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Energieeinsparverordnung EnEV 2009 |
Die Bundesregierung hat die so genannte Energieeinsparverordnung zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele verschärft. Die aktuell gültige Fassung ist seit 1. Oktober 2009 in Kraft.
Die Energieeinsparverordnung umfasst unter anderem folgende Bereiche:
Wesentliche Änderungen gegenüber der EnEV 2007:
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) |
Seit Januar 2009 ergänzt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) das Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Als Eigentümer bzw. Bauherr von neu zu errichtenden Gebäuden sind Sie nun verpflichtet, den Energiebedarf anteilig mit regenerativen Energien (Solarwärme, Biogas, Holz, Geothermie) zu decken. Der Gesetzgeber lässt jedoch klimaschonende Ersatzmaßnahmen zu. Das sind zum Beispiel wirksame Wärmedämmung, Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung oder aus Abwärme.
Ziel des Gesetzes ist es, dass sich der Anteil der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent erhöht. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert nur über die Nutzungspflicht hinausgehende Maßnahmen.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz |
Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (im März 2002 in Kraft getreten) schützt befristet bestehende Anlagen und schafft Anreize, diese zu modernisieren.
Für die Installation von kleinen KWK-Anlagen bis 2 MW und vor allem die Errichtung von KWK-Anlagen bis 50 kW ist eine Förderung gesetzlich verankert. Als Betreiber solcher Anlagen können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) Anträge auf Fördermittel stellen.