Aushilfsenergie Erdgas für Unternehmen

Preise und Bedingungen für Aushilfsenergie

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

MITGAS übernimmt im Netzgebiet von MITNETZ GAS als Aushilfslieferant die Versorgung oberhalb Niederdrucks, wenn der Erdgasverbrauch an der Lieferstelle des Kunden keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.


Für Erdgas gelten gesonderte Preise für die Aushilfsenergie.

Der Grundpreis beträgt 200,- EUR (netto) pro Monat.

Der Energiepreis1 (netto) ermittelt sich monatlich aus dem arithmetischen Mittelwert der im je-weiligen Monat gültigen Tagespreise2 des European Gas Spot Index (EGSI) im Marktgebiet Tra-ding Hub Europe (THE) am Spotmarkt der EEX, umgerechnet in Cent/kWh, zuzüglich 2,17 Cent/kWh.

Das Entgelt erhöht sich um die Kosten für die Netznutzung (inkl. Konzessionsabgaben) sowie den Messstellenbetrieb auf Basis der jeweils aktuell veröffentlichten Entgelte des örtlichen Netzbetreibers bzw. grundzuständigen Messstellenbetreibers, um die Bilanzierungsumlage, um die Gasspeicherumlage, um den CO2-Emissionsaufschlag sowie um die Energiesteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe.

1 Der Energiepreis wird kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
2 Die Tagespreise des EGSI können für einen Monat unter folgendem Link eingesehen werden: www.powernext.com/spot-market-data

Die Grund- und Energiepreise der zurückliegenden sechs Monate finden Sie auf oben auf dieser Seite. 

Der Vertrag zur Belieferung mit Aushilfsenergie kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Die Aushilfsenergie kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt immer einen  Monat zum Monatsende. Die rechtliche Grundlage bilden die Allgemeinen Regelungen zur Erdgaslieferung (AGB).

 
Die Belieferung mit Aushilfsenergie ist unbefristet. Sie ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.