Informationen zum Entlastungspaket Gas & Wärme
Was Geschäftskunden zur Gaspreisbremse und Wärmepreisbremse wissen sollten
zuletzt aktualisiert am 12.7.2023, 17:46 Uhr
Zur Entlastung von Gas-und Wärmekunden bei den aktuell hohen Energiepreisen hat die Bundesregierung Ende 2022 unter anderem eine Preisbremse für Erdgas und Wärme beschlossen. Die Entlastung wird dabei seit März 2023 umgesetzt und aus Mitteln des Bundes finanziert.
Auf dieser Seite erfahren Geschäftskunden stets aktuell, was das Entlastungspaket Gas & Wärme für sie bedeutet, wie sie die Gas- und Wärmepreisebremse erhalten und wann sie gegebenenfalls aktiv werden müssen. In jedem Fall hilft ein bewusster und sparsamer Umgang mit Energie, die individuelle Kostenbelastung weiter zu reduzieren. Auch ein Preisvergleich kann sich für Erdgas- und Wärmekunden lohnen, um die Kostenbelastung zu senken.
Bitte beachten Sie: Über die hier abgebildeten Informationen hinaus gehende Fragen können wir derzeit nicht individuell via Servicenummer oder E-Mail beantworten und bitten Sie, von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen.
Allgemeine Informationen zur Gas- und Wärmepreisbremse 2023
Ihr vertraglicher Verbrauchspreis liegt unter 12 Cent/kWh?
Die Preisbremse greift nur, wenn Ihr vertraglicher Verbrauchspreis über den 12 Cent liegt. Liegt Ihr aktueller Verbrauchspreis darunter, zahlen Sie selbstverständlich Ihre günstigeren vertraglichen Konditionen. In dem Fall erhalten Sie auch keinen angepassten Abschlagsplan von uns.
*Verlängerung bis 30. April 2024 möglich
**Bitte beachten Sie unsere gesonderten Informationen für Kunden mit registrierender Leistungsmessung und einem jährlichen Gasverbrauch über 1,5 Millionen Kilowattstunden, die nicht zu den genannten Einrichtungen zählen, und für Wärmecontracting-Kunden.
Bitte beachten Sie: Nach dem EWPBG werden wir den jeweiligen Entlastungsbetrag zunächst unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewähren. Das bedeutet: Voraussetzung für die Entlastung ist, dass Sie auch Anspruch auf die Entlastung haben. Sollten die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen oder nachträglich entfallen, entfällt automatisch auch der Anspruch auf Entlastung. In diesem Fall müssen Sie die gewährte Entlastung zurückzahlen.
Berechnung Gaspreisbremse
Am Beispiel von Kunden bis 1,5 Mio. kWh Erdgasverbrauch pro Jahr
Im Rahmen der Gaspreisbremse haben Kunden mit einem üblichen Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. Kilowattstunden Erdgas ein Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches*. Für dieses Kontingent gilt die Preisbremse von 12 Cent je Kilowattstunde (brutto). Für den darüber hinausgehenden, tatsächlichen Erdgasverbrauch ist der vertraglich vereinbarte Verbrauchspreis zu zahlen.
Und so wird die monatliche Entlastung berechnet:
- Auf Basis des Vorjahresverbrauchs* berechnen wir das individuelle 80-Prozent-Grundkontingent.
- Aus dem vertraglichen Verbrauchspreis und der 12 Cent Preisbremse ermitteln wir die Differenz.
- Die Differenz wird mit dem individuellen Grundkontingent multipliziert und ergibt den Entlastungsbetrag.
- Diesen Entlastungsbetrag ziehen wir unabhängig vom neuen (tatsächlichen) Jahresverbrauch von der nächsten Jahresrechnung ab.
- Nun wird der Entlastungsbetrag noch durch 12 Monate geteilt.
- Der sich so ergebende anteilige, monatliche Entlastungbetrag wird vom bisherigen monatlichen Abschlägen abgezogen, sodass der Kunde sofort von der Entlastung profitiert.
Bei RLM-Kunden schreiben wir den anteiligen Entlastungsbetrag auf der monatlichen Rechnung gut.
Sie müssen also nicht selbst aktiv werden. Die Gaspreisbremse wirkt für auch für geschäftliche Gaskunden automatisch.
Übrigens: Je mehr Erdgas Sie also im Vergleich zum Vorjahr einsparen, umso stärker wirkt auch der Rabattbetrag.
*bzw. Jahresverbrauch 2021 bei RLM-Kunden < 1,5 GWh Erdgas
FAQ Gaspreisbremse
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Warum erhalte ich nicht den kompletten Entlastungsbetrag laut Jahresrechnung?
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Was passiert, wenn ich weniger verbrauche als prognostiziert?
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Was passiert, wenn ich mehr verbrauche als prognostiziert?
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Kann ich die Jahresverbrauchsprognose beeinflussen?
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Meine Jahresverbrauchsprognose ist falsch (zu hoch oder zu niedrig). Wie wurde sie berechnet?
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Was bedeutet die Umsetzung der Gaspreisbremse für meinen Abschlag?
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Wie hoch ist mein Entlastungsbetrag?
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Warum habe ich kein Informationsschreiben mit neuem Abschlagsplan und Entlastungsbetrag erhalten?
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Erhalten auch Kunden, die im Januar oder Februar 2023 bei MITGAS gekündigt haben, trotzdem ihre Entlastung von MITGAS?
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Macht es Sinn, jetzt meinen Abschlag zu senken oder zu erhöhen?
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Erhalten auch Kunden, die im Januar oder Februar 2023 umziehen und danach kein Erdgas mehr beziehen, eine Entlastung?
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Was passiert, wenn sich bei einem Umzug die Zeiträume überschneiden?
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Muss ich trotz Gaspreisbremse weiterhin Energie sparen?
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Stimmt es, dass Preisanpassungen für das Jahr 2023 verboten sind?
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Was ist, wenn mein Jahresverbrauch 2021 nicht repräsentativ für die dieses Jahr ist? - NEU
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Wer kann die zusätzliche Entlastung bei atypischen Verbräuchen im Referenzjahr 2021 beantragen? - NEU
Informationen für RLM-Kunden zur Gaspreisbremse
Für Kunden mit registrierender Leistungsmessung und einem Jahresverbrauch über 1,5 Millionen Kilowattstunden Erdgas* trat die Gaspreisbremse bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft. Ab diesem Lieferzeitpunkt reduzierte sich für sie die jeweilige Rechnung um den Betrag der Gaspreisbremse. Diese beträgt 7 Cent je Kilowattstunde (netto) für 70 Prozent des erwarteten Gasverbrauchs. Als Basis dient hier der Gasverbrauch im Kalenderjahr 2021. Für den über dieses Kontingent hinausgehenden Verbrauch sind die vertraglich vereinbarten Verbrauchspreise zu zahlen.
Zudem ist die Anspruchsberechtigung laut Gesetz an verschiedene Bedingungen geknüpft.
**Ausnahme: Der Gasbezug erfolgt für Pflege- und Rehaeinrichtungen, Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Behindertenwerkstätten oder Vereine. In diesem Fall informieren Sie sich bitte hier.
Informationen für Wärmecontracting-Kunden zur Gas- und Wärmepreisbremse
Wärmecontracting-Kunden können ebenfalls von den Regelungen zur Gas- und Wärmepreisbremse profitieren. Informationen dazu stellen wir Ihnen aktuell zusammen und in Kürze hier zur Verfügung.
Informationen zur Dezember-Soforthilfe für Geschäftskunden
Ausführliche Informationen zur Dezember-Soforthilfe 2022 und ob Sie als Kunde aktiv werden müssen, finden Sie auf unserer Sonderseite zur Soforthilfe.
Ausführliche Informationen zur Situation auf dem Erdgasmarkt
Weitere Informationen zur aktuellen Marktsituation, der Entwicklung der Erdgaspreise und was Sie als Kunde jetzt selbst tun können haben wir Ihnen auf einer Extra-Seite zusammengestellt.