausdrucken.
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Wie kann ich meinen Abschlag von meinem Konto abbuchen lassen?
Gern können Sie auf den bequemen Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) umstellen, um Ihre Abschläge einfach und pünktlich von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Anpassung der Zahlungsweise können Sie in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" vornehmen.
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Meine Frage konnte nicht beantwortet werden!
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Bankverbindung
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Wie kann ich eine Lastschrift/ein SEPA-Mandat erteilen?
Um an dem bequemen Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) teilzunehmen, können Sie die Anpassung der Zahlungsweise in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" vornehmen.
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Wie kann ich meine Bankdaten zur Guthabenerstattung mitteilen?
Ihre Bankdaten zur Erstattung Ihres Guthabens können Sie uns in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" mitteilen.
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Wie kann ich die Forderung von meinem Bankkonto einziehen lassen.
Um an dem bequemen Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) teilzunehmen, können Sie die Anpassung der Zahlungsweise in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" vornehmen. Bitte beachten Sie, dass eine alleinige Abbuchung der Forderung nicht möglich. Es ist nur möglich für alle Zahlungen (Abschläge und Forderungen) ein SEPA-Lastschriftmandat zuerteilen.
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Forderung
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Warum ist die Forderung so hoch?
Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus dem Energieverbrauch, abzüglich der gezahlten Abschläge. Steigt Ihr Energieverbrauch, so steigt auch der Rechnungsbetrag. Entsprach der festgelegte Abschlag nicht Ihrem Verbrauch, so entsteht eine Forderung. Eine kleine Hilfe gibt Ihnen der „Verbrauchsvergleich ", den Sie in Ihrer Abrechnung finden. Dort können Sie sehen, wie viel Energie Sie an wie vielen Tagen verbraucht haben. Außerdem können Sie mit dem „Verbrauchsvergleich“ Ihren Energieverbrauch in den unterschiedlicher Vergleichsgruppen einordnen und beurteilen.
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Wie kann ich die Forderung von meinem Konto abbuchen lassen?
Die Forderung können Sie von Ihrem Konto abbuchen lassen, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Erteilung können Sie bequem in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" erledigen. Bitte beachten Sie, dass eine alleinige Abbuchung der Forderung nicht möglich. Es ist nur möglich für alle Zahlungen (Abschläge und Forderungen) ein SEPA-Lastschriftmandat zuerteilen.
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Kann ich die Forderung in Raten zahlen?
In diesem Fall wollen wir mit Ihnen gemeinsam eine gute Lösung finden. Am besten nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.
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Warum wurden mir Mahnkosten in Rechnung gestellt?
Für eine Zahlung gilt, dass der einzelne Betrag immer an einem bestimmten Kalendertag eines Monats fällig wird. Wird der fällige Betrag nicht pünktlich gezahlt, so ist der Kunde zur Erstattung der Kosten für eine Zahlungserinnerung verpflichtet. Bei Überweisungen sollte immer eine Banklaufzeit von bis zu 3 Werktagen beachtet werden.
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Wie hoch sind die Mahnkosten?
Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden mit einer Pauschale berechnet. Bei Zahlungsverzug betragen die Kosten pro Mahnung 5,00 Euro.
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Guthaben
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Warum wird mein Guthaben mit dem Abschlag verrechnet?
Für Haushaltskunden in der Grundversorgung ist es gesetzlich in der Grundversorgungsverordnung geregelt, dass Ihnen ein Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet beziehungsweise die fällige Summe spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet werden muss.
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Wie kann ich meine Bankdaten zur Guthabenerstattung mitteilen?
Ihre Bankdaten zur Erstattung Ihres Guthabens können Sie uns in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" mitteilen.
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Wann wird mir mein Guthaben ausgezahlt?
Für Haushaltskunden in der Grundversorgung ist es gesetzlich in der Grundversorgungsverordnung geregelt, dass Ihnen ein Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet beziehungsweise die fällige Summe spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet werden muss. Das Datum zur Erstattung entnehmen Sie bitte der Rechnung.
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Warum wird mein Abschlag erhöht, obwohl ich ein Guthaben habe?
Die Höhe des Betrags richtet sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch und nach der Schätzung Ihres zukünftigen Verbrauchs. Ziel ist es, eine Nachzahlung in der nächsten Rechnung zu vermeiden. Sie können sicher sein, dass wir bei der Berechnung des Abschlags sorgfältig vorgehen und anerkannte Verfahren einsetzen. Natürlich zahlen Sie nur für die Energie, die Sie tatsächlich verbraucht haben.
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Kundendaten
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Wie kann ich den Vertragspartner ändern?
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir keine einfache Vertragsumschreibung vornehmen. Bitte nehmen Sie über den Online Chat Kontakt mit uns auf oder treten Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.
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Was muss ich tun, wenn der Vertragspartner verstorben ist?
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir keine einfache Vertragsumschreibung vornehmen. Bitte nehmen Sie über den Online Chat Kontakt mit uns auf oder treten Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.
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Wie kann ich meine Rechnungsanschrift ändern?
Möchte Sie Ihre Rechnungsanschrift einsehen oder ändern? In Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" ist dies jederzeit möglich.
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Kann ich den Zeitpunkt meiner Rechnungslegung ändern?
Ja, die Rechnungslegung kann, sofern Sie dies wünschen, immer zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen. Nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf, wir kümmern uns dann um alles Weitere für Sie.
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Wie kann ich meine Rechnung online erhalten?
Möchten Sie Ihre Rechnung online einsehen oder downloaden? Über Ihren persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" ist dies einfach und schnell möglich. Zudem können Sie Ihren Abschlagsplan einsehen und Ihren Abschlag anpassen, wenn sich Ihr Verbrauch geändert hat.
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Wie kann ich meine Bankdaten ändern?
Möchte Sie Ihre Bankdaten einsehen oder ändern? Über Ihren persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" ist dies jederzeit möglich.
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Wie kann ich meinen Benutzernamen für den persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" ändern?
Bitte melden Sie sich in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" mit Ihrem Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und Ihrem bisherigen Kennwort an. Unter dem Punkt „Kontaktdaten “ haben Sie die Möglichkeit Ihre E-Mail-Adresse zu ändern. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Mit Klick auf den Link wird Ihnen der Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" wieder freigeschalten.
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Wie kann ich mein Kennwort für den persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" ändern?
Bitte melden Sie sich im persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" mit Ihrem Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und Ihrem bisherigen Kennwort an. Unter „Meine Kundendaten“ haben Sie bei „Mein Kennwort“ die Möglichkeit Ihr Kennwort zu ändern.
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Was mache ich, wenn ich mein Kennwort vergessen habe?
Sofern Ihnen das Kennwort nicht mehr bekannt ist, fordern Sie sich bitte über Kennwort vergessen ein neues Kennwort an. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail mit einem Link zur Vergabe eines neuen Kennwortes. Im Anschluss können Sie Ihren persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" mit dem neuen Kennwort nutzen.
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Warum soll ich mich für den persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" registrieren?
Mit einer Registrierung für Ihren persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Dazu gehören eine bequeme Verwaltung Ihrer Daten, Überblick über Ihre Vertragsdaten und die Möglichkeit, online ganz bequem Ihren Zählerstand einzugeben, Abschlag anzupassen, Umzug zu melden und vieles mehr.
Registrieren Sie sich schnell und unkompliziert im persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS".
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Produkt
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Wie kann ich in ein anderes Produkt wechseln?
In unserem Energiekaufhaus finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl sowie Ihres aktuellen Verbrauches alle zur Verfügung stehenden Produkte. Sie haben sich für eines unserer Produkte entschieden? Dann können Sie Ihr gewünschtes Produkt ganz bequem und zu jeder Zeit online abschließen. Bestellen Sie einfach Ihr neues Produkt. Alles andere erledigen wir für Sie.
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Welche Konditionen bzw. Bedingungen hat mein derzeitiges Produkt?
Die Konditionen/Bedingungen Ihres aktuellen Produktes können Sie in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" einsehen.
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Zähler
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Wer liest meinen Zähler ab?
Da Ihr Netzbetreiber der Eigentümer Ihres Zählers ist, liest er in der Regel Ihren Zählerstand ab oder schickt Ihnen ein Kärtchen mit der Bitte um Ablesung zu. Natürlich können Sie auch selbst Ihren Zählerstand ablesen und uns mitteilen. In Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" ist dies jederzeit möglich.
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Wo finde ich meinen Zählerstand? Bei mir war niemand ablesen.
Den Zählerstand können Sie der aktuellen Rechnung entnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur Rechnungserläuterung.
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Warum wurde mein Zählerstand geschätzt?
Liegt dem Netzbetreiber zum Abrechnungsdatum kein abgelesener Zählerstand vor, den er uns übermitteln kann, so sind wir dazu berechtigt, den Zählerstand anhand des bisherigen Verbrauchs zu errechnen. In der Regel holen wir die Informationen von Ihrem Netzbetreiber ein.
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Wie kann ich meinen abgelesenen Zählerstand mitteilen?
Ihren aktuellen Zählerstand können Sie ganz bequem und zu jeder Zeit in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" unter dem Reiter „Zählerstand“ mitteilen.
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Wie kann ich einen falschen Zählerstand korrigieren lassen?
Wenn Sie feststellen, dass der zur Berechnung Ihres Verbrauchs verwendete Zählerstand nicht stimmt, lesen Sie bitte Ihren Zähler zur Kontrolle ab und wenden Sie sich über unser Kontaktformular an uns. Mehr müssen Sie nicht tun - wir setzen uns dann mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung, um den Zählerstand korrigieren zu lassen. Sobald er uns den richtigen Wert bestätigt, korrigieren wir dann auch Ihre Rechnung.
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Zahlungen
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Wie kann ich die Fälligkeit meiner Abschläge ändern?
Die Fälligkeit Ihrer Abschläge können Sie aus Ihrer Rechnung oder Ihrem Begrüßungsschreiben ersehen. Diese passt nicht mit Ihren anderen Zahlungsverpflichtungen überein? Kein Problem! Sie können auch einen anderen Tag im Monat festlegen. Wählen Sie aus:
01.
07.
15.
23. oder
30. (im Februar am 28.) eines jeden Monats
Ändern Sie den Fälligkeitstag gleich in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS".
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Wie kann ich meinen Abschlag von meinem Konto abbuchen lassen?
Sie möchten ein SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der monatlichen Abschlagsbeträge erteilen? In Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" ist dies jederzeit möglich.
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Wie kann ich die Forderung von meinem Konto abbuchen lassen?
Sie möchten für die Begleichung der Forderung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen? In Ihren persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" ist dies jederzeit möglich.
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Wie lautet die Bankverbindung von MITGAS?
Die Bankverbindung von MITGAS lautet:
Empfänger: MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH
IBAN: DE12 8004 0000 0111 0428 00
BIC: COBADEFFXXX
BLZ: 800 400 00
Kto.-Nr.: 110 882 800
Kreditinstitut: Commerzbank AG Halle (Saale)
Bitte geben Sie bei Überweisungen im Verwendungszweck immer die Kundennummer an.
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