Bilanzkreismanagement

Bilanzkreismanagement umfasst unter anderem den Abschluss von Bilanzkreisverträgen, Zuordnung von Ein- und Ausspeisepunkten zu Bilanzkreisen, die Abwicklung des Transportes sowie die Abrechnung von Differenzmengen gegenüber den Bilanzkreisnetzbetreibern.

In einem Bilanzkreis wird die Summe der Einspeisemengen der Summe der Ausspeisemengen gegenübergestellt. Der Virtuelle Handelspunkt ist Bestandteil jedes Bilanzkreisvertrages und kann Ein- und/oder Ausspeisepunkt sein.

Bilanzkreis

In Bilanzkreisen werden alle im Marktgebiet zugeordneten Ein- bzw. Ausspeisemengen bilanziert. Sie enthalten die von Transportkunden gebuchten und eingebrachten Ein- und Ausspeisepunkte sowie den Virtuellen Handelspunkt.

Bilanzkreisverantwortlicher

Der Bilanzkreisverantwortliche ist für die Bewirtschaftung des Bilanzkreises zuständig und übernimmt als Schnittstelle zwischen Netznutzern und Übertragungsnetzbetreiber die wirtschaftliche Verantwortung für Abweichungen zwischen Einspeisungen und Entnahmen eines Bilanzkreises.

Subbilanzkonto

Sub-Bilanzkonten sind einem Bilanzkreis zugeordnet und stellen Ein- oder Ausspeisemengen eines Bilanzkreises separat dar. Sie entsprechen quasi einer Teilmenge eines Bilanzkontos.

Ausgleichsenergie

Die täglichen Differenzmengen von Bilanzkreisen rechnet der Bilanzkreisnetzbetreiber gemäß der Mitteilung Nr. 2 der BNetzA vom 23.12.2008 zur Umsetzung des Beschlusses „GABi Gas“ (Ersatzwertbildung beim Ausfall von tagesaktuellen Referenzpreisen) als positive oder negative Ausgleichsenergie ab.

Strukturierungsbeitrag

Strukturierungsbeiträge sollen Bilanzkreisverantwortlichen einen Anreiz bieten, stündliche Toleranzen zwischen ein- und ausgespeisten Mengen innerhalb eines Bilanzkreises möglichst gering zu halten. Die gegebenenfalls nach Berücksichtigen bereits gewährter Toleranzen noch verbleibenden Differenzmengen werden verrechnet.

Regelenergie

Regelenergie resultiert aus dem Einsatz oder der Nutzung von Ausgleichsleistungen zum physikalischen Ausgleich eines Marktgebietes im laufenden Betrieb. Der Netzbetreiber benötigt sie, um die Systemstabilität des Netzes gewährleisten zu können.

Nominierung

Nominierung beinhaltet die Anmeldung von Stundenmengen in kWh für einen Folgezeitraum. Bereits abgegebene Nominierungen sind durch Renominierungen bis spätestens vier Stunden vor dem Gasfluss korrigierbar.

Allokation

Die Allokation von Gasmengen auf Stunden- und Tagesbasis ist erforderlich, um die Zuordnung dieser Mengen zu Bilanzkreisen bzw. Sub-Bilanzkonten durchzuführen. Der Ein-/ Ausspeisenetzbetreiber übermittelt die relevanten Allokationsdaten zu festgelegten Zeitpunkten an den Bilanzkreisnetzbetreiber, der anhand dieser Daten den Bilanzkreisstatus ermittelt und diesen dem Bilanzkreisverantwortlichen zur Verfügung stellt.

 

MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Bereich Key-Account, Industriestr. 10, 06184 Kabelsketal