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Entsprechend den gesetzlichen Regelungen darf nur derjenige an Gasanlagen arbeiten, der in ein Installateurverzeichnis eines Gasnetzbetreibers eingetragen ist.
Dabei unterscheidet man zwischen Installationsunternehmen (dürfen Gasanlagen errichten und warten) und Wartungsunternehmen (dürfen Gasgeräte nur warten).
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