Aktuelle Informationen zum Gasmarkt

Was Kunden jetzt wissen müssen

zuletzt aktualisiert am 22.9.2023, 15:00 Uhr 

Seit 23. Juni 2022 gilt in Deutschland die zweite Stufe im Notfallplan Gas. Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) hatte die "Alarmstufe" aufgrund der seit 14. Juni 2022 bestehenden Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und dem weiterhin hohen Preisniveau am Gasmarkt ausgerufen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Informationsseite zum Notfallplan Gas

Die mit der Alarmstufe einhergehenden finanziellen und versorgungsbezogenen Sorgen unserer Kunden sind uns sehr bewusst. Wir haben daher einige Fragen zur aktuellen Marktsituation und zur Entwicklung der Erdgaspreise zusammengestellt.

Gaspreisbremse & Soforthilfe

Umfangreiche Informationen zur Gaspreisbremse 2023 und zur Dezember-Soforthilfe 2022 haben wir Ihnen auf den jeweiligen Sonderseiten zusammengestellt.

Gasbeschaffungsumlage, Gasspeicherumlage & Co.

  • Welche Gasumlagen gibt es?

    Die Bundesregierung hat am 29.09.2022 den Wegfall der ursprünglich geplanten Gasbeschaffungsumlage verkündet. Die Gasspeicherumlage und die bereits existierende Gasbilanzierungsumlage bleiben bestehen.




  • Was ist die Gasbilanzierungsumlage und warum ist sie so stark gestiegen? - NEU

    Die Gasbilanzierungsumlage (früher Regel- und Ausgleichsenergieumlage bzw. Strukturierungsaufschlag) existiert bereits seit mehreren Jahren und wird in der Regel jährlich jeweils zum 1. Oktober durch Trading Hub Europe (THE)* festgelegt. Sie soll den zu erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie für den Abgleich zwischen Einspeisung und Verbrauch decken.

    Die Höhe ab 1. Oktober 2022 hat die THE ebenfalls am 18. August 2022 veröffentlicht. Sie beträgt 0,57 Cent je Kilowattstunde für SLP-Kunden sowie 0,39 Cent je Kilowattstunde für RLM-Kunden.

    Gründe für die Erhöhung der Bilanzierungsumlagen sind unter anderem das insgesamt schwierige Marktumfeld, der prognostizierte Regelenergiebedarf und die entsprechenden Regelenergiekosten sowie die aktuellen Stände der SLP- und RLM-Bilanzierungsumlagekonten.

    *Trading Hub Europe ist eine Kooperation aller in Deutschland tätigen Erdgasnetzbetreiber und verantwortlich für das gesamte deutsche Marktgebiet. 



Entwicklung Erdgaspreise

Gaspreisentwicklung

  • Wie werden sich die Erdgaspreise für Gewerbekunden 2023 weiterentwickeln?

    MITGAS hat die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Juli 2023 um 3,88 Cent je Kilowattstunde* für einen Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS gesenkt. Der Grundpreis blieb konstant.

    Der Verbrauchspreis für Erdgas für einen Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS sank damit von 18,96 Cent je Kilowattstunde* auf 15,08 Cent je Kilowattstunde*. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur Grundversorgung

    Wie sich die Erdgaspreise darüber hinaus im 2. Halbjahr entwickeln werden, können wir aktuell noch nicht abschätzen. 

  • Warum gelten die Preise der Grundversorgung nicht für mein Unternehmen?

    Der durchschnittliche MITGAS-Gewerbekunde hat einen Jahresverbrauch von ca. 60.000 kWh Erdgas. Wahrscheinlich liegen auch Sie mir Ihrem Verbrauch über der Grenze der Grundversorgung. 

    Der Anspruch auf Grundversorgung für sonstigen Bedarf endet bei einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh. Für Gewerbekunden mit einem Erdgasverbrauch von mehr als 10.000 kWh greift die Ersatzversorgung, die von der Grundversorgung abgekoppelt ist. 

    Die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung können jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt werden und werden mit Veröffentlichung  unter www.mitgas.de/ersatzversorgung-b2b wirksam. 


  • Wie werden sich die Erdgaspreise für Geschäftskunden in 2023 weiterentwickeln?

    In Folge des Angriffskrieges Russlands in der Ukraine sind die Lieferketten stark gestört. Der Erdgaspreis an den Großhandelsmärkten ist infolgedessen deutlich angestiegen. Trotz zuletzt wieder sinkender Preise, liegen sie noch deutlich über "Vorkriegsniveau". Dennoch halten wir uns an den vertraglich vereinbarten Arbeits- und Grundpreis bis zum Ende der Vertragslaufzeit gebunden. Beim Abschluss von Neu- bzw. Folgeverträgen müssen wir diese außerordentlichen Preissteigerungen jedoch an unsere Kunden weitergeben. Staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen reichen wir vertragsgemäß transparent an unsere Kunden weiter.
  • Wie wirkt sich die Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gaspreis für Geschäftskunden aus?

    Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas war lange eine Forderung der Energiebranche. Mit der Reduzierung auf 7 Prozent sinken auch die Mehrbelastungen durch die Umlagen. Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom jeweils gewählten Erdgasprodukt ab und kann nicht pauschal angegeben werden.

     

  • Über welchen Zeitraum gilt der verminderte Steuersatz?

    Für Ihre Abschlussrechnungen zwischen dem 1. Oktober 2022 und 31. März 2024 wird für den gesamten Verbrauch im Abrechnungszeitraum (auch vor dem 1. Oktober 2022) der geminderte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent berücksichtigt. 

  • Wie setzt MITGAS die Mehrwertsteuersenkung um? Welchen Vorteil habe ich als Kunde?

    MITGAS setzt das sogenannte Stichtagsmodell um. Liegt der Stichtag für die Jahresabrechnung im Oktober 2022 oder später, jedoch vor dem 31. März 2024, greifen die günstigen 7 Prozent für den gesamten Abrechnungszeitraum der vergangenen zwölf Monate. Dies führt dazu, dass für die komplette Jahresrechnung 7 Prozent Mehrwertsteuer gelten. Es ist also möglich, dass schon der Gasverbrauch ab Oktober 2021 mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent abgerechnet wird.

    Um Sie als Kunden möglichst lange zu entlasten, wechselt MITGAS ab April 2024 auf das Zeitscheibenmodell. Dabei wird der Gasverbrauch in den Jahresrechnungen, die ab April 2024 gestellt werden, bis zum 31. März 2024 mit 7 Prozent und ab April 2024 wieder mit 19 Prozent besteuert. In der Praxis wird diese Kombination der beiden Modelle als Hybridmodell bezeichnet.


  • Ändern sich die Abschläge nach der Mehrwertsteuersenkung oder kommt die Senkung erst mit der Jahresrechnung an?

    Die Abschlagsbeträge verringern sich nicht automatisch mit der Mehrwertsteuersenkung. Es wird jedoch bei der Abrechnung der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz berücksichtigt. Wir empfehlen die Abschlagshöhe zu belassen und sich so vor einer Nachzahlung in der Jahresrechnung zu schützen.


  • Muss ich aktiv werden, um von der Mehrwertsteuersenkung für Erdgas zu profitieren?

    Nein, Kunden müssen sich um nichts kümmern. Sie profitieren automatisch von der Ersparnis und müssen sich nicht aktiv bei uns melden. Es ist auch keine zusätzliche Ablesung des Zählers erforderlich. Die Umsatzsteuersenkung werden wir entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben bei der Jahresrechnung berücksichtigen.

     

  • Kann ich nun meine Abschläge senken?

    Grundsätzlich wird die Umsatzsteuersenkung bei der Jahresrechnung berücksichtigt. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen ist deshalb nicht notwendig. Auch empfehlen wir, wegen der aktuell sehr hohen Gaspreise, wenn möglich, die Abschläge nicht zu reduzieren, um eventuelle Nachzahlungen mit der Jahresrechnung zu vermeiden.

     

Erdgasmarkt verstehen

  • Warum sind die generell die Großhandelspreise für Erdgas gestiegen?

    Für den extremen Anstieg der Großhandelspreise für Erdgas auf den Energiemärkten waren eine Vielzahl von Gründen verantwortlich. Zu nennen sind insbesondere:

    • die steigende Nachfrage,
    • die vor dem vergangenen Winter relativ leeren Gasspeicher in Europa,
    • die in der Vergangenheit geringen LNG-Lieferungen nach Europa,
    • die Nichtinbetriebnahme der Gas-Pipeline Nordstream II,
    • der steigende Ölpreis,
    • die steigenden Preise für CO2-Zertifikate, 
    • der Ukrainekrieg und
    • die zunächst gedrosselten und seit Ende August ausbleibenden Gasflüsse aus Russland.

Welche Auswirkungen hat das für mich als Kunde?

  • Was geschieht mit Kunden, denen von anderen Energieversorgern gekündigt wird?

    Es ist gesetzlich geregelt, dass so genannte Grundversorger (= Versorger, die in einem Netzgebiet die meisten Kunden beliefern) von anderen Versorgern gekündigte Kunden oder Kunden insolventer Energieanbieter in Niederdruck lückenlos weiterversorgen müssen. Dem kommen wir selbstverständlich nach.

    Ein Anspruch auf Grundversorgung besteht gemäß §36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) jedoch nur für Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke (sonstiger Bedarf) mit einem Jahresverbrauch von maximal 10.000 Kilowattstunden, kaufen. Sobald diese Verbrauchsgrenze überschritten wird, stellt MITGAS die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung zu Konditionen der GasGVV sowie der Ergänzenden Bedingungen von MITGAS und den Preisen der Ersatzversorgung für Sonstigen Bedarf mit mehr als 10.000 Kilowattstunden/Jahr sicher. Die Konditionen für die Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier

    Für Unternehmen im Mittel- und Hochdrucknetz im Netzgebiet von MITNETZ GAS übernimmt MITGAS grundsätzlich die Belieferung von Aushilfsenergie. Die Kondtionen der Aushilfsenergie finden Sie hier

Hohe Erdgaspreise - Was Kunden jetzt tun können

Tipps zu Abschlag und Nachzahlung

  • Was bedeuten die hohen Erdgaspreise für meinen Abschlag?

    Für RLM-Lieferstellen wird ihr monatlicher Abschlag anhand des tatsächlichen Verbrauches ermittelt. Es besteht kein Handlungsbedarf für Sie. Für SLP-Lieferstellen besteht ebenfalls kein Handlungsbedarf. Sofern notwendig nehmen wir eine Neuberechnung der Abschläge vor und senden Ihnen rechtzeitig einen neuen Abschlagsplan zu. 



Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?

  • Wie geht MITGAS mit Kunden um, die die höheren Abschläge nicht bezahlen können?

    Uns ist bewusst, dass die finanziellen Belastungen aller Kunden aufgrund der steigenden Energiepreise stetig zunehmen. Bei Zahlungsschwierigkeiten versuchen wir im Sinne unserer Kunden individuelle Lösungen zu suchen.

    Wir raten Kunden, bei Zahlungsschwierigkeiten möglichst frühzeitig auf uns zuzukommen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. So können wir mögliche Sperrungen sehr häufig im Vorfeld verhindern. Eine Sperrung selbst ist zudem immer nur das allerletzte Mittel.

    Ein generelles Aussetzen von Sperrungen würde Zahlungsschwierigkeiten hingegen nach unserer Überzeugung in keiner Weise lösen, sondern die Probleme lediglich nach hinten verschieben und die offenen Forderungen im schlimmsten Fall sogar weiter anwachsen lassen. Das zeigen auch Beispiele aus anderen Ländern. Es ist wichtig, dass die angesetzten Abschläge regelmäßig und zuverlässig beglichen werden. Daher ist eine kundenindividuelle Lösung, die auf die jeweiligen Unternehmenssituation eingeht, der bessere Ansatz.

    Aus unserer Sicht bedarf es weiterer politischer Maßnahmen, um gegenzusteuern: dem Wegfall der Energiesteuer sowie einer gezielten Entlastung besonders betroffener Kundengruppen, die diese Preisanstiege nicht mehr schultern können. Die Absenkung auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Erdgas hat die Bunderegierung bereits angekündigt. 

Allgemeine Informationen zur Versorgungssicherheit Erdgas

Allgemeine Hintergrundinformationen

  • Besitzt MITGAS einen eigenen Gasspeicher?

    MITGAS besitzt keinen eigenen Gasspeicher.

  • Wie viele Gasspeicher gibt es?

    Laut dem Bundesverband der Energiewirtschaft (bdew) gibt es in Deutschland 47 Untertage-Gasspeicher. In ihnen kann etwa ein Viertel des deutschen Jahresverbrauchs gelagert werden. Europaweit hat Deutschland sogar die größten Speicherkapazitäten.

Was Kunden zur Gasmangellage wissen sollten

  • Was passiert, wenn es zu einer Gasmangellage kommt?

    Sollte es zu einem Engpass, zum Beispiel durch eine Gasmangellage oder einen kritischen Druckabfall kommen, greifen in Deutschland und Europa klare behördliche Regeln und Sicherungsmechanismen (gemäß EnWG). Als Vertriebsgesellschaft hat MITGAS hier jedoch keine Handhabe, da dies in das Aufgabengebiet der Netzbetreiber fällt.

    Der überwiegende Teil der Gaskunden ist gesetzlich geschützt und wird nicht abgeschaltet. Auch bei einem geringen Gasdruck können Haushalte weiterhin versorgt werden.

    Sollte es zu einer Gasmangellage kommen, ist eine Abschaltung von Gaskraftwerken zur Stromerzeugung möglich. Auch große industrielle Gasverbraucher können gesetzlich geregelt abgeschaltet werden. Dies bedeutet, dass nicht geschützte Kunden wie Industriekunden aufgefordert werden können, ihren Gasbezug zu reduzieren oder einzustellen. Wir selbst oder die Netzbetreiber werden keinen Kunden aktiv vom Netz trennen.

    Die Erdgasspeicher befinden sich derzeit auf einem guten Füllstand, sodass die Versorgung in Deutschland aktuell gesichert ist. 

    Weitere Informationen dazu, welche Maßnahmen zum Beispiel der Netzbetreiber MITNETZ GAS im Fall einer Gasmangellage ergreifen wird, finden Sie hier

  • Was bedeuten die einzelnen Stufen der Gasmangellage?

    Seit 23. Juni 2022 gilt die zweite Stufe des Notfallplans Gas. Diese sogenannte Alarmstufe gilt immer noch als Vorsorgemaßnahme. Derzeit verzeichnen wir keine Einschränkungen bei der Gasversorgung.

    Die Erdgas-Versorgungs-Sicherheitsverordnung SoS-VO legt bei einer möglichen Gasmangellage drei Stufen fest:

    Stufe 1: Bei der Frühwarnstufe „Frühwarnung“ liegen ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise vor, dass eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgungslage eintreten kann. Dies hat noch keinen Einfluss auf die Gasversorgung.

    Stufe 2: Bei der Alarmstufe „Alarm“ tritt eine Störung oder außergewöhnlich hohe Nachfrage auf, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Diese ist noch mit marktbasierten Maßnahmen zu bewältigen.

    Stufe 3: Die Notfallstufe „Notfall“ greift für den Fall, dass die marktbasierten Instrumente angewendet wurden, aber die Gasversorgung nicht ausreicht, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken. Zusätzlich müssen nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden zu gewährleisten.

    Behördliche Eingriffe in die Lastflüsse erfolgen erst in der dritten Stufe (Notfallstufe) durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese wären durch die Gasnetzbetreiber umzusetzen. Auch hierauf hätte MITGAS als Vertriebsgesellschaft keinen Einfluss.

    Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Verteilnetzbetreibers MITNETZ GAS. 

     

  • Wer zählt zu den „schützenswerten Kunden“?

    Geschützte Kunden sind Privathaushalte, gewerbliche Kunden mit Standardlastprofil und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur wie Krankenhäuser, Altenheime und Einrichtungen, die für das Funktionieren des öffentlichen Lebens notwendig sind. Dazu zählen zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk und Bundeswehr.

  • Wer zählt zu den „nicht schützenswerten Kunden“?

    Zu den nichtgeschützten Kunden zählen zum Beispiel große Industriebetriebe (gemäß Regelungen im Netzanschlussvertrag) mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden). Betroffene Kunden werden vorab informiert und zur Reduzierung des Gasbezuges aufgefordert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren jeweils zuständigen Gasnetzbetreiber.

Woher unser Erdgas kommt

  • Woher bezieht MITGAS ihr Erdgas?

    MITGAS fördert kein eigenes Erdgas. Wir sind auch kein Energiegroßhändler, der durch bilaterale Langfristverträge Erdgas von globalen Produzenten einkauft.

    Wir sind ein Energieversorger, der das Erdgas für seine Kunden über vielfältige Lieferverträge von unterschiedlichen Vorlieferanten bezieht. Entsprechende Verträge werden teilweise bereits bis zu drei Jahren im Voraus abgeschlossen. Außerdem kaufen wir bei eventuellem, vorrangig kurzfristig erhöhtem Bedarf Gasmengen an der Börse ein.

    Generell gibt es zu den Einkaufsmengen, die wir über unsere Vorlieferanten oder über die Börse beziehen, keine Herkunftsnachweise. Es ist davon auszugehen, dass die von uns eingekauften Mengen auch russischen Ursprungs sind.

  • Woher stammt das in Deutschland genutzte Erdgas? - aktualisiert

    Russland war bisher der wichtigste Erdgaslieferant für Deutschland. Die zweitwichtigste Quelle ist Norwegen, gefolgt von den Niederlanden. In geringen Mengen wird Erdgas auch in Deutschland gefördert.

    Europa wird seit einigen Monaten verstärkt mit verflüssigtem Erdgas (LNG) per Tanker beliefert. Auch in Deutschland sind nun mehrere Standorte für Terminals in Planung, an denen diese Schiffe anlanden können. Hier wird LNG dann in den gasförmigen Zustand zurück verwandelt und das Erdgas ins deutsche Netz eingespeist.  

    Herkunft des in Deutschland verbrauchten Erdgas_Stand_5.9.2022_Quelle BDEW

    Quelle: BDEW
    * Herkunft aufgrund engmaschiger Verknüpfung des europäischen Pipelinenetzes nicht eindeutig dem jeweiligen Herkunftsland zuordenbar 
    ** Monat unvollständig; Stand 5.12.2022



Erdgaslieferant Russland

  • Hat MITGAS Verträge mit Russland oder der Ukraine?

    Wir unterhalten keine Geschäftsbeziehungen mit Russland oder der Ukraine, sondern beziehen unser Erdgas durch Vorlieferanten.

  • Wie beugt MITGAS eventuellen Cyberangriffen auf das Gasnetz aus Russland vor?

    Wir beobachten die Situation sehr genau und befinden uns im engen Austausch mit Behörden, Dienstleistern, Herstellern und Partnern. Unsere Sicherheitssysteme werden zudem laufend aktualisiert.

    Die Mitarbeiter unseres Netzbetreibers trainieren regelmäßig den Ernstfall, um kritische Infrastrukturen wie das Gasnetz zu schützen.

    Zu aktuellen Bedrohungslagen machen wir aus Sicherheitsgründen keine Angaben.